…auf Grund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen würden, und keine Anhaltspunkte für das Entstehen eines unersetzbaren Schadens vorliegen würden. Dagegen berief die Bf. fristgerecht und führte dazu aus, dass sie bei größtmöglichen Bemühen nicht in der Lage…
…begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. (3) In den in Absatz 2 genannten Fällen, in denen aus der angefochtenen Entscheidung die Pflicht zur Entrichtung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben erwächst, wird die Vollziehung der…
…begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung vor. Eine Sicherheitsleistung wurde mit Schreiben des UFS vom 14. Februar 2005 gefordert. Mit Eingabe vom 16. März 2004 wurde diese vorgelegt. Aus den oa. Sach - und Rechtsgründen war, wie im Spruch des Bescheides ausgeführt, zu entscheiden…
…teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung…
…teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung…
…teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung…
…teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung…
…mit der im Spruch dieses Bescheides angeführten Berufungsvorentscheidung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass weder im Hinblick auf die Eingabe, noch unter Bedachtnahme auf den derzeitigen Ermittlungsstand begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung vorliegen würden, jedoch könne aufgrund der dargestellten…
…mit der, im Spruch dieses Bescheides angeführten, Berufungsvorentscheidung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt , dass weder im Hinblick auf die Eingabe, noch unter Bedachtnahme auf den derzeitigen Ermittlungsstand begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung vorliegen würden, jedoch könne aufgrund der dargestellten…
…teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung…
…teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung…
…die angefochtene Entscheidung ihrer Ansicht nach mangelhaft und unrichtig sei und brachte vor, dass daher begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit gegeben seien. Mit Bescheid (Berufungsvorentscheidung) vom 6. April 1999, Zahl: 100/28068/98-14, wies das Hauptzollamt Wien die Berufung als unbegründet ab. In der…
…teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung…
…die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Die Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung sind dann…
…wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch…
…wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch…
…auszusetzen, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung habe oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Diese beiden Bedingungen müssten alternativ vorliegen. Im Anlassfall träfen beide Bedingungen zu: Zum einen ergebe sich aus ihrem Beschwerdevorbringen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides…
…mit der im Spruch dieses Bescheides angeführten Berufungsvorentscheidung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass weder im Hinblick auf die Eingabe, noch unter Bedachtnahme auf den derzeitigen Ermittlungsstand begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung vorliegen würden, jedoch könne aufgrund der dargestellten…
…aus der Sicht der Niederschrift vom 27. Juni 2001 wusste, dass von ihm für die Verzollung zur Verfügung gestellte Unterlagen unrichtig waren, ausgegangen werden. Es ergeben sich für den unabhängigen Finanzsenat nach überschlägiger Prüfung der Hauptsache keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung…
…in der Hauptsache sein. Es darf bei dieser überschlägigen Prüfung kein grobes Missverhältnis zwischen den für die Rechtmäßigkeit der Entscheidung sprechenden Umständen gegenüber solchen Umständen bestehen, die Unsicherheiten und Unklarheiten betreffend Rechts- und Tatfragen und somit begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung hervorrufen…