…der Witwe die Nutzung an der Liegenschaft hat zukommen lassen und den Kindern das nackte Eigentum. Insofern handelt es sich sowohl beim Erwerb der Witwe, als auch beim Erwerb der Kinder um dasselbe Vermögen, das wirtschaftlich gesehen nach Nutzung und Substanz vom Erblasser aufgeteilt wurde…
…vor: "Werden mehrere Umgründungen, die dasselbe Vermögen ganz oder teilweise betreffen, auf einen Stichtag bezogen, gilt für ertragsteuerliche Zwecke erst die letzte Vermögensübertragung für den oder die davon betroffenen Rechtsnachfolger als mit dem Beginn des auf den ersten Umgründungsstichtag folgenden Stichtages bewirkt, wenn dies von…
…in diesem, vom Finanzamt zu Recht gewährten Umfang zu. Dies ungeachtet des Umstandes, dass hier dasselbe Vermögen zwischen Eltern und Kindern rück übertragen wird, weil eben eine Befreiung von einer bisher noch gar nicht vorgeschriebenen Schenkungssteuer dem offenkundigen Gesetzeszweck, eine Mehrfachbesteuerung zu vermeiden, zuwiderlaufen würde…
…in denen das gleiche Vermögen innerhalb kurzer Zeit mehrfach auf Personen des engsten Familienkreises durch Erwerb von Todes wegen oder durch Schenkung übergeht. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Begünstigung ist dabei, dass dasselbe Vermögen bzw. dasselbe Wirtschaftsgut den Anlass für diese Mehrfachbesteuerung bietet. Im gegenständlichen…
…Einkünfte oder dasselbe Vermögen bei derselben Person durch mehr als einen Staat besteuert werden". Demgegenüber kann Doppelbesteuerung bereits im Fall der "Erhebung von Steuern […] durch zwei oder mehrere Mitgliedstaaten, in Bezug auf dasselbe steuerpflichtige Einkommen oder Vermögen" vorliegen. Mangels Bezugnahme auf dieselbe steuerpflichtige Person…
…Abs. 1 Z 7 ErbStG und ein VwGH-Erkenntnis zu § 17 ErbStG mit der Begründung, der Befreiungstatbestand solle eine Mehrfachbesteuerung desselben Vermögens verhindern. Aufgrund der seinerzeitigen Gegenleistung sei die Übergabe 1992 ausschließlich der Grunderwerbsteuer unterlegen. Beim jetzigen Kaufvertrag übersteige der Wert der Liegenschaft die Gegenleistung…
…Umgründungsschritte sind beide Pläne anzuzeigen. 8.1.47.1.4. Strukturplan Rz 1886: Bei einem Zusammenfallen von nicht dasselbe Vermögen betreffenden aber wirtschaftlichen zusammengehörigen Umgründungsschritten bleibt es den an den verschiedenen Umgründungsschritten Beteiligten unbenommen, zwecks Dokumentation der Abläufe und Wirkungen für die Beteiligten und die…
…und der H.E. und 3) ein Verschmelzugsvertrag. In dem Umgründungsplan gemäß § 39 UmgrStG ebenfalls vom 29. Juni 2004 wird festgehalten: "Da mehrere Umgründungen, die dasselbe Vermögen ganz oder teilweise betreffen, auf einen Stichtag, nämlich den 31.12.2003, bezogen werden, wird nachstehender Umgründungsplan gemäß…
…Umgründungsschritte, die dasselbe Vermögen ganz oder zum Teil betreffen, können ertragsteuerlich zur Vermeidung von Zwischenwirtschaftstagen wie Module auf ein und denselben Stichtag verknüpft werden, wenn ein Umgründungsplan erstellt wird (§ 39 UmgrStG). Grundsatz des modularen Umgründungssteuerrechtes Mehrfache Umgründungsschritte, die dasselbe Vermögen ganz oder zum Teil betreffen…
…dass das Vorliegen einer Mehrfachumgründung desselben Vermögens iSd § 39 UmgrStG nicht strittig ist. Mit der gegenständlichen Realteilung wurden Teilbetriebe auf Nachfolgeunternehmer, ua. der hier einbringungsgegenständliche Teilbetrieb B auf den Gesellschafter der Bf. übertragen und in der Folge war dasselbe Vermögen Gegenstand der Einbringung. Voraussetzung für…
