…Finanzamt den Antrag der Bw. "ab November 2002" mit der Begründung ab, dass Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe hätten. Gegen diesen Abweisungsbescheid des Finanzamtes hat die Bw. durch ihren bevollmächtigten Vertreter Berufung erhoben. In der Berufungsschrift führt…
…des Sonderurlaubes jedenfalls nicht vorlag. Aufgrund des bereits zitierten § 5 Abs 4 FLAG 1967 kann aber für Kinder, für die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht, kein Anspruch auf Familienbeihilfe gewährt werden, weshalb der Berufung kein Erfolg beschieden war und daher wie im Spruch…
…eine gleichartige Beihilfe haben, keinen Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe haben. In § 4 Abs 2 FLAG 1967 ist vorgesehen, dass österreichische Staatsbürger, die gemäß Abs 1 und § 5 Abs 5 vom Anspruch auf Familienbeihilfe ausgeschlossen sind, eine Ausgleichszahlung erhalten, wenn die Höhe der gleichartigen ausländischen Beilhilfe…
…damit seit 1. Juni 2016 in Polen Anspruch auf Familienleistungen PLN 500+ pro Kind monatlich bestand, hat der Bf mit Juni 2016 keinen Anspruch mehr auf FB in Österreich. Wenn aber die ausländische Beihilfe, auf die der Bf ab Juni 2016 Anspruch hatte, niedriger ist…
…im Sinne dieses Bundesgesetzes; die Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe finden jedoch auf die Ausgleichszahlung keine Anwendung. ... § 5 FLAG: ... (4) Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, für die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht. Die Gewährung einer Ausgleichszahlung (§ 4 Abs. 2) wird…
…kommt noch hinzu, dass der Bf für mehr als sechs Monate tatsächlich Familiengeld bewilligt wurde. Ein solcher Anspruch auf eine der Familienbeihilfe vergleichbare ausländische Beihilfe vermittelt im Anwendungsbereich der VO (EG) 883/04 den Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag (Wanke in Wiesner u.a. § 33 Rz…
…1967 zurückgefordert. Hiezu wurde begründend ausgeführt, dass gemäß § 5 Abs. 1 FLAG 1967 für Kinder kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, die gleichzeitig Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe hätten. Der Gatte der Bw. sei vom 12. März 2001 bis 27. November 2002 in L. beschäftigt…
…und ausgeführt, dass gemäß § 5 Abs. 4 FLAG 1967 kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder bestehe, für die bereits Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht. Die Gewährung einer Ausgleichszahlung gemäß § 4 Abs. 2 FLAG 1967 werde dadurch nicht ausgeschlossen. Der Gatte der