…gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmünd, vertreten durch Herbert Winkler, betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO für das Jahr 2001 nach in Gmünd durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Hinweis Diese Berufungsentscheidung wirkt…
…iSd. § 116 BAO für die Beurteilung, ob nachträgliche im Zusammenhang mit den Gewinn- oder Verlustanteilen an dieser GesbR stehende Sonderbetriebsausgaben abzugsfähig sind. Diese Rechtsfrage wurde bereits vom Finanzamt, das für die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO zuständig ist, geklärt (vgl. Feststellungsbescheid…
…der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung gem. § 188 BAO den streitgegenständlichen Konvertierungsgewinn dem Beschluss der Gesellschafter folgend bei G1 angesetzt hat. Diese Vereinbarung vermag jedoch nach Auffassung der Berufungsbehörde nichts an der Tatsache zu ändern, dass der streitgegenständliche Kursgewinn im Rahmen der Einkünftefeststellung gemäß § 188 BAO…
…Randnummer 69)." Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Einheitliche und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO Gemäß § 188 Abs. 1 lit. d BAO werden einheitlich und gesondert die Einkünfte (der Gewinn oder der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten) aus der Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens…
…eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO dann vorgesehen, wenn an Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Mehrere Beteiligte liegen zum Beispiel bei einer OHG, KG, OEG, KEG, Gesellschaft nach bürgerlichem Recht oder Miteigentumsgemeinschaft vor. Gegenstand eines solchen Verfahrens gemäß § 188 BAO ist…
…Vermietung und Verpachtung abgesprochen wurde. Eine Parteistellung im Umsatzsteuerverfahren ist somit nicht ersichtlich. Im übrigen ist diese Berufungsentscheidung der FLD Steiermark an einen anderen Bescheidadressaten, nämlich an die RFRA-KG, gerichtet. Im Abgabenverfahren ist eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO dann…
…April 2012 betreffend einheitlicher und gesonderter Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO für die Jahre 2003 bis 2010 entschieden: Den Berufungen wird teilweise Folge gegeben. Die in den Kalenderjahren 2003 bis einschließlich 2010 erzielten Einkünfte werden einheitlich und gesondert gemäß § 188 BAO wie folgt festgestellt…
…vorläufiger Festsetzung gemäß § 200 Abs. 2 BAO", welchem zufolge weder eine einheitliche und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO noch eine Umsatzsteuerveranlagung durchzuführen sei. Infolge dieser als Nichtfeststellung intendierten Erledigung vom 16. März 2005 erließ das Finanzamt die hier berufungsgegenständlichen, gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderten…
…GmbH und die in der Beilage genannten Anleger, die bisher nach außen als PundStille aufgetreten sind" erlassene Bescheid, in welchem gemäß § 92 Abs. 1 lit b BAO und § 190 Abs. 1 BAO in Verbindung mit § 188 BAO festgestellt wurde, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung…
…maximal jedoch bis zu 300% der Kommanditeinlage. Mit 5. Dezember 2006 erließ das für die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO dieser Gesellschaft zuständige Finanzamt einen Bescheid, mit dem das Feststellungsverfahren 1997 wiederaufgenommen wurde sowie Feststellungsbescheide betreffend die Jahre 1997 bis 2001…
…leg.cit. ist Gegenstand der Feststellung gemäß Abs. 1 auch die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber. Die Einkünfte einer Mitunternehmerschaft sind sohin gemäß § 188 BAO einheitlich, d.h. für alle in Betracht kommenden Mitunternehmer in einem einheitlichen Verfahren zu ermitteln, und gesondert, d…
…September 1999 wurden die Erstbescheide hinsichtlich der Umsatzsteuer und der einheitlichen und gesonderten Feststellung der im Jahr 1997 erzielten Einkünfte gemäß § 188 BAO erstellt (OZ 16 ff./1997). Hinsichtlich der Umsatzsteuer für das Jahr 1997 wurden die Vorsteuern mit einem Betrag von S 11.253…
…Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erfasst, an denen mehrere Personen beteiligt sind, ist inhaltlich rechtswidrig, wenn er nicht auf einer bescheidmäßigen einheitlichen und gesonderten Feststellung gemäß § 188 BAO aufbaut." 2. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes beeinträchtigt die Auflösung einer Personenhandelsgesellschaft und ihre Löschung im Firmenbuch…
…KG, was vom Finanzamt trotz mehrfacher Prüfungen betreffend die Lohnsteuer und Gewinnfeststellung anerkannt wurde. Das Dienstverhältnis der Kommanditistin ES wurde im Jahr 2002 beendet und die nach § 67 Abs. 3 EStG 1988 begünstigte Abfertigungszahlung als Betriebsausgabe bei der Feststellung gemäß § 188 BAO abgesetzt. Am 26…
…eine einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO wie folgt beantragt: "Die KEG hat sich mit Vereinbarung vom 21.02.2000 an einem Liegenschaftsgeschäft des Gesellschafters D... U... betreffend das Objekt in ... straße ... beteiligt. D... U... war schon damals als Liegenschaftsmakler tätig und…
…Grunde liegende Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO vom 10. Februar 1997 mangels eines gültigen Bescheidadressaten ein Nichtbescheid sei, welcher keine Rechtswirkung entfalte (Anmerkung zum Bescheid vom 7. Mai 2008: Diesem Bescheid fehlte der Hinweis auf die Zustellfiktion des § 101 BAO…
…ein einheitliches Sonderverfahren zusammengezogen. Die im Bescheid nach § 188 BAO enthaltenen Feststellungen sind gemäß § 192 BAO den Einkommensteuerbescheiden der Beteiligten zugrunde zu legen. Aus dem dargelegten Zusammenhang von Feststellungs- und Einkommensteuerverfahren ergibt sich, dass auch Prüfungshandlungen der Abgabenbehörde betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von…
…P. sogar ausdrücklich auf die Anwendung des Abschnitt VII Art. I AbgÄG 1981 hingewiesen. Die diesbezüglichen Ausführungen des Bw., es wäre zwingend eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung gemäß § 188 BAO durchzuführen gewesen, gehen daher ins Leere. Darüberhinaus hat der Betriebsprüfer in seinem Schriftsatz vom 4…
…dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung der gegenständlichen Einkünfte zu unterbleiben hat, da die Einkünfte des Jahres 2001 nicht einer Personenmehrheit, sondern einem Einzelnen zuzurechnen sind. Die der Fa. A. GesmbH. zuzurechnenden Einkünfte 2001 sind ohne Durchführung einer Feststellung gemäß § 188 BAO im Körperschaftsteuerverfahren zu…
…Gz. X/2000 betreffend ua. Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich einheitliche und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO für 1997 Folge und hob den angefochtenen Verfahrensbescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes auf. In seinem Erkenntnis führte der Verwaltungsgerichtshof aus, aus dem bekämpften Bescheid sei nicht zu entnehmen "um…