…ein Porsche Cayenne angeschafft worden. Dieser ersetze das vorangegangene Fahrzeug. Die Betriebsnotwendigkeit des Fahrzeuges sowie die begünstigte Verwendung als Fahrschulfahrzeug seien zur Gänze festgestellt worden und somit NOVA und Vorsteuer zur Gänze anerkannt worden. Das Prüfungsergebnis habe keine Beanstandungen ergeben. Die gegenständliche Aberkennung stünde im…
…dass die Verwendung im landwirtschaftlichen Betrieb im Ausmaß von maximal 70 %, zuletzt nur mehr 60 %, stattgefunden hat. Das Finanzamt hat demzufolge gestützt auf Punkt 5.1. der Durchführungsrichtlinien zum KfzStG 1992, wonach eine "vorwiegende" begünstigte Verwendung nur bei einer mehr als 80%igen Verwendung für…
…1 Foto mit dem Porsche mit Anhänger am Übungsplatz der Fahrschule übermittelt. Trotz mehrmaliger Aufforderung wurden keine entsprechenden Fahrtenbücher oder andere geeignete Unterlagen als Nachweis für eine mehr als 80 %-ige - Verwendung für begünstigte Zwecke im Fahrschulbetrieb vorgelegt. Somit war für das FAÖ DS ***27*…
…Der Umstand, dass in Fällen des § 12 Abs 1 Z 3 die begünstigte Verwendung nicht durch die Leasinggesellschaft, sondern durch den Leasingnehmer erfolgt, steht der Vergütung an die Leasinggesellschaft demgegenüber nicht entgegen. …. Rz 22 In Hinblick auf die Auffassung der Finanzverwaltung wäre eine klare…
…weder eine wesentlich längere Nutzungsdauer noch einen wesentlich erhöhten Nutzwert des Wohnraumes bewirkt, können diese Aufwendungen auch nicht als Sanierungsaufwendungen steuerlich berücksichtigt werden. Eine begünstigte Verwendung der vor Ablauf der Bindungsfrist rückgezahlten Bausparbeiträge liegt somit nicht vor." h) Gegen die oa. Berufungsvorentscheidung brachte die Bw…
…weder eine wesentlich längere Nutzungsdauer noch einen wesentlich erhöhten Nutzwert des Wohnraumes bewirkt, können diese Aufwendungen auch nicht als Sanierungsaufwendungen steuerlich berücksichtigt werden. Eine begünstigte Verwendung der vor Ablauf der Bindungsfrist rückgezahlten Bausparbeiträge liegt somit nicht vor." h) Gegen die oa. Berufungsvorentscheidung brachte der Bw…
…a. eine Steuerbefreiung nach § 3 Z 3 vorliegt. Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut (siehe: "dem Empfänger der Leistung") besteht ein Vergütungsanspruch nur dann, wenn der (der begünstigten Verwendung) unmittelbar vorangegangene Erwerb (oder das unmittelbar vorangegangene Anmieten) des Kraftfahrzeuges ein steuerpflichtiger Vorgang war (siehe Aigner, Gaedke, Grabner…
…weil dem Lieferer nicht bekannt sein muss, in welchem Ausmaß der Empfänger der Kohle diese für begünstigte bzw. nicht begünstigte Zwecke verwendet. Soweit eine Befreiung von der Kohleabgabe wegen einer Verwendung für nichtenergetische Zwecke beantragt werden soll, ist ein entsprechender Nachweis über die entrichtete Abgabe…
…eingesetzt wird. In diesem Fall wird die elektrische Energie zunächst steuerbar vom Elektrizitätsunternehmen an das Unternehmen geliefert und ist üblicherweise auch mit Elektrizitätsabgabe belastet. Insoweit dieser Unternehmer die elektrische Energie im Rahmen einer solchen begünstigen Verwendung verbraucht, ist sie von der Elektrizitätsabgabe befreit. Da das…
…weil dem Lieferer nicht bekannt sein muss, in welchem Ausmaß der Empfänger des Erdgases dieses für begünstigte bzw. nicht begünstigte Zwecke verwendet. Soweit eine Befreiung von der Erdgasabgabe wegen einer Verwendung für nichtenergetische Zwecke beantragt werden soll, ist ein entsprechender Nachweis über die entrichtete Abgabe…
…Ein etwaiger Vergütungstatbestand nach § 3 Z 3 kann ausschließlich beim Empfänger durch Nachweis des begünstigten Verwendungszweckes geltend gemacht werden." Zur Wiederaufnahme führte die Außenprüfung Folgendes aus: "Neue Tatsachen/Beweismittel: Durch die Überprüfung der Fahrzeugverkäufe kam erstmalig hervor, dass- keine NoVA abgeführt wurde für Fahrzeuge für…
…sind befreit: "3. Vorgänge in Bezug auf - Vorführkraftfahrzeuge (…) Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z 3). Voraussetzung ist, dass der begünstigte Verwendungszweck nachgewiesen wird." Gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 NoVAG 1991 idF. BGBl. I Nr. 18/2021 und BGBl…
…Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z 3). Voraussetzung ist, dass der begünstigte Verwendungszweck nachgewiesen wird. Entsprechend der Bestimmung des § 12 Abs. 1 Z 3 NoVAG 1991 ist eine von einem Unternehmer zu entrichtende Abgabe dem Empfänger der Leistung auf Antrag zu vergüten, wenn eine Steuerbefreiung gemäß …
…Taxi- und Gästewagen. Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z 3). Voraussetzung ist, dass der begünstigte Verwendungszweck nachgewiesen wird. Angemerkt wird, dass mit Novellierung des NoVAG durch BGBl I 2021/18, in Geltung ab 1.7.2021, nunmehr in § 3 Abs…
…wurde nicht erläutert. 7.) Festzuhalten ist daher, dass der - der Bw. (und nicht etwa der Abgabenbehörde) auferlegte - Nachweis einer begünstigten Verwendung des Fahrzeugs ab März 2005 nicht erbracht worden ist. Ein Fahrtenbuch wurde nicht vorgelegt. Es wurden auch keinerlei andere zeitnahe Beweismittel geschaffen und vorgelegt…
… 12 Abs. 1 Z. 3). Voraussetzung ist, dass der begünstigte Verwendungszweck auf Grund des Zulassungsverfahrens nachgewiesen wird. Im Rahmen der gegenständlichen Berufung wird zur unvollständigen Tatsachenfeststellung vorgebracht, dass kein Beweisergebnis dahingehend vorliege, wonach es dem Bw. bewusst gewesen wäre, dass bei einem Fahrzeug, das nur…
…werde nach dem Zusammenschluss ebenso wie vor dem Zusammenschluss von der Konzessionärin Mag.pharm.P wahrgenommen und habe sich somit auch nichts hinsichtlich der Verantwortlichkeit für die begünstigte Verwendung des Alkohols geändert. Der Unabhängige Finanzsenat wies diese Beschwerde in seiner Berufungsentscheidung vom 15.4.2009…
…die Auflage der Verwendung für begünstigte Zwecke zu verbinden (VwGH 26.6.2001, 97/14/0170; Prinz/Prinz, a.a.O., 83). - Wie bereits sich aus dem oben angeführten Gesetzestext ergibt, ist die entsprechende Vermögensverwendungspflicht jedenfalls auch bei Wegfall des bisherigen begünstigten Zwecks in der…
…1 Z 3). Voraussetzung ist, dass der begünstigte Verwendungszweck nachgewiesen wird. Strittig ist, ob für das vom Bw. für die Verwendung zur kurzfristigen Vermietung - "Leihwagen" lt. Angabe im Antrag auf Vergütung der Normverbrauchsabgabe (NOVA 1) vom 19. Juli 2007 - angeschaffte Kraftfahrzeug der Marke Hummer H2…
…als Vorführfahrzeug neben anderen Zwecken ist begünstigungsschädlich. Voraussetzung ist nach dem Gesetz, dass der begünstigte Verwendungszweck (zweifelsfrei) nachgewiesen wird. Als Nachweis über das Verwenden eines Kraftfahrzeuges für Vorführzwecke müssen in erster Linie Fahrtenbücher oder sonstige Aufzeichnungen vorliegen (UFS 9.11.2004, RV/2476-W/02…