…2004, § 1 Rz 9.10). Dass die Bw. als Erwerberin der Anteile also auch auf die von der B.AG als eigene Anteile gehaltenen Aktien hätte greifen können, reiche somit für eine Übertragung bzw. Vereinigung aller Anteile in der Hand der Bw. gerade nicht aus…
…sich ergebenden Gewinne oder Verluste sind gesellschaftsrechtlich bedingt und steuerneutral. Aktienrückerwerb gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG: Derartige über einen funktionierenden Wertpapiermarkt erfolgende Ankäufe eigener Aktien sind zu aktivieren und im Umlaufvermögen bzw. Anlagevermögen getrennt auszuweisen. Aus eigenen Aktien stehen der AG keine Rechte…
…1 Z 4 zusammengefasst, wodurch dieser zweckneutrale Erwerb nunmehr im Abs. 1 Z 8 geregelt ist. Überdies wurde das Gleichbehandlungsgebot auf alle Fälle des Erwerbs und der Veräußerung eigener Aktien ausgedehnt (nunmehriger Abs. 1b). Durch das Handelsrechts-Änderungsgesetz (HaRÄG, BGBl I 2005/120) erfolgte überdies…
…Körperschaftsteuern (€ 825.451,38 hinsichtlich der A-AG bzw. € 33.910,65 hinsichtlich des Investmentfonds) Rechnung zu tragen. 3.) Die BP nahm zu diesen Berufungsausführungen wie folgt Stellung: a) Der Erwerb eigener Aktien sei nur nach den taxativ aufgezählten Tatbeständen des § 65 Abs…
…sei es der Wille der Aktionäre gewesen, das Grundkapital durch Erwerb eigener Aktien herabzusetzen und nicht eine Gewinnausschüttung vorzunehmen. Das Finanzamt gab der Berufung wegen Verjährung bei vier Aktionären mit Berufungsvorentscheidung vom 23. Jänner 2009 unter Verringerung des Haftungsbetrags auf 1,704.268,99 Euro…
…die SA 7,3 Aktien an der SU erworben und dafür 22 eigene Aktien im Wert von € 27,192.365,00 und einen Betrag in Höhe von € 244.939.898,00 an SU geleistet. Dabei wurden die 22 Aktien der SA im Zuge…
…1.) Bedienung durch Ausgabe neuer Aktien Die nachfolgenden Ausführungen gehen zunächst auf jene Fälle ein, bei denen die Bedienung der Optionen durch die Ausgabe neuer Anteile erfolgen soll, und behandeln sodann gesondert jene Fälle, die über den Rückerwerb eigener Anteile bedient werden. 5.1.1…
…für eigene Anteile bilden kann, ohne daß das Nettoaktivvermögen das Grundkapital und eine nach Gesetz oder Satzung gebundene Rücklage unterschreitet. In den Fällen des Abs. 1 Z 1, 2, 4, 5, 7 und 8 ist der Erwerb überdies nur zulässig, wenn auf die Aktien der…
…er bestimmen, ob bereits vorhandene eigene Aktien oder Anteile der übernehmenden Gesellschaft für die Leistung der Anteile verwendet würden oder ob eine Kreation von Anteilen durch Kapitalerhöhung erforderlich sei, damit diese an die Gesellschafter gewährt würden oder eben gerade erhaltene eigene Anteile durchgeschleust würden. Zulässig…
…übernehmende Aktiengesellschaft aus Anlaß der Verschmelzung erworbene, eigene Aktien nicht behalten darf, sondern zur Abfindung der Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft verwenden muß". Somit liegt zivilrechtlich zunächst ein Erwerb eigener Anteile durch die Tochtergesellschaft vor; die Tochtergesellschaft verwendet diese durch die Verschmelzung erworbenen, damit eigene Aktien…
…KStG 1988 muss der Prüfungsbericht der Körperschaftsteuererklärung beigelegt werden. 1.2.1.1.1.1 Die Aktiengesellschaft (AG) und die Societas Europaea (SE) Rz 10: Die AG ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind…
…eine solche Körperschaft keine Anwendung, weil die Anteile bei dieser steuerhängig bleiben. Dies gilt auch für Privatstiftungen gemäß § 13 KStG 1988. Rz 265b: Werden ausländischen Anteilsinhabern eigene Anteile (Aktien oder GmbH-Anteile) der übernehmenden Körperschaft gewährt, sind diese gemäß § 5 Abs. 1 Z 5 UmgrStG…
…er bestimmen, ob bereits vorhandene eigene Aktien oder Anteile der übernehmenden Gesellschaft für die Leistung der Anteile verwendet würden oder ob eine Kreation von Anteilen durch Kapitalerhöhung erforderlich sei, damit diese an die Gesellschafter gewährt würden oder eben gerade erhaltene eigene Anteile durchgeschleust würden. Zulässig…
…Erwerb eigener Anteile durch die Tochtergesellschaft vor; die Tochtergesellschaft verwendet diese durch die Verschmelzung erworbenen, damit eigene Aktien gewordenen Anteile zum Umtausch der Anteile für die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft (VwGH 31.1.1995, 94/14/0171). Der im Zuge der Verschmelzung stattfindende Erwerb eigener…
…auf Dividendenzahlung gehabt hätte. Im Gegensatz dazu hätte ein Kauf von M.-Aktien vor dem 28. Mai 2004 zum Dividendenerhalt berechtigt. 3) Des Weiteren sei am 13. Mai 2004 bekannt gegeben worden, dass der Anteil der Dividende, der auf eigene Aktien der M. per 28…
…verschenkt werde, nur weil es ihr als Tochtergesellschaft der R. AG nach § 66 AktG nicht möglich gewesen sei, weitere eigene Aktien zu erwerben. Aktennotizen aus dem Jahr 2001, die Sachverhalte dokumentieren sollen, die angeblich im Jahr 1991 stattgefunden haben, könne nicht gefolgt werden, wenn auf…
…5.7.2. dargestellten Grundsätze für das Einziehen von Aktien gelten sinngemäß. Ein Rückkauf von Surrogatkapital außerhalb einer geplanten Einziehung zu einem dem Wert entsprechenden Preis ist ein rechtsgeschäftlicher Vorgang und kein Fall einer Einlagenrückzahlung; erfolgt später das Einziehen der eigenen Anteile, ist dies als…
……………) Stückaktien als eigene Aktien, die einer Beteiligung an deren Grundkapital von rund 3,27 % (………….) entsprechen – im folgenden "eigene Aktien". (7) aufgrund der Regelung in § 2 Abs 1 Satz 2 UmwG, wonach eigene Aktien der Kapitalgesellschaft den Gesellschaftern…
…von der ATS Inc. eigene Aktien bzw. spezifische Unternehmens-Aktien ausgegeben worden, die über die von der ATS Inc. gegründeten PPB GesmbH. (Geschäftsführer: KR und später WS) vermittelt und vertrieben worden seien. Der Geldfluss beim Aktienverkauf sei grundsätzlich so organisiert gewesen, dass die Vermittler vom…
…dass der Hauptgesellschafter eine Aktiengesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder sonst eine Kapitalgesellschaft im Sinn des § 1 Abs. 2 EU-Verschmelzungsgesetz mit Sitz in einem Mitgliedstaat im Sinn des § 1 Abs. 3 EU-Verschmelzungsgesetz ist. Hiebei werden eigene Aktien der Kapitalgesellschaft den Gesellschaftern nach…