11.4.4 Das Tatbestandsmerkmal "nicht dauernd getrennt lebend" Rz 779: Das Tatbestandsmerkmal "nicht dauernd getrennt lebend" stellt nicht auf die Anzahl der Wohnsitze eines der beiden (Ehe-)Partner oder dessen polizeiliche Meldung und auch nicht auf die Tragung der Kosten des Familienhaushalts ab. Voraussetzung…
…der für ein Kind, das nicht seinem Haushalt zugehört (§ 2 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967) und für das weder ihm noch seinem von ihm nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe)Partner Familienbeihilfe gewährt wird, den gesetzlichen Unterhalt leistet, steht ein Unterhaltsabsetzbetrag von 25,50 Euro monatlich zu. ..…
…gezogenen Angaben der Bf. folgend lebte die Bf. auf Grund der (zu ergänzen: besonderen) "Lebensumstände" (vgl. Berufung) beider Ehepartner (vgl. das Schreiben vom 2. Mai 2013) dauernd getrennt von ihrem Ehegatten. Beide Partner wohnten auch nach erfolgter Eheschließung mit ihren zwei bzw. drei minderjährigen Kindern…
…nach § 33 Abs. 4 Z 3 lit. a EStG zusteht. Da der Kinderabsetzbetrag als Teil der Ausgleichszahlung an Ihre von Ihnen dauernd getrennt lebende Gattin (kein (Ehe) Partner im Sinne des § 106 Abs. 3 EStG) ausbezahlt wurde, gilt Ihre Tochter nicht als Kind gemäß § 106…
…Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Entscheidungsgründe Berufungsgegenständlich sind beantragte Sonderausgaben für Zahlungen für einen dauernd getrennt lebenden Ehepartner. Mit Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1999 ersuchte der Bw…
…Januar 2012 hatte dabei der Beschwerdeführer angegeben, von seiner Ehefrau seit 18. März 2011 dauernd getrennt zu leben. Die dazu korrespondierende Angabe findet sich in der Erklärung zur Arbeitnehmerinnenveranlagung 2011 der Ehefrau des Beschwerdeführers vom 29. Februar 2012, in welcher sie den Alleinverdienerabsetzbetrag für drei…
…der Eheleute nicht auf Dauer angelegten räumlichen Trennung bleibe der gemeinsame Haushalt wirtschaftlich gesehen aufrecht. Im Regelfall sei die Absicht der Ehegatten maßgeblich, ob sie nur vorübergehend oder dauernd getrennt leben würden. Von Bedeutung sei daher, ob die Beziehung der Ehegatten vom Willen getragen sei…
…Euro monatlich zu, wenn - das Kind nicht ihrem Haushalt zugehört (§ 2 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967) und - für das Kind weder ihnen noch ihrem jeweils von ihnen nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe-)Partner Familienbeihilfe gewährt wird. § 33 (8) EStG: 1. Ergibt sich nach Abs. 1 und…
…In der (gesonderten) Begründung wurde ausgeführt, dass der Bw. im Jahr 2002 mehr als sechs Monate von seiner Gattin getrennt gelebt habe. Diese Tatsachenfeststellung ergebe sich aus dem dem Finanzamt vorliegenden Scheidungsurteil. Der Alleinverdienerabsetzbetrag stehe daher nicht zu. Mit Schreiben vom 18.7.2005 beantragte…
…Unterhaltspflichten bei gemeinsamer Lebensführung und einem Einkommen eines Ehepartners bis zu den gesetzlich geregelten Grenzbeträgen. Hier im gegenständlichen Fall ist zwar die Ehe aufrecht, aber auf Grund der schweren Erkrankung des Ehegatten und seiner dauernden Pflegebedürftigkeit kommt es zu einer dauernd getrennten Lebensführung der Ehegatten…
…Berufungswerberin (Bw) - Frau EA - beantragte mit Datum 21.12.2006 die Erstattung des Alleinerzieherabsetzbetrages für die Jahre 2001 bis 2004 und machte im Antragsformular hinsichtlich des Familienstandes folgende Angaben: "verheiratet, dauernd getrennt lebend seit 28.01.98". Die Anträge wurden mit der Begründung bescheidmäßig (18…
…nach außen erkennbar und der Wille mindestens eines Ehegatten nachvollziehbar nach außen ersichtlich sein). Mehrere Wohnsitze bewirken jedenfalls keine dauernde Trennung. Vielmehr ist entscheidend, ob der Steuerpflichtige bei aufrechter Ehe tatsächlich in Gemeinschaft mit seinem Ehegatten lebt oder nicht. Ein dauerndes Getrenntleben ist dann anzunehmen…
…Zl. 93/13/0109 unterscheidet der Gesetzgeber bei Ehegatten zwischen zwei Gruppen: Jenen, die nicht dauernd getrennt leben und jenen, die dauernd getrennt leben. Mit diesem Unterscheidungsmerkmal soll offensichtlich zum Ausdruck gebracht werden, dass die wirtschaftliche Leistungskraft bei der ersten Gruppe durch die beiderseits erzielten…
…ein Steuerpflichtiger, der mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. Zwar spricht eine aufrechte Ehe grundsätzlich gegen eine dauernd getrennte Lebensführung und ist das Tatbestandsmerkmal "nicht dauernd getrennt lebend" auch dann erfüllt, wenn die…
…Unterhalt leisten, das nicht ihrem Haushalt zugehört (§ 2 Abs 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967) und für das weder ihnen noch ihrem jeweils von ihnen nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe)Partner Familienbeihilfe gewährt wird. Leisten sie für mehr als ein nicht haushaltszugehöriges Kind den gesetzlichen Unterhalt, so steht…
…verfügt nur in Österreich über einen Wohnsitz und ist im Bundesgebiet nichtselbstständig erwerbstätig. Ihr von ihr nach der Aktenlage dauernd getrennt lebender Ehegatte und die beiden im Spruch genannten Kinder wohnen in Italien in einem gemeinsamen Haushalt. Die beiden Kinder besuchen in Italien die Schule…
…folgende Absetzbeträge zu: 1. Einem Alleinverdiener steht ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu. - ohne Kind 364 Euro, ... Alleinverdiener ist ein Steuerpflichtigter, der mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. ..." § 35 Abs. 1 EStG 1988 lautet auszugsweise zitiert…
…vorhanden ist. Der Ehegatte darf die bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Das Tatbestandsmerkmal "nicht dauernd getrennt lebend" stellt nicht auf die Anzahl der Wohnsitze eines der beiden (Ehe)Partner oder dessen polizeiliche Meldung und auch nicht auf die Tragung der Kosten des Familienhaushalts ab. Voraussetzung ist…
…ob die Eheleute die Absicht haben, dauerhaft voneinander getrennt zu leben (VwGH 22.10.1997, 95/13/0161). Verheirateten mit Kindern steht der Absetzbetrag dann zu, wenn sie von ihrem Ehegatten mehr als 6 Monate im Kalenderjahr dauernd getrennt leben (vgl Doralt/Herzog, EStG 14 …
…Es ist daher zusammenfassend fest zu halten, dass die vom Berufungswerber für seine von ihm dauernd getrennt lebende Ehegattin gezahlten Unterhaltsbeiträge weder bei der Ermittlung des Einkommens noch bei der Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer eine Berücksichtigung finden können, weshalb der Berufung in diesem Punkt ein…