Ist eine deutsche Staatbürgerin mit Wohnsitzen in Österreich und Monaco vor dem Jahr 2001 in Österreich verstorben und hat sie testamentarisch ihren Liegenschaftsbesitz in Monaco und Österreich sowie ihr gesamtes in- und ausländisches Kapitalvermögen einer deutschen gemeinnützigen Stiftung vermacht, dann unterliegt der gesamte Erbanfall der…
…der Anfragebeantwortung V2486-06 vom 13. Dezember 2006 sei bestätigt worden, dass die Übertragung von in Spanien belegenen Grundbesitz durch eine in Deutschland ansässige Person an eine deutsche gemeinnützige Stiftung den Bestimmungen des Art. 13 DBA Deutschland-Spanien unterliege. Selbiges müsse auch für das Verhältnis…
…Geld- und Wertpapiervermögen auf eine deutsche gemeinnützige Stiftung aus Anlass des Todes des Stifters von der österreichischen Besteuerung freizustellen, wenn der Stifter weder die österreichische Staatsbürgerschaft noch seinen Hauptwohnsitz in Österreich besaß; dies auch dann nicht, wenn das deutsche Steuerrecht im reziproken Fall Steuerfreiheit vorsieht…
Eine deutsche Stiftung, die in Österreich eine Betriebstätte unterhält, unterliegt damit der inländischen beschränkten Steuerpflicht. Daran vermag der Umstand nichts zu ändern, dass die deutsche Stiftung nach deutschem Steuerrecht wegen Gemeinnützigkeit von der Besteuerung befreit ist und dass bei vergleichbaren Einrichtungen in Österreich ebenfalls Steuerbefreiung…
…sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. ist eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, deren Zwecke die Förderung von Wissenschaft und Forschung durch Verbesserung der Aufklärung der allgemeinen Öffentlichkeit und der Gesellschaft…
…Nach BFH 25.10.2016, I R 54/14 (kommentiert von Märtens in jurisPR-SteuerR 17/2017 Anm 1), können selbst gemeinnützige Stiftungen "Gesellschaften" des Art 54 AEUV sein, soweit sie Güter oder Dienstleistungen erwerbsorientiert und gegen Entgelt anbieten, die zur Durchführung ihrer satzungsmäßigen Zwecke…
…Dritten Schenkungen gemacht hat, welche den Pflichtteil beeinträchtigen. Nach der Judikatur des Bundesgerichtshofes ist als Schenkung iSd § 2325 BGB auch eine endgültige, unentgeltliche Zuwendung an eine gemeinnützige Stiftung, gleich ob als kapitalerhöhende Zustiftung oder als Spende zur satzungsgemäßen Verwendung, zu beurteilen, da beides einen endgültigen…
…getätigten Umsätze, wie vom Finanzamt zutreffend festgestellt, der 20% -igen Umsatzsteuer. Schließlich ist noch auf die umfangreiche Besprechung der Entscheidung des EuGH vom September 2002 einzugehen. Eine gemeinnützige deutsche GmbH erbrachte Leistungen der Behandlungspflege, der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Im Anschluss an seine bisherige…
…Auseinandersetzung mit den subjektiven Motiven der rund dreißigtausend Patenschaftsinhaber kann unterbleiben, da jedem Marktteilnehmer bewusst ist, ob er nun für eine Spende an die gemeinnützige ***Gut1*** Stiftung leisten will, oder sich für einen Patenschaftsvertrag entscheidet, verbunden mit den angebotenen Vorteilen als Gegenleistung für die monatliche…
…völlig in den Hintergrund; er werde zum Nebenprodukt des persönlichen Vorteils einzelner Staatsbürger. Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit der gemeinnützigen Zweckverfolgung gehen solcherart verloren. Bei ergänzender Prüfung, ob die vorliegende Stiftung eventuell mildtätige Zwecke verfolge, wofür die Förderung der Allgemeinheit nicht erforderlich wäre, komme es auf die…
…sich um eine deutsche Stiftung des öffentlichen Rechts und somit um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die an einer österreichischen Immobilien-KG beteiligt sei und aus dieser Beteiligung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erziele. Die Bw. sei in Österreich nicht als steuerlich begünstigt ("gemeinnützig") iSd…
…italienischen Stiftung unter das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht erscheint deshalb nicht nur in der Frage nach der Erfüllung der formalen Satzungsanforderungen als sehr großzügig, sondern zudem in der Prüfung des materiellen Gemeinnützigkeitstatbestandes als verkürzt. Die Grundfreiheiten gelten damit auch im Bereich der Gemeinnützigkeit, soweit einzelne Tätigkeitsfelder gemeinnütziger…
…Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Darin brachte er vor, die Gemeinnützigkeit der ***1*** sei nach deutschem Recht anerkannt und aufgrund der Rechtsprechung des EuGH seien Spenden an gemeinnützige Einrichtungen innerhalb der Europäischen Union steuerlich gleich zu behandeln. Hinsichtlich der Hörgerätekosten führte der Beschwerdeführer aus, der gewährte Zuschuss…
…3 lit. a ErbStG zuzukommen hat, wenn sie als gemeinnützig einzustufen ist. Der begünstigte Steuersatz kam in diesen beiden Fällen einer deutschen Stiftung und eines Vereines nur dadurch nicht zur Anwendung, weil der damals in Hinsicht auf die Feststellung der Gemeinnützigkeit zu beachtende § 34 Abs…
…die bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke aus abgabenrechtlichen Gründen in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, sind an die Voraussetzungen geknüpft, dass die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen…
… 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 Werbung - Zuschuss oder Leistungsaustausch (Rz 24 UStR 2000) Die Fachgruppe einer Landeskammer vergibt an einen Verein einen Zuschuss zur Durchführung einer Werbekampagne. Der (nicht gemeinnützige) Verein, der ein Handelsgewerbe ausübt, und in der gleichen Branche wie das beworbene…
…wenn er sich als Mittel zur Erreichung der gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke darstellt. Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eine Abweichung von den im Gesetz, in der Satzung, im Stiftungsbrief oder in der sonstigen Rechtsgrundlage der Körperschaft festgelegten Zwecken nicht eintritt…
…Steuerbefreiung für Stipendien an Langzeitarbeitslose (Rz 46a) (2001) Eine Arbeitsstiftung vermittelt im Zuge einer gemeinsamen Initiative mit dem Arbeitsmarktservice Wien (AMS) Arbeitslose an Unternehmer. Stiftungsträger ist eine gemeinnützige GmbH. Stiftung und Beschäftigerunternehmer können nicht als Arbeitgeber angesehen werden. Die Arbeitslosen erhalten vom AMS ein "Schulungsarbeitslosenentgelt"…
…sei direkter Nachkomme der Eigentümer der ehemaligen Firma DBAU, die vor einigen Jahren verkauft worden sei. Neben der oben angeführten Gesellschaft existiere auch noch eine Stiftung nach deutschem Recht, die unter anderem ebenfalls Immobilien besitze. Die Firma JD KG sei unter anderem Eigentümerin und Verwalterin…
…wäre. (vgl. VwGH 30.1.2013, 2012/17/0055 ergangen zur Stiftungseingangssteuer). Da sich die Bf., mit ihrer Rechtsmeinung, dass die Spielbankabgabe eine Sondereinkommensteuer ist, überwiegend auf deutsche Literatur und Judikatur beruft, ist zu untersuchen, welche Eigenschaften die Spielbankabgabe in Deutschland hat. I.4.3…