…Voraussetzung ist, dass der Umgründungsplan spätestens am Tag der Beschlussfassung der ersten Umgründung gefasst und in allen Umgründungsverträgen auf diesen Plan Bezug genommen wird. § 39 UmgrStG betrifft nach seinem Wortlaut dasselbe Vermögen und damit die Besitzfrist. Die von der Bw. ins Treffen geführten erläuternden Bemerkungen…
…die dasselbe Vermögen zu einem einheitlichen Stichtag betreffen. Der Umgründungsplan ist von allen an der Umgründung Beteiligten spätestens am Tag der Beschlussfassung über die erste Umgründung festzulegen, und in allen Umgründungsverträgen muss auf diesen Plan Bezug genommen werden (§ 39 UmgrStG). Zur Darstellung des Vermögens in…
…der Y-Bank verfüge. Diese Annahme sei insofern falsch, als ein und dasselbe Vermögen bei der Bank unter einer Portfolio(nr.) UND einer BKB-Senioren-Sparkonto(nr.) geführt werde. Zum Beweis dafür wurde beispielhaft die "Steuerbescheinigung 2009" der Y-Bank vorgelegt. Sowohl auf der übermittelten…
…5.2 Bedingungen für das "X-Bank-Vermögenssparbuch" § 1 Die Einzahlung auf das X-Bank-Vermögenssparbuch kann nur in vollen 1.000,00 S ab 1.1.1999 auch in vollen 100,00 Euro-Beträgen erfolgen. Wiederholte Einzahlungen auf dasselbe X-Bank-Vermögenssparbuch sind ausgeschlossen. …
…5.2 Bedingungen für das "X-Bank-Vermögenssparbuch" § 1 Die Einzahlung auf das X-Bank-Vermögenssparbuch kann nur in vollen 1.000,00 S ab 1.1.1999 auch in vollen 100,00 Euro-Beträgen erfolgen. Wiederholte Einzahlungen auf dasselbe X-Bank-Vermögenssparbuch sind ausgeschlossen. …
…5.2 Bedingungen für das "X-Bank-Vermögenssparbuch" § 1 Die Einzahlung auf das X-Bank-Vermögenssparbuch kann nur in vollen 1.000,00 S ab 1.1.1999 auch in vollen 100,00 Euro-Beträgen erfolgen. Wiederholte Einzahlungen auf dasselbe X-Bank-Vermögenssparbuch sind ausgeschlossen. …
…Streitjahr wie folgt gelautet: § 1 Die Einzahlung auf das L-(Euro)Vermögenssparbuch kann nur in vollen S 1.000 Beträgen oder in vollen 100 Euro-Beträgen erfolgen. Wiederholte Einzahlungen auf dasselbe L-(Euro)Vermögenssparbuch sind ausgeschlossen. Für L-(Euro)Vermögenssparbücher, die in der Übergangsphase (1…
19.2.6 Vermögensübertragungen und ihre Folgen 19.2.6.1 Allgemeines Rz 5926: Bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern ist allgemein zwischen Anschaffungs- und Veräußerungsvorgängen sowie Einlage- und Entnahmevorgängen zu unterscheiden. Werden Wirtschaftsgüter eines inländischen Betriebes in einen anderen inländischen Betrieb desselben Steuerpflichtigen überführt, liegt…
…Aufgrund von Aufzeichnungs- und Belegmängeln kam es letztlich zu einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen. Diese Schätzung basiert auf einer Vermögensdeckungsrechnung, die - nach Ansicht der Betriebsprüfung - erhebliche Lücken in der Bedeckung des notwendigen betrieblichen und privaten Geldbedarfs des Beschuldigten auswies. Diese Lücken hätte der Beschuldigte wie folgt…
…864.231,00 S betragen, sodass sich die Summe der Gegenleistungen auf 2,364.231,00 S belaufe. Somit seien dem Wert des übergebenen Vermögens von insgesamt 4,284.287,00 S Auflagen in Höhe von 2,364.231,00 S gegenüber gestanden, sodass sich -…