…1996, 96/15/0125). Rz 481: | Betrieblich genutzte bewegliche Wirtschaftsgüter | Betriebliche Nutzung | 0 - 50% | 50 - 100% | Zurechnung zum Betriebsvermögen | 0% | 100% | Erfassung stiller Reserven bei Verkauf oder Entnahme | 0% | 100% | Absetzung für Abnutzung, sonstige…
…Sportstätten die Wartung und Instandhaltung, oder deren Verbindung mit einer Freizeiteinrichtung oder Restaurationsbetrieb. 17.2.4 Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern Rz 5439: Die (langfristige) Vermietung bloß eines einzelnen beweglichen Wirtschaftsgutes durch eine Privatperson geht über Vermögensverwaltung auch dann nicht hinaus, wenn die Vermietung durch einen…
…die A. GmbH eine Investitionszuwachsprämie (IZP) für bauliche Investitionen geltend gemacht. Diese Form der Investitionsbegünstigung sei nur für bewegliche, körperliche Wirtschaftsgüter zulässig, sodass diese Investitionen in Höhe von € 35.930,63 für die Berechnung der IZP nicht heranzuziehen seien (Beilage zu Tz. 1 des…
…Einrichtungsgegenstände bzw. um leicht zu entfernende Wandvertäfelungen handle, die in einem anderen Fall vom Finanzamt als selbständige bewegliche Wirtschaftsgüter angesehen wurden, ging das Finanzamt nicht ein. Ausgehend von dem im Verfahren vor dem unabhängigen Finanzsenat festgestellten Sachverhalt wird folgende rechtliche Würdigung getroffen: 1. Hinsichtlich des…
…eigenes bewertungsfähiges Wirtschaftsgut qualifiziert. Im gegenständlichen Fall seien jedoch aufgrund der zivilrechtlichen Einstufung der Heizungsanlage als bewegliche Sache auch steuerlich die Regeln für bewegliche Wirtschaftsgüter anzuwenden (vgl. etwa PKW-Leasing). Damit sei aber eine gänzlich andere Ausgangslage für die wirtschaftliche (steuerliche) Zurechnung des Wirtschaftsgutes gegeben…
…1969, BStBl. II, S. 517) Die Entscheidung, ob ein Wirtschaftsgut als beweglich oder unbeweglich anzusehen ist, wird nicht nach bewertungsgesetzlichen oder zivilrechtlichen Grundsätzen getroffen, sondern ausschließlich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nach der Verkehrsauffassung, die sich in der für das Steuerrecht geltenden typischen Betrachtungsweise manifestiert (Grabner, ÖStz…
…Liegenschaft hinzugerechnet habe, führte der Betriebsprüfer aus: - Wenn im Falle der Veräußerung eines zu gewerblichen Zwecken genutzten Grundstücks die Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden einerseits und Gebäude sowie bewegliche Wirtschaftsgüter andererseits nicht unter Anlegung streng objektiver Maßstäbe vorgenommen worden sei, seien die Kaufpreisanteile…
…Schilift- oder Seilbahnanlagen gegeben, wo zwischen der Seilbahntrasse mit den Seilbahnstützen einschließlich eines gegebenenfalls montierten Tragseiles (unbewegliches Wirtschaftsgut) einerseits und andererseits den technischen Einrichtungen wie Beförderungsmittel, das Zugseil und der maschineller Ausstattung (Motor) unterschieden wird, die als bewegliche Wirtschaftsgüter anzusehen sind (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner…
…vereinfachten Bewertung siehe Rz 5926. 6.11.2 Nutzungen Rz 2477: Werden bewegliche Wirtschaftsgüter des Betriebes für private (betriebsfremde) Zwecke verwendet, ohne dass dadurch das Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen ausscheidet (die Nutzung des Wirtschaftsgutes erfolgt in einem Ausmaß von mehr als 50% für den Betrieb…
…der Wert entsprechend anzupassen. Rz 2139: Die Durchschnittspreisverfahren können auf Gruppen gleichartiger Wirtschaftsgüter des Finanzanlage- und Vorratsvermögens, des Weiteren auf Umlaufwertpapiere angewendet werden. Für andere bewegliche Wirtschaftsgüter sind die Durchschnittspreisverfahren nur bei Gleichartigkeit oder annähernder Gleichwertigkeit zulässig. Die Verbrauchsabfolgeverfahren betreffen Gruppen gleichartiger Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens…
…einlagefähige Wirtschaftsgüter anzusehen, weshalb die Bewertung gemäß § 6 Z 5 lit. d EStG 1988 nicht anzuwenden ist (siehe auch Rz 632 f). Nutzungseinlagen in ein Einzelunternehmen oder in eine Personengesellschaft sind in Form der Einlage einer AfA (für nicht überwiegend betrieblich genutzte bewegliche Wirtschaftsgüter oder…
…geringen, jederzeit leicht aufhebbaren Verbindung mit dem Gebäude) nach der Verkehrsauffassung als selbständiges Wirtschaftsgut anzusehen, ist sie in der Regel als beweglich, somit nicht als Gebäude zu behandeln (VwGH 13.4.1962, 1639/60; VwGH 11.6.1965, 316/65). Bewegliche Wirtschaftsgüter im o.a…
…und somit unbeweglich (VwGH 20.5.1970, 248/69). Ist demnach eine (Zentral-) Heizungsanlage als unbeweglich anzusehen, ist auch eine gesonderte Behandlung einzelner Teile als bewegliche Wirtschaftsgüter (z.B. Radiatoren, Heizkessel) nach Dafürhalten des unabhängigen Finanzsenates nicht möglich, da diese Einzelteile nur in einer Einheit…
…Streit besteht nun darüber, ob es sich bei allen bzw. einzelnen Teilpositionen der Aufwendungen iHv € 32.902,63 um selbständig bewertbare, bewegliche Wirtschaftsgüter oder um unselbständige Bestandteile des Gebäudes handelt. Weiters dürften laut Bw. die Anschaffungs-/Herstellungskosten 2003 nicht ohne Wiederaufnahme des Verfahrens für…
…einzelnen Bestandteile der sowohl ober als auch unter Putz verlegten Elektroinstallation die rechtliche Beurteilung der Gesamtinstallation teilen, sind die Elektro-Verteilerkästen als nicht bewegliche Wirtschaftsgüter und somit als Gebäudebestandteil zu beurteilen. Die Gebäudeeigenschaft und die Sachgesamtheit der Elektroinstallation mit den Verteilerkästen ergibt sich auch daraus…
…stehender Wirtschaftsgüter einer expliziten gesetzlichen Regelung bedürfen. Zu diesem Schluss kommt auch Unger in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG § 30 (Stand 1.7.2016) Anm 5 unter Hinweis auf die Materialien. Bei der Beurteilung, ob einzelne Gegenstände als Teil eines Gebäudes gelten oder wie bewegliche Wirtschaftsgüter…
…Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den Eintritt von Menschen gestattet, mit dem Boden fest verbunden und von einiger Beständigkeit ist (VwGH 21.12.1956, 1391/94). Die Entscheidung, ob ein Wirtschaftsgut als beweglich oder unbeweglich anzusehen ist, wird nicht nach bewertungsgesetzlichen oder zivilrechtlichen Grundsätzen getroffen…
…die Podeste in der Gesamthöhe von 31.205,00 € seien prämienbegünstigt, da diese Bestandteile nicht als Teile des Gebäudes anzusehen seien. Diese Anschaffungen seien als körperliche bewegliche Wirtschaftsgüter zu werten, da sie mit dem tatsächlichen Fußboden bzw. mit der Eingangstür nur lose verbunden seien…
…1108). d. Die BP stelle zu Unrecht nicht fest, dass es sich bei den Wirtschaftsgütern Bearbeitungszentrum, Kegelfräsmaschine, Bearbeitungsmaschine, Stangendrehautomat, Tafelschere, Schweißroboter und Blockheizkraftwerk um normale, bewegliche Wirtschaftsgüter handle, für die ein funktionierender Markt vorhanden sei und die unabhängig von der Pulverbeschichtungsanlage zu betrachten seien. Dies…
…Klimaanlage, Parkettboden und Türen nicht als bewegliche Wirtschaftsgüter angesehen worden seien. Weiters wurde unter Bezugnahme auf Doralt (EStG Kommentar, 3. Aufl., § 6, Tz 121) darauf verwiesen, dass Aufwendungen des Mieters als körperliche Wirtschaftsgüter anzusehen seien und demnach nicht unter den Begriff Gebäude im Sinne des …