…557.593,11 | | anrechenbare Kapitalertragsteuer | 58.937,74 | | offene Ausschüttungen aus inländischen Aktien: Finanzierungskosten Kapitalerhöhung bei der *Beteiligungs-AG negative Erträge Depotverrechnungskonto Depotgebühren / Spesen | -1,212.556,61 -1.277,71 -12.110,00 | 2,674.750,00…
…Bedeutung sein, weil die Veräußerungsergebnisse im Rahmen dieser Prüfung nach ständiger Verwaltungspraxis (indirekt) mit berücksichtigt würden, und weil der UFS dieser Praxis, obgleich daran nicht gebunden, voraussichtlich folgen werde. Zum anderen seien allfällige Gewinne aus Beteiligungsveräußerungen nach Maßgabe des § 31 EStG, unter Beachtung der §§ 24…
…aus, sondern für den - in gleichartigen Beschwerdefällen offenbar häufig anzutreffenden - Fall, dass gar keine Feststellungen über die näheren Umstände der Beteiligung getroffen worden sind. Das Vorliegen einer befristeten Behalteabsicht kann im Einzelfall Indiz für das Vorliegen einer Betätigung nach § 1 Abs 2 LVO bilden, wenn…
…und weshalb die Darlehenshingabe nicht isoliert zu betrachten ist, sondern gemeinsam mit dem Eingehen der Beteilung die maßgebliche Beurteilungseinheit darstellt. Da nun aber die Beteiligung als Aktionärin zweifelsfrei von vornherein nicht befristet ist, wird diese Eigenschaft, die bei isolierter Betrachtung zunächst nur einem Teil der…
…Gestaltung eines Beteiligungsmodells erkennbar, dass der Beteiligte zu einem bestimmten Zeitpunkt aus der gemeinschaftlichen Betätigung ausscheiden wird. Als Beurteilungskriterien sind - gegebenenfalls in ihrem Zusammenwirken - insbesondere heranzuziehen: Besonders günstige Gesamtrendite bei Ausscheiden zu einem bestimmten Zeitpunkt, auf einen bestimmten Zeitraum abgestellte Renditeberechnung, befristetes Treuhandverhältnis, befristeter Verzicht…
…Einnahmen aus Erlösen in Höhe von € 550.000,000, Beteiligungsveräußerung lt. Aktienkaufvertrag vom 8.1.2010 in Höhe von € 1.201.523,30 und sonstige Erträge in Höhe von € 180,00 somit insgesamt € 1.751.703,30 an. Diesen Einnahmen stellte…
…sei auch auf die Nichtabzugsfähigkeit des Bereitschaftsentgeltes eingegangen worden. Der Vertreter der Beschwerdeführerin bemerkte hierzu, dass das ursprünglich zu wenig genau angesehen worden sei. Der tatsächliche Sachverhalt würde aber dennoch gegen den Zusammenhang mit dem Beteiligungserwerb sprechen. Der vom Gesetz geforderte unmittelbare Zusammenhang (§ 12 Abs…
…die Anteilsabtretung verlangt hätte und dem tatsächlich vereinbarten Abtretungsbetrag zum Nominalwert. Das subjektive Tatbild der verdeckten Ausschüttung kann auch aus den steuerlichen Folgen der unterpreisigen Beteiligungstransaktion erschlossen werden. Zudem unterließ es Herr BB als Empfänger der Vorteilszuwendung, das mit 31.12.2005 befristete Abtretungsanbot anzunehmen…
…könne. § 8 Abs. 3 Z 1 KStG sehe als Bedingung für die Qualifikation der Ausschüttungen als Einkommensverwendung ausdrücklich nur die Beteiligung am Gewinn und am Liquidationsgewinn vor. Eine Mindestverzinsung oder eine Begrenzung der Verzinsung wäre nicht schädlich (Hinweis auf Wiesner/Schneider/Spanbauer/Kohler, KStG 1988…
…Gesellschaft in [Berufungswerberin] umbenannt. Als alleiniger handelsrechtlicher Geschäftsführer wurde seit Gesellschaftsgründung Herr [Name2] im Firmenbuch vermerkt, die Beteiligungsverhältnisse blieben im gesamten Streitzeitraum gleich. Nach sämtlichen Verträgen und Vereinbarungen bestand keine wie immer geartete Sperrminorität. Gegenstand des Unternehmens war nach dem Gesellschaftsvertrag u.a. der Kauf…
…wenn nicht gesichert ist, dass Österreich ab diesem Zeitpunkt noch besteuern kann. Verlegt daher ein bislang im Inland ansässiger Steuerpflichtiger, der Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften in seinem Privatvermögen hält, seine abkommensrechtliche Ansässigkeit nach Großbritannien, dann stellt nach neuer Rechtslage bereits dieser Ansässigkeitswechsel einen Umstand dar…
…259: § 5 UmgrStG ist auch anzuwenden, wenn die Gesellschafter der übertragenen Gesellschaft auf Grund des vor der Verschmelzung vorliegenden Beteiligungsverhältnisses keine Abfindung erhalten, zB bei Konzernverschmelzungen in der Form eines up-stream-mergers oder bei Schwesternverschmelzungen (siehe Rz 280 f und Rz 282), sowie beim…
…könne. § 8 Abs. 3 Z 1 KStG sehe als Bedingung für die Qualifikation der Ausschüttungen als Einkommensverwendung ausdrücklich nur die Beteiligung am Gewinn und am Liquidationsgewinn vor. Eine Mindestverzinsung oder eine Begrenzung der Verzinsung wäre nicht schädlich (Hinweis auf Wiesner/Schneider/Spanbauer/Kohler, KStG 1988…
…Es liege zudem auch keine außergewöhnliche Belastung vor. In der Berufungseingabe vom 01.02.2008 wurde ausgeführt, aufgrund des geringen Beteiligungsausmaßes von 15% sei davon auszugehen, dass die Übernahme einer persönlichen Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft aus dem Angestelltenverhältnis heraus erfolgt sei und nicht aufgrund…
…am 27. Juli 1989 vom Bw., Herrn JP sowie Frau CS eine zunächst mit fünf Jahren befristete Vereinbarung unterzeichnet, deren Inhalt die Tätigkeit der Beteiligten in der PWW (welche zu diesem Zeitpunkt bereits als Krankenanstalt in der Form einer Betriebs Ges.m.b.H. bestand…
…erfolgen, von Einkommen- und Ertragsteuern. Ziel dieser Bestimmung war die Beseitigung des Missverhältnisses zwischen Rücklagen und Eigenkapital und die gegenständliche Steuerbefreiung sollte eine Motivation darstellen, Gewinnrücklagen in Nennkapital umzuwandeln. Diese steuerliche Befreiung ist allerdings befristet für die Jahre 1967 bis 1970 vorgesehen. Eine weitere Steuerbefreiung…
…Schuldspruch erforderlichen Sicherheit widerlegt. Der Konsulentenvertrag, der von PI aufgesetzt wurde, sehe keine Fixvergütung, sondern ausschließlich eine Beteiligung an Kommission und Umsatz vor, ohne jedoch die Höhe der Entlohnung zu regeln; aber trotzdem 2% vom Gewinn konnotiert wurde (BZ 162, zum Touran s BZ 251)…
…zur Verfügung gestellt. Die E. C. KG steht zwar im Eigentum derselben Gesellschafter wie die A. GmbH & Co KG, wenn auch die Beteiligungsverhältnisse abweichend sind. Die E. C. KG ist aber nicht Gesellschafterin der A. GmbH & Co KG. Mangels schriftlicher Vereinbarung und mangels Gesellschafterstellung liegt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der V. Beteiligungs GmbH, Adr., vertreten durch Neumayer & Walter Rechtsanwälte - Partnerschaft, 1030 Wien, Baumannstraße 9/11,vom 30. Jänner 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 18. Oktober 2001 betreffend Abweisung eines Antrages vom 3. September…
…Vertrag und Generalversammlungsbeschluss vom Datum1 - Eintragung im Firmenbuch am Datum2) Gesamtrechtsnachfolgerin der BF1 (= Beschwerdeführerin; in der Folge kurz Bf). Sie hält eine 100%ige Beteiligung an der GruppenmitgliedAusland (in der Folge kurz GMAusland). Beide Unternehmen sind Gruppenmitglieder einer Unternehmensgruppe, deren Gruppenträgerin die GT ist…