…66). Zu 3. Nachversteuerung von Versicherungsprämien: Im Zuge der Lohnsteuerprüfung seien die an Frau EL., Herrn AL., Herrn JP. und Herrn GLJ. bezahlten Lebensversicherungen der Lohnsteuer unterzogen worden. In der Begründung werde angeführt, dass es sich um keine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern handle. Diese Feststellung…
…des Managements führt, kann nicht als betriebsbezogene Differenzierung innerhalb der Großgruppe der Angestellten angesehen werden. Die vom Stock Options Plan der X-AG umfasste Gruppe "Vorstand und Angehörige des Managements" ist folglich keine durch betriebsbezogene Merkmale bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern im Sinne des § 3 Abs…
…2002, 96/14/0019 (oder auch vom 5.5.1982, 13/3003/80), ausgeführt, setzt eine Begünstigung für eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern voraus, dass "die unterschiedliche Vorgangsweise sachlich begründbar und nicht willkürlich ist; die Gruppenmerkmale müssen betriebsbezogen sein, um eine unterschiedliche Behandlung zu rechtfertigen"…
…Führungsebenen führt, kann nicht als betriebsbezogene Differenzierung innerhalb der Großgruppe der Angestellten angesehen werden. Die vom Stock Options Plan der SC Group umfasste Gruppe "Vorstand und Angehörige der obersten drei Führungsebenen " ist folglich keine durch betriebsbezogene Merkmale bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern im Sinne des § 3…
…des Managements führt, kann nicht als betriebsbezogene Differenzierung innerhalb der Großgruppe der Angestellten angesehen werden. Die vom Stock Options Plan der X -AG umfasste Gruppe "Vorstand und Angehörige des Managements" ist folglich keine durch betriebsbezogene Merkmale bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern im Sinne des § 3 Abs…
…gewährt, womit die funktionelle Voraussetzung als erfüllt anzusehen ist. Die zweite Voraussetzung für eine begünstigte Besteuerung von Zulagen ist formeller Art. Anspruch auf Steuerbegünstigung besteht nach dieser Voraussetzung nur, wenn die Zulagen zumindest innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern gewährt wird. Es…
…Punkt 2. der Sachverhaltsdarstellung angeführten Zuwendungen an einzelne Arbeitnehmer anlässlich diverser Anlässe betrifft, so kommt eine Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z 14 leg. cit. nicht in Betracht. Diese Befreiungsbestimmung setzt zwar nicht Zuwendungen an bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern oder alle Arbeitnehmer voraus, doch ergibt…
…dass selbst die behauptete offenbar im abgabenrechtlichen Prüfverfahren nicht bzw. nicht erfolgreich eingewendete Existenz einer derartigen allgemeinen Weisung einer dennoch geduldeten Privatnutzung von Fahrzeugen, z.B. durch eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern (Vertreter) nicht notwendigerweise entgegenstünde, bedürfte es schon angesichts der ja auch dadurch nicht…
…oben angeführten Darstellung sei deutlich ersichtlich, dass für den Begünstigtenstatus eine "aktive" Arbeitnehmereigenschaft nicht notwendig sei. Es sei nur eine bestimmte Gruppe von Personen vom Zeitpunkt her eingeschränkt worden. Es könnten daher sowohl "aktive" Arbeitnehmer als auch ehemalige Arbeitnehmer Begünstigtenstatus besitzen. Aber auch dritte Personen …
…Einschränkung auf eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmer und nicht für sämtliche vom Kollektivvertrag für die Arbeiter in der holzverarbeitenden Industrie ist auf Grund der Systematik der Regelung erkennbar, dass die zeitliche Einschränkung nur für die in Z 6 leg cit genannten Arbeitnehmer Anwendung zu finden…
…Vorschriften besteht. Der Gesetzgeber verlangt auch nicht, dass diese Zuschläge nur für die Gesamtheit der Arbeitnehmer des Betriebes oder für eine gesonderte (bestimmte) Gruppe von Arbeitnehmern gewährt werden müssen]. Es muss sich "nur" nachweislich um Zuschläge für Arbeiten zu diesen besonderen Zeiten handeln. Der Berufungswerber…
…Abs. 1 Z 15 lit.c EStG 1988 komme daher bereits aus diesem Grunde nicht in Betracht. Die Ausführungen des Steuerberaters in der Vorhaltebeantwortung vom 31.8.2017 hinsichtlich der Empfänger des Vorteils (alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern) würden daher ins Leere gehen…
…Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 13 EStG 1988 sind von der Einkommensteuer befreit: "Der geldwerte Vorteil aus der Benützung von Einrichtungen und Anlagen, die der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Arbeitnehmer zur Verfügung stellt (z.B. Erholungs- und Kurheime, Kindergärten…
…Strikepreis der Option von 103,92 € beantragte. Die durch die Ausübung der Option frei gewordenen Aktien aus dem Eigeninvestment seien auf ein näher bezeichnetes Depot zu übertragen. Mit weiterem Schreiben übermittelte der Bw zur Frage des Vorliegens einer bestimmten Gruppe von Arbeitnehmern die Ablichtung…
…hervorgehoben, wonach eine völlig untergeordnete zusätzliche Tätigkeit die Zuordnung (Subsumption) unter eine bestimmte Gruppe von Steuerpflichtigen (sachverhaltsbezogen wäre dies jene der Journalisten) nicht ändert, zumal sie typischerweise nicht dazu führe, dass Werbungskosten in geringerem Ausmaß anfallen als ohne sie. Dies bedeutet aber auch, dass eine…
…Erkenntnis des VwGH 28.5.2002, 96/14/0019, ausgeführt, setzt eine Begünstigung für eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern voraus, dass "die unterschiedliche Vorgangsweise aus der ausgeübten Tätigkeit sachlich begründbar und nicht willkürlich ist; die Gruppenmerkmale müssen betriebsbezogen sein, um eine unterschiedliche Behandlung zu rechtfertigen…
…3 Abs. 1 Z 13 EStG darstelle. Auch das Kriterium der Gewährung des Vorteils an eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern sei erfüllt. Die Rechtsprechung habe wiederholt festgehalten, dass die Gruppenmerkmale betriebsbezogen sein müssten. Schichtarbeiter würden unzweifelhaft eine betriebsbezogene Gruppe darstellen (LStR 2002, Rz 76). Demgemäß…
…dass die Optionseinräumung an keine durch betriebsbezogene Merkmale bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 15 lit. c EStG 1988 erfolgt sei, vielmehr seien für die Zuordnung zu dieser Gruppe allein die fachlichen Kompetenzen und die betrieblichen Leistungen maßgeblich gewesen. Über…
…der Ausübung der nicht übertragbaren Optionen auf den verbilligten Erwerb von Kapitalanteilen am Unternehmen durch den Bf. wegen Fehlens eines Nachweises für die Einhaltung der Bestimmung, wonach der Arbeitgeber den Vorteil allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Arbeitnehmer gewähren muss, nicht von der Einkommensteuer gemäß …
…indem die Verweisungsnorm des § 67 Abs. 7 EStG 1988 auch innerbetriebliche Vereinbarungen für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern als lohngestaltende Vorschriften umfasst. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH zu § 67 Abs. 7 EStG 1988 ist allerdings im Anwendungsbereich des EStG 1988 weiterhin erforderlich…