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UFSW RV/4425-W/021. Bindungswirkung von Grundlagenbescheiden für abgeleitete Bescheide (hier: Bindung an die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO im Einkommen­steuerverfahren). 2. Nichtausgleichsfähigkeit eines Verlustanteils im Bereich der Personengesellschaften insoweit, als darin ein anteiliger IFB enthalten ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.11.2005

…gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmünd, vertreten durch Herbert Winkler, betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO für das Jahr 2001 nach in Gmünd durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert.   Hinweis Diese Berufungsentscheidung wirkt…

UFSL RV/0993-L/02Nachträgliche Sonderbetriebsausgaben in Zusammenhang mit einer als Liebhaberei eingestuften Tätigkeit einer GesbR; Bindungswirkung des Feststellungsverfahrens (einheitlich und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2005

…iSd. § 116 BAO für die Beurteilung, ob nachträgliche im Zusammenhang mit den Gewinn- oder Verlustanteilen an dieser GesbR stehende Sonderbetriebsausgaben abzugsfähig sind. Diese Rechtsfrage wurde bereits vom Finanzamt, das für die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO zuständig ist, geklärt (vgl. Feststellungsbescheid…

UFSI RV/0261-I/04Konvertierung eines Fremdwährungsdarlehens, Kursgewinn, Erfassung bei GmbH & CoKG im Rahmen der Feststellung gemäß § 188 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2004

…der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung gem. § 188 BAO den streitgegenständlichen Konvertierungsgewinn dem Beschluss der Gesellschafter folgend bei G1 angesetzt hat. Diese Vereinbarung vermag jedoch nach Auffassung der Berufungsbehörde nichts an der Tatsache zu ändern, dass der streitgegenständliche Kursgewinn im Rahmen der Einkünftefeststellung gemäß § 188 BAO…

UFSW RV/2556-W/06Nichtfeststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO, da keine gemeinschaftlichen Einkünfte erzielt werden, weil die Verträge mangels Fremdüblichkeit nicht anerkannt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.04.2008Teil 2/2

…Randnummer 69)." Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Einheitliche und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO Gemäß § 188 Abs. 1 lit. d BAO werden einheitlich und gesondert die Einkünfte (der Gewinn oder der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten) aus der Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens…

UFSW RV/1239-W/03Parteifähigkeit einer Personengesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2003

…eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO dann vorgesehen, wenn an Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Mehrere Beteiligte liegen zum Beispiel bei einer OHG, KG, OEG, KEG, Gesellschaft nach bürgerlichem Recht oder Miteigentumsgemeinschaft vor. Gegenstand eines solchen Verfahrens gemäß § 188 BAO ist…

UFSW RV/1261-W/03Parteifähigkeit einer Personengesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2003

…Vermietung und Verpachtung abgesprochen wurde. Eine Parteistellung im Umsatzsteuerverfahren ist somit nicht ersichtlich. Im übrigen ist diese Berufungsentscheidung der FLD Steiermark an einen anderen Bescheidadressaten, nämlich an die RFRA-KG, gerichtet. Im Abgabenverfahren ist eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO dann…

UFSL RV/0457-L/09Einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften und Berechnung der Absetzung für Abnutzung (AfA) sowie Aufteilungsverhältnis von Betriebskosten und Grundsteuer (Anteil der vermieteten Flächen).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2013

…April 2012 betreffend einheitlicher und gesonderter Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO für die Jahre 2003 bis 2010 entschieden: Den Berufungen wird teilweise Folge gegeben. Die in den Kalenderjahren 2003 bis einschließlich 2010 erzielten Einkünfte werden einheitlich und gesondert gemäß § 188 BAO wie folgt festgestellt…

UFSG RV/0448-G/05Voraussetzungen einer Bescheidänderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.11.2005

…vorläufiger Festsetzung gemäß § 200 Abs. 2 BAO", welchem zufolge weder eine einheitliche und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO noch eine Umsatzsteuerveranlagung durchzuführen sei. Infolge dieser als Nichtfeststellung intendierten Erledigung vom 16. März 2005 erließ das Finanzamt die hier berufungsgegenständlichen, gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderten…

UFSI RV/0578-I/03Bindungswirkung eines Bescheides betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2004

…GmbH und die in der Beilage genannten Anleger, die bisher nach außen als PundStille aufgetreten sind" erlassene Bescheid, in welchem gemäß § 92 Abs. 1 lit b BAO und § 190 Abs. 1 BAO in Verbindung mit § 188 BAO festgestellt wurde, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung…

UFSW RV/2939-W/09Gebot der Einheitlichkeit der einheitlichen und gesonderten Feststellung gemäß § 188 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2013

…maximal jedoch bis zu 300% der Kommanditeinlage. Mit 5. Dezember 2006 erließ das für die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO dieser Gesellschaft zuständige Finanzamt einen Bescheid, mit dem das Feststellungsverfahren 1997 wiederaufgenommen wurde sowie Feststellungsbescheide betreffend die Jahre 1997 bis 2001…

UFSI RV/0401-I/08Einheitlich und gesondert festgestellt gemäß § 188 BAO werden nur Einkünfte, die der Steuerpflicht unterliegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.10.2013

…leg.cit. ist Gegenstand der Feststellung gemäß Abs. 1 auch die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber. Die Einkünfte einer Mitunternehmerschaft sind sohin gemäß § 188 BAO einheitlich, d.h. für alle in Betracht kommenden Mitunternehmer in einem einheitlichen Verfahren zu ermitteln, und gesondert, d…

UFSW RV/2238-W/02Veräußerungsgewinn für ein Haus nicht als gemäß § 188 BAO festgestellte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2006

…September 1999 wurden die Erstbescheide hinsichtlich der Umsatzsteuer und der einheitlichen und gesonderten Feststellung der im Jahr 1997 erzielten Einkünfte gemäß § 188 BAO erstellt (OZ 16 ff./1997). Hinsichtlich der Umsatzsteuer für das Jahr 1997 wurden die Vorsteuern mit einem Betrag von S 11.253…

BFG RV/3100055/2009Einkünfte einer aufgelösten und gelöschten Personengesellschaft (KG) sind gemäß § 188 BAO festzustellen, wenn noch keine Vollbeendigung erfolgt ist.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.03.2017

…Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erfasst, an denen mehrere Personen beteiligt sind, ist inhaltlich rechtswidrig, wenn er nicht auf einer bescheidmäßigen einheitlichen und gesonderten Feststellung gemäß § 188 BAO aufbaut." 2. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes beeinträchtigt die Auflösung einer Personenhandelsgesellschaft und ihre Löschung im Firmenbuch…

UFSL RV/0352-L/05Eine Kommanditistin, die für diese KG auf Grund eines arbeitsrechtlichen Dienstverhältnisses tätig ist, erzielt aus den Tätigkeitsvergütungen daraus gewerbliche Einkünfte nach § 23 Z. 2 EStG 1988, die in die Feststellung nach § 188 BAO einzubeziehen sind. Mangels nichtselbständiger Einkünfte kommt bei Beendigung - auch bei langjähriger Nichtbeanstandung der Behandlung als nichtselbständige Einkünfte durch Lohnsteuer- und Betriebsprüfung und Berufung auf Treu und Glauben - keine nach § 67 Abs. 3 u. 6 EStG 1988 begünstigte Besteuerung der Abfertigung in Betracht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2008

…KG, was vom Finanzamt trotz mehrfacher Prüfungen betreffend die Lohnsteuer und Gewinnfeststellung anerkannt wurde. Das Dienstverhältnis der Kommanditistin ES wurde im Jahr 2002 beendet und die nach § 67 Abs. 3 EStG 1988 begünstigte Abfertigungszahlung als Betriebsausgabe bei der Feststellung gemäß § 188 BAO abgesetzt. Am 26…

UFSW RV/1492-W/04Finanzielle Beteiligung einer KEG an einem einzigen von dritter Seite initiierten und durchzuführenden Spekulationsgeschäft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2005

…eine einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO wie folgt beantragt: "Die KEG hat sich mit Vereinbarung vom 21.02.2000 an einem Liegenschaftsgeschäft des Gesellschafters D... U... betreffend das Objekt in ... straße ... beteiligt. D... U... war schon damals als Liegenschaftsmakler tätig und…

UFSW RV/1160-W/09Zurückweisung eines verspäteten Antrages auf Wiederaufnahme und Zurückweisung eines Antrages auf Bescheidänderung gemäß § 295 BAO mangels Antragsrecht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2009

…Grunde liegende Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO vom 10. Februar 1997 mangels eines gültigen Bescheidadressaten ein Nichtbescheid sei, welcher keine Rechtswirkung entfalte (Anmerkung zum Bescheid vom 7. Mai 2008: Diesem Bescheid fehlte der Hinweis auf die Zustellfiktion des § 101 BAO…

UFSW RV/0361-W/08Verlängerung der Festsetzungsverjährung für die Einkommensteuer eines Mitunternehmers durch Prüfungshandlungen im Rahmen einer Betriebsprüfung gem § 99 FinStrG ivm § 144 BAO bei der Mitunternehmerschaft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.10.2008

…ein einheitliches Sonderverfahren zusammengezogen. Die im Bescheid nach § 188 BAO enthaltenen Feststellungen sind gemäß § 192 BAO den Einkommensteuerbescheiden der Beteiligten zugrunde zu legen. Aus dem dargelegten Zusammenhang von Feststellungs- und Einkommensteuerverfahren ergibt sich, dass auch Prüfungshandlungen der Abgabenbehörde betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von…

UFSW RV/0014-W/02Keine Feststellungsverfahren nach § 188 BAO bei einer ARGE im Sinne des Abschnitt VII Art. I AbgÄG 1981
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2003

…P. sogar ausdrücklich auf die Anwendung des Abschnitt VII Art. I AbgÄG 1981 hingewiesen. Die diesbezüglichen Ausführungen des Bw., es wäre zwingend eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung gemäß § 188 BAO durchzuführen gewesen, gehen daher ins Leere. Darüberhinaus hat der Betriebsprüfer in seinem Schriftsatz vom 4…

UFSW RV/1229-W/04Feststellung der Einkünfte gem. § 188 BAO, wenn sämtliche Einkünfte lediglich einer Person zufließen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006

…dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung der gegenständlichen Einkünfte zu unterbleiben hat, da die Einkünfte des Jahres 2001 nicht einer Personenmehrheit, sondern einem Einzelnen zuzurechnen sind. Die der Fa. A. GesmbH. zuzurechnenden Einkünfte 2001 sind ohne Durchführung einer Feststellung gemäß § 188 BAO im Körperschaftsteuerverfahren zu…

UFSK RV/0686-K/08Zulässigkeit einer im zweiten Rechtsgang erfolgten Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO im Spannungsfeld von "ne bis in idem" und "res iudicata"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2009Teil 1/2

…Gz. X/2000 betreffend ua. Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich einheitliche und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO für 1997 Folge und hob den angefochtenen Verfahrensbescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes auf. In seinem Erkenntnis führte der Verwaltungsgerichtshof aus, aus dem bekämpften Bescheid sei nicht zu entnehmen "um…