…Mit Schreiben vom 21. April 2008 brachte die Bw. gegen den Abweisungsbescheid das Rechtsmittel der Berufung ein und führte darin aus, dass sie seit 2002 rechtmäßig durchgehend in Österreich lebe. Seit März 2007 besitze sie eine EU-Freizügigkeitsbestätigung vom AMS Wien. Seit April 2005 sei…
…kommuniziert. Das vom Finanzamt in der Beschwerdevorentscheidung angeführte Erkenntnis des EuGH vom 26.02.1992 erging in der zivilrechtlichen Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft eines Studenten und fokussierte auf die Frage ob nach EU-Primärrecht eine verbotene Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit vorliegt. Obwohl wir davon ausgehen…
…bei Kraftfahrzeugen, für welche eine NoVA-Vergütung nach § 12a NoVAG in Anspruch genommen wurde (bei Ausfuhrlieferungen in die übrigen EU-Mitgliedstaaten als auch in Drittländer) und die wieder nach Österreich rückverbracht und (neuerlich) zum Verkehr zugelassen werden bzw. nach dem KFG zuzulassen gewesen wären, wird…
…den jeweiligen Titel der Aufenthaltsbewilligung zu entscheiden hat. Die Beschwerde war als unbegründet abzuweisen." Erstens ist hierbei in Bezug auf § 3 Abs 1 FLAG zwischen Unionsbürger (Staatsangehörigen von Mitgliedstaaten der EU, wie in meinem Fall - kroatische Staatsbürgerschaft), Bürgern eines Vertragsstaats des EWR sowie Schweizer Bürgern…
…keine Bemessungsgrundlage für die (österreichische) Umsatzsteuer gibt, wie beim Import eines Gebrauchtwagens aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder beim Übersiedlungsgut. Die NoVA ist nach dem Gesetzeswortlaut in Beachtung des Erkenntnisses des EuGH, C-433/09, stets und daher auch im ggstdl Fall inklusive…
…über die Europäische Union normiere, dass die Grundrechte, wie sie in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten ergeben, als allgemeine Grundsätze Teil des Unionsrechts sind. Mit dem Beitritt zur Europäischen…
…Krajova ist bescheinigt, das Studentin ***Tochter*** im Schuljahr 2015 / 2016 als ordentliche Studentin imatrikuliert hat. Beweis: Abschlusszeugnis Serie A Nr. ***** Bescheinigung Nr. *** Da meine Kinder in einem Mitgliedstaat der EU studiert und gelebt haben und von mir überwiegend die Unterhaltskosten getragen wurden, besteht der Anspruch…
…führte in dieser begründend aus: "Wie bereits mittels Abweisungsbescheid vom 7.12.2007 (dargelegt) hat Österreich den Beitritt der neuen EU-Mitgliedstaaten mit dem EU-Erweiterungsanpassungsgesetz BGBl. 2004/28 umgesetzt und von der vertraglichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen EU-Staatsbürger einzuschränken…
…§ 3 Rz 5). Personen, die weder die österreichische Staatsbürgerschaft noch die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der EU (oder eines Vertragsstaates des EWR oder die Schweizer Staatsbürgerschaft) besitzen (Drittstaatsangehörige und Staatenlose), müssen zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Familienbeihilfe auch die in § 3 festgelegten Bedingungen erfüllen…
…gewährleisten. Der einmalige € 300,00 Zahlungsbeleg sei erst von November 2014 und könne nicht als Nachweis für monatliche Unterhaltsleistungen für den Zeitraum Februar 2013 bis Oktober 2014 angesehen werden. Die Bf. brachte am 30. September 2015 den Vorlageantrag ein und führte darin aus, dass…
…im gemeinsamen Haushalt gelebt haben, noch seine Kosten überwiegend finanziert haben." Vorlageantrag Dagegen erhob die Bf mit Schriftsatz vom 15.04.2019 Vorlageantrag und führte ausschließlich zum Sohn ***2*** aus: ".. Im Falle eines Studenten, der aus Studiengründen am Studienort wohnt, ist der gemeinsame Haushalt nicht…
…NoVA auch zwingend die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer vorschreibe. Laut mündlicher Stellungnahme des Finanzamtes Kufstein sei die Kraftfahrzeugsteuer im Doppelbesteuerungsabkommen aus den 50er Jahren nicht geregelt, welche Rechtsauffassung im Hinblick auf den zwischenzeitigen EU-Beitritt etc. zweifelhaft sei. Die Anmeldepflicht des Fahrzeuges sei bisher nicht entschieden…
…Kombinationen mit ausländischem EU-Kennzeichen, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht allein oder zusammen zwölf Tonnen oder mehr beträgt, sind von der Kfz-Steuer befreit (RL 93/89/EWG Art 5). b) Pkw und Kombi und ihre Anhänger mit ausländischem EU-Kennzeichen, die von Studenten mit Wohnsitz…
…sei von Klagenfurt schneller aus zu erreichen als beispielsweise Heiligenblut. Der unabhängige Finanzsenat müsse sagen, was unter "grenznah" zu verstehen sei. Im Zusammenhang mit der Ausbildungsmöglichkeit im Einzugsbereich werde auf die RZ 876 der Lohnsteuerrichtlinien verwiesen. Der Begriff "grenznah" sei nur an der EU-Außengrenze…
…stützt diese Argumentation. Ich hätte in Österreich gar kein Fahrzeug benötigt, da mein anderer Arbeitsplatz in W von meiner Wohnung aus fußläufig leicht zu erreichen ist und ich zu diesem Zeitpunkt das Fahrzeug meines ehemaligen Lebensgefährten bei Bedarf nutzen konnte. Ich bestreite nicht, dass das…
…Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft ("Brexit-Abkommen") außer Acht gelassen. ***T*** halte sich im Beschwerdezeitraum nicht nach § 5 Abs 3 FLAG 1967 ständig in einem Drittstaat auf. Das Studium in einem (ehemaligen) Mitgliedstaat der Europäischen Union sei…
…kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe. Ausgenommen von dieser Regelung seien Kinder in Staaten, für die bilaterale Abkommen eine Regelung vorsehen (d.s. Mitgliedstaaten der EU/des EWR, Schweiz oder Israel). Das entsprechende bilaterale Abkommen über soziale Sicherheit mit der T sei mit Ablauf Juni 1996…
…auf eine Leistung wie die Familienbeihilfe. Für den Zeitraum Sommer 2001 bis 31.10.2003 folge der Anspruch auf Familienbeihilfe aus den mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechten der Bf., insbesondere dem Recht auf Freizügigkeit. Der VwGH fasste am 25. Juni 2008, Zl EU 2008/0002…
…44 DVO zur MwStSysRL, VO EU Nr. 282/2011 Art. 44 idF 07.10.2013) sei die Dauer der Ausbildung, Fortbildung oder beruflichen Umschulung für die Beurteilung der Steuerbefreiung unerheblich. Bereits aus dem aktuell vorliegenden Umsatzsteuerbescheid 2013 seien Unrichtigkeiten festzustellen, die - selbst bei einer umsatzsteuerpflichtigen…
…Prioritätsregeln für den Fall auf, dass derselbe Zeitraum und derselbe Familienangehörige betroffen sind. Er legt eine Rangfolge fest, wenn Familienleistungen in verschiedenen Mitgliedstaaten aus unterschiedlichen Gründen zu gewähren sind. Gründe in diesem Sinn sind entweder eine Beschäftigung bzw. selbstständige Erwerbstätigkeit, der Bezug einer Rente sowie…