…in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen stünde, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder für den Steuergegenstand ergeben. Im vorliegenden Fall hat die Bw die Gebühr bereits entrichtet. Die Bezahlung sei möglich gewesen, da die Bank einen Kontoüberziehungsrahmen in Höhe von…
…nicht nachweisen, ob, bzw. wann er den Betrag tatsächlich wieder zurückzubezahlen hatte. Weiters ist dazu zu sagen, dass durch die Nachsicht der bereits entrichteten Gebühr sich die wirtschaftliche Situation des Bw., was die laufenden Einkünfte betrifft, nicht ändern würde. Auch kann es nicht die Aufgabe…
…wurde festgehalten, dass die Gebühr bereits fällig gewesen sei und die bereits entrichtete Gebühr in Höhe von € 7.733,00 auf die gegenständliche Vorschreibung angerechnet werde. Zur Begründung führte das Finanzamt aus, dass der gegenständliche Darlehensvertrag kein gebührenfreies Rechtsgeschäft iSd Bestimmung des Art 34 §…
…rechtzeitige Entrichtung der Gebühren sei mittels Bankeinzug mit der Berufung vorgelegt worden, jedoch in der Berufungsvorentscheidung unberücksichtigt gelassen worden. Es wäre aber, sollte die Behörde weiterhin von einer nicht vorschriftsmäßigen Abgabe ausgehen, nur der Mehrbetrag von € 110,00, nicht aber die bereits entrichtete Gebühr…
…rechtzeitige Entrichtung der Gebühren sei mittels Bankeinzug mit der Berufung vorgelegt worden, jedoch in der Berufungsvorentscheidung unberücksichtigt gelassen worden. Es wäre aber, sollte die Behörde weiterhin von einer nicht vorschriftsmäßigen Abgabe ausgehen, nur der Mehrbetrag von € 110,00, nicht aber die bereits entrichtete Gebühr…
…rechtzeitige Entrichtung der Gebühren sei mittels Bankeinzug mit der Berufung vorgelegt worden, jedoch in der Berufungsvorentscheidung unberücksichtigt gelassen worden. Es wäre aber, sollte die Behörde weiterhin von einer nicht vorschriftsmäßigen Abgabe ausgehen, nur der Mehrbetrag von € 110,00, nicht aber die bereits entrichtete Gebühr…
…eine bereits entrichtete Gebühr neuerlich angefordert werde. Über die Berufung wurde erwogen: § 17a VfGG in der Fassung BGBl. I Nr. 4/2008 lautet: "Für Anträge gemäß § 15 Abs. 1 einschließlich der Beilagen ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Eingabengebühr zu entrichten: 1. Die Gebühr…
…wirtschaftlichen Existenz im Ausmaß der Gebührenhöhe gegeben und erwiesen ist und daher neben sachlicher Unbilligkeit auch persönliche Unbilligkeit vorliegt. Ich ersuche/beantrage nochmals die Gebühr zu erlassen und die bereits am 4. Oktober 2005 unter Vorbehalt der Rückforderung entrichtete Gebühr von € 270,00 auf…
…über die Anrechnung bereits entrichteter Gebühr) StNr1, ErfNr. betreffend Rechtsgebühr am 20. Jänner 2009 nach mündlicher Berufungsverhandlung entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 21. Jänner 2002 erklärte die Bw. dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien…
…Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Schreiben vom 7.4.2025 stellte die Beschwerdeführerin (im Folgenden: Bf.) beim "Finanzamt Gebühren und Verkehrsteuer" unter Hinweis auf die St.Nr. ***1*** der ***X Rechtsanwälte GmbH*** ein Ersuchen die bereits entrichtete Gebühr von EURO 2.398,68, die auf Basis…
…der Beschwerden ab. Die Anträge auf Bewilligung der Verfahrenshilfe waren bereits vor Einbringung der Beschwerde abgewiesen worden. Es war lediglich die einfache Gebühr gemäß § 17a VfGG in Höhe von € 220,00 vom Bf. entrichtet worden. Der Sachverhalt ergibt sich aus dem Befund des Verfassungsgerichtshofes…
…Z/ X selbstberechnete Grunderwerbsteuer in Höhe von 6.632,50 € dahingehend abzuändern, dass keine Steuer mehr festgesetzt und die bereits entrichtete Grunderwerbsteuer auf das angegebene Konto rücküberwiesen werde. Das Finanzamt wies mit Bescheid vom 25. Oktober 2016 den Antrag des X (im Folgenden: Bf.…
…Beschwerde mangels Aktivlegitimation unzulässig und daher gem. § 260 BAO zurückzuweisen. Die bereits entrichtete feste Gebühr in der Höhe von € 240,00 wird auf dem Abgabenkonto gutgeschrieben.“ Vorlageantrag der Bf. und der Rechtsanwältin vom 17.6.2014 Am 17. Juni 2014 wurde ein wiederum im…
…daher gem. § 260 BAO zurückzuweisen. Die bereits entrichtete feste Gebühr in der Höhe von € 240,00 wird auf dem Abgabenkonto gutgeschrieben.“ Vorlageantrag der Bf. und der Rechtsanwältin vom 17.6.2014 Im Antrag auf Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht wurde ergänzend ausgeführt, dass…
…festgesetzte Gebühr in Höhe von 220,00 Euro sei mit Verrechnungsscheck vom 24. Februar 2011 ordnungsgemäß entrichtet worden. Der Scheck sei am 10. März 2011 eingelöst worden. An diesem Tag sei sein Konto belastet worden. Es sei nicht nachvollziehbar, dass eine bereits einmal entrichtete Gebühr…
…Abs. 1 und 2 können bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres gestellt werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Betrag zu Unrecht entrichtet wurde." Gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 Gebührengesetz 1957 (GebG) in der Fassung des BGBl. I Nr. 76/2011, unterliegen…
…Euro und 2. die Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs.1 GebG in der Höhe von € 110,-- (50 % der nicht vorschriftsmäßig entrichteten Gebühr), fest, was unter Berücksichtigung der bereits vorschriftsmäßig entrichteten Gebühr eine Nachforderung von insgesamt 330,00 Euro ergab. Fristgerecht wurde Berufung eingebracht. Der Berufungswerber…
…eine Verletzung der Gebührenbestimmungen erstmalig oder wiederholt erfolgt ist. Bindet man demgemäß die Ermessensentscheidung an die dargestellten "mildernden" oder "erschwerenden" Gründe, so ergibt sich für den Streitfall folgendes Bild: Die Vertragsparteien hatten einen Rechtsanwalt mit der Urkundenerrichtung beauftragt und umfassend bevollmächtigt. Wie bereits die Abgabenbehörde…
…dass zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung im Dezember 2004 bereits seit 5 1/2 Jahren die verpflichtende Selbstberechnung von Bestandverträgen durch die Bestandgeber praktiziert wurde und die Vertragsurkunde erst über Aufforderung durch das Finanzamt beträchtliche Zeit nach Entstehung der Gebührenschuld vorgelegt wurde, erscheint dem unabhängigen Finanzsenat…
…von € 240,-- in der Zwischenzeit auf das Konto des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel überwiesen wurde, ändert nichts daran, dass die Abgabe nicht „vorschriftsmäßig“ entrichtet wurde, zumal diese nicht bereits am Fälligkeitstag überwiesen wurde und auch der Originaleinzahlungsbeleg nicht beim Verfassungsgerichtshof vorgelegt wurde…