…1 EStG 1988, Tz. 7 letzter Absatz). Zu den berücksichtigbaren notwendigen und angemessenen Begräbniskosten zählen die Kosten für eine durchschnittliche Beerdigung sowie die Aufwendungen für die Errichtung eines im Durchschnitt verwendeten Grabsteins mit Grabeinfassung. Nicht anerkannt werden Kosten für den Leichenschmaus, weil die Bewirtung der…
…Kranzschmuck) usw. der Gesetzgeber für die Gewährung der außergewöhnlichen Belastung keinen Raum lässt. Es werden demnach nur die Kosten für ein durchschnittliches Begräbnis anzuerkennen sein. Angemerkt wird, dass die o.a. Begräbniskosten in Höhe von € 3.460,00 inkl. Gebühren, Eichensarg (der überdies nicht…
…Begräbnis seiner Mutter außergewöhnlich und zwangsläufig war. Aus dem Begriff der Zwangsläufigkeit der Belastung ergibt sich, dass nur die Kosten für ein einfaches (durchschnittliches) Begräbnis abzugsfähig sind (Jakom, Kommentar Einkommensteuergesetz, § 34 Tz 90 Stichwort Begräbniskosten). Die in Rede stehenden Begräbniskosten sind als ortsüblich anzusehen. Begräbniskosten…
…sind vorrangig aus vorhandenen Nachlassaktiva zu bestreiten. Begräbniskosten bilden somit insoweit keine außergewähnliche Belastung, als sie in den Nachlassaktiva (Verkehrswerten) Deckung finden (UFS 26.6.09, RV/2630-W/08). Laut LStR 890 belaufen sich diese Kosten (durchschnittliches Begräbnis bzw. Grabmal) betreffend die Veranlagung 2011…
…dem Ergebnis, dass (nach den Gegebenheiten des damaligen Veranlagungsjahres 2005) € 3.000,00 eher die Untergrenze für ein einfaches und würdiges Begräbnis darstellten; für ein durchschnittliches Begräbnis wurden damals € 3.759,00 veranschlagt. In der Entscheidung UFSW vom 26.6.2009, RV/2630…
…Finden die Begräbniskosten in den vorhandenen Nachlassaktiven Deckung, kommt eine Berücksichtigung einer außergewöhnlichen Belastung nicht in Betracht und es fehlt insoweit an der Zwangsläufigkeit. Soweit eine Nachlassdeckung nicht gegeben ist, liegt in Höhe der Aufwendungen für ein durchschnittliches Begräbnis eine außergewöhnliche Belastung vor. Nicht als…
…gedeckt sind. Soweit eine Nachlassdeckung nicht gegeben ist, liegt in Höhe der Aufwendungen für ein durchschnittliches Begräbnis und ein durchschnittliches Grabmal eine außergewöhnliche Belastung vor. Soweit Nachlassaktiva vorhanden sind, sind die Begräbniskosten vorrangig mit diesen gegenzuverrechnen. Dass Nachlassaktiva im gegenständlichen Berufungsfall vorhanden waren, bewies die…
…Finden die Begräbniskosten in den vorhandenen Nachlassaktiven Deckung, kommt eine Berücksichtigung einer außergewöhnlichen Belastung nicht in Betracht und es fehlt insoweit an der Zwangsläufigkeit. Soweit eine Nachlassdeckung nicht gegeben ist, liegt in Höhe der Aufwendungen für ein durchschnittliches Begräbnis eine außergewöhnliche Belastung vor. Nicht als…
…der Zwangsläufigkeit umfasst sein muss, ist eine Art Angemessenheitsprüfung für die Kosten anzustellen. Es werden demnach in der Regel nur die Kosten für ein durchschnittliches Begräbnis und die Auslagen für einen im Durchschnitt verwendeten Grabstein anzuerkennen sein. Eine Verpflichtung der Erben, für diese Kosten aus…
…Finden die Begräbniskosten in den vorhandenen Nachlassaktiven Deckung, kommt eine Berücksichtigung einer außergewöhnlichen Belastung nicht in Betracht und es fehlt insoweit an der Zwangsläufigkeit. Soweit eine Nachlassdeckung nicht gegeben ist, liegt in Höhe der Aufwendungen für ein durchschnittliches Begräbnis eine außergewöhnliche Belastung vor. Nicht als…
…9.1984, 84/14/0040). Soweit eine Nachlassdeckung nicht gegeben ist, kann in Höhe der Aufwendungen für ein durchschnittliches Begräbnis und ein durchschnittliches Grabmal eine außergewöhnliche Belastung vorliegen (vgl. VwGH 4.2.1963, 359/62). Begräbniskosten gehören zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten (§ 549 ABGB). Sie sind…
…zwangsläufig sein. Nach den Erfahrungssätzen der Finanzverwaltung (vgl.Tz 890 der Lohnsteuerrichtlinien 2002) belaufen sich die Kosten für ein würdiges Begräbnis und einen durchschnittlichen Grabstein im Berufungsjahr 2002 erfahrungsgemäß auf jeweils höchstens € 3.000,-. Höhere Kosten kämen nur bei Nachweis ihrer Zwangsläufigkeit , wie zB…
…einfaches (durchschnittliches) Begräbnis abzugsfähig sind. Höhere Kosten kommen nur bei Nachweis einer Zwangsläufigkeit zB. bei besonderer Überführung oder speziellen Grabvorschriften in Betracht. Blumenschmuck, wie im vorliegenden Fall als Teil der Kosten, stellen mangels Zwangsläufigkeit keine außergewöhnliche Belastung dar (Doralt, aaO, § 34 Tz 78 Stichwort "Begräbnis…
…Soweit eine Nachlassdeckung nicht gegeben ist, liegt in Höhe der Aufwendungen für ein durchschnittliches Begräbnis und ein durchschnittliches Grabmahl eine außergewöhnliche Belastung vor. Der Höhe nach ist die Absetzbarkeit mit den Kosten eines würdigen Begräbnisses sowie einfachen Grabmals begrenzt. Bundeseinheitlich belaufen sich diese Kosten erfahrungsgemäß…
…umfasst sein muss, ist eine Art Angemessenheitsprüfung für die Kosten anzustellen (BFH BStBl 1979, 558). Es werden demnach in der Regel nur die Kosten für ein durchschnittliches Begräbnis und die Auslagen für einen im Durchschnitt verwendeten Grabstein anzuerkennen sein (VwGH 4. 2. 1963, 359/62…
…Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen und der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht gegen die Verlassenschaft (vgl. Manz-Kommentar zum ABGB, Dittrich-Tades zu § 549). Soweit eine Nachlassdeckung nicht gegeben ist, liegt in Höhe der Aufwendungen für ein durchschnittliches Begräbnis eine…
…Berufungsbehörde ein entsprechendes Auskunftsersuchen an die Bestattung Wien GmbH. Der Antwort ist zu entnehmen, dass € 3.000 eher die Untergrenze darstellen; ein durchschnittliches Begräbnis koste € 3.759 (siehe beiliegenden Kostenvoranschlag). Es kann davon ausgegangen werden, dass dies auch den Verhältnissen in Kritzendorf entspricht…
…Soweit eine Nachlassdeckung nicht gegeben ist, kann in Höhe der Aufwendungen für ein durchschnittliches Begräbnis und ein durchschnittliches Grabmal eine außergewöhnliche Belastung vorliegen (vgl. VwGH 4.2.1963, 359/62). Begräbniskosten gehören zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten (§ 549 ABGB). Sie sind vorrangig aus vorhandenen und verwertbaren…
…Zusammenhang mit dem Begräbnis seiner Mutter außergewöhnlich und zwangsläufig war. Aus dem Begriff der Zwangsläufigkeit der Belastung ergibt sich, dass nur die Kosten für ein einfaches (durchschnittliches) Begräbnis (Bestattung und Grabmal) abzugsfähig sind. (Jakom, Kommentar Einkommensteuergesetz, Linde Verlag, 3. Auflage, § 34 Tz 90, Stichwort "Begräbniskosten")…
…ein durchschnittliches Begräbnis und ein durchschnittliches Grabmal zu berücksichtigen (Doralt in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, Kommentar zum EStG, § 34, Tz 78). Die Verwaltungspraxis (LStR 1999 Rz 890, LStR 2002 Rz 890) schätzte mit dem Wartungserlass 2012 ab 2013 die Kosten für ein würdiges Begräbnis und…