…vom Eintritt aufschiebender Bedingungen abhängig war, waren doch für die Zeit vor dem Bedingungseintritt keine echten Erfüllungsansprüche auf Übergabe der Liegenschaft vereinbart und wurden die Kaufpreisteilzahlungen jeweils erst immer nach Vorliegen der jeweiligen Bedingungseintritte vom Käufer auf das Treuhandkonto überwiesen. Die Überweisung des Kaufpreises vom…
…von den beiden Verkäufern entrichtet wurden. Zusammenfassend zeigt sich daher, dass echte Erfüllungshandlungen (Übergabe und Übernahme, Kaufpreiszahlung) bezüglich dieses Erwerbsvorganges entsprechend den Vertragsvereinbarungen tatsächlichen erst nach Vorliegen der im Streitfall notwendigen behördlichen Genehmigungen erfolgt sind. Diese Umstände sprechen dafür, dass die Wirksamkeit des Erwerbsvorganges vom…
…wie dies üblicherweise bei Rechtsgeschäften der Fall ist, wenn eine solche Rechtsfolge beabsichtigt ist. Weiters waren echte Erfüllungshandlungen, wie etwa die Bezahlung des Kaufpreises, erst für die Zeit nach Eintritt der Bedingung der Vorlage einer Negativbestätigung als Voraussetzung für die Erlangung des bücherlichen Eigentums vereinbart…
…wie dies üblicherweise bei Rechtsgeschäften der Fall ist, wenn eine solche Rechtsfolge beabsichtigt ist. Weiters waren echte Erfüllungshandlungen, wie etwa die Bezahlung des Kaufpreises, erst für die Zeit nach Eintritt der Bedingung der Vorlage einer Negativbestätigung als Voraussetzung für die Erlangung des bücherlichen Eigentums vereinbart…
…die gewollte Rechtsänderung eintritt. Sind echte Erfüllungsansprüche schon für die Zeit vor Bedingungseintritt vereinbart, dann spricht alles für das Vorliegen einer auflösenden Bedingung. (VwGH vom 16. November 1989, 89/16/0165) Für das Vorliegen einer aufschiebenden Bedingung spricht umgekehrt, dass wesentliche Erfüllungshandlungen, wie etwa die…
…die gewollte Rechtsänderung eintritt. Sind echte Erfüllungsansprüche schon für die Zeit vor Bedingungseintritt vereinbart, dann spricht alles für das Vorliegen einer auflösenden Bedingung. (VwGH vom 16. November 1989, 89/16/0165) Für das Vorliegen einer aufschiebenden Bedingung spricht umgekehrt, dass wesentliche Erfüllungshandlungen, wie etwa die…
…die gewollte Rechtsänderung eintritt. Sind echte Erfüllungsansprüche schon für die Zeit vor Bedingungseintritt vereinbart, dann spricht alles für das Vorliegen einer auflösenden Bedingung. (VwGH vom 16. November 1989, 89/16/0165) Für das Vorliegen einer aufschiebenden Bedingung spricht umgekehrt, dass wesentliche Erfüllungshandlungen, wie etwa die…
…die gewollte Rechtsänderung eintritt. Sind echte Erfüllungsansprüche schon für die Zeit vor Bedingungseintritt vereinbart, dann spricht alles für das Vorliegen einer auflösenden Bedingung. (VwGH vom 16. November 1989, 89/16/0165) Für das Vorliegen einer aufschiebenden Bedingung spricht umgekehrt, dass wesentliche Erfüllungshandlungen, wie etwa die…
…die gewollte Rechtsänderung eintritt. Sind echte Erfüllungsansprüche schon für die Zeit vor Bedingungseintritt vereinbart, dann spricht alles für das Vorliegen einer auflösenden Bedingung. (VwGH vom 16. November 1989, 89/16/0165) Für das Vorliegen einer aufschiebenden Bedingung spricht umgekehrt, dass wesentliche Erfüllungshandlungen, wie etwa die…
…einer Negativbestätigung hinsichtlich des Kaufvertrages vom 16. September 2005 wurde infolge der einvernehmlichen Vertragsaufhebung bis zum 29. September 2005 und auch daran anschließend nicht gestellt. Erfüllungshandlungen seitens der Vertragsparteien, also etwa eine Kaufpreiszahlung oder die Übergabe der Liegenschaft, waren bis zum letztgenannten Zeitpunkt noch nicht…
…einer Negativbestätigung hinsichtlich des Kaufvertrages vom 16. September 2005 wurde infolge der einvernehmlichen Vertragsaufhebung bis zum 29. September 2005 und auch daran anschließend nicht gestellt. Erfüllungshandlungen seitens der Vertragsparteien, also etwa eine Kaufpreiszahlung oder die Übergabe der Liegenschaft, waren bis zum letztgenannten Zeitpunkt noch nicht…
…einer Negativbestätigung hinsichtlich des Kaufvertrages vom 16. September 2005 wurde infolge der einvernehmlichen Vertragsaufhebung bis zum 29. September 2005 und auch daran anschließend nicht gestellt. Erfüllungshandlungen seitens der Vertragsparteien, also etwa eine Kaufpreiszahlung oder die Übergabe der Liegenschaft, waren bis zum letztgenannten Zeitpunkt noch nicht…
…Sind echte Erfüllungsansprüche (Übergabe des Grundstückes, Kaufpreiszahlung, Tragung der mit der Liegenschaft verbundenen Kosten) schon für die Zeit vor Bedingungseintritt vereinbart, dann spricht alles für das Vorliegen einer auflösenden Bedingung (vgl. VwGH 16.11.1989, 89/16/0165). Werden hingegen Erfüllungshandlungen erst nach Bedingungseintritt gesetzt…
…Daraus erhelle aber, dass gerade das Geschäft zwischen B-GmbH und dem Bw. ein echtes umsatzsteuerlich relevantes gewesen sei. Weiters habe Herr Robert L im Akt der Prüfungsabteilung Strafsachen im Auftrag für das Landesgericht [Anmerkung UFS: Arbeitsbogen Bw. Seite 230] ausgesagt, dass es bei der…
…eine elektronische Lotterie über Video-Lotterie-Terminals handelt. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes fällt unter diesen Steuerschuldentstehungstatbestand auch eine elektronische Lotterie über Video-Lotterie-Terminals, die Steuerschuld entsteht spätestens mit Auszahlung (Erfüllungshandlung). Dem Finanzamt wird zwar Recht gegeben, dass ein anderer Zeitpunkt für die Umsatzsteuer maßgeblich…
…ob es sich um eine elektronische Lotterie über „Computer“ oder um eine elektronische Lotterie über Video-Lotterie-Terminals handelt. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes fällt unter diesen Steuerschuldentstehungstatbestand auch eine elektronische Lotterie über Video-Lotterie-Terminals, die Steuerschuld entsteht spätestens mit Auszahlung (Erfüllungshandlung), dem § 59 Abs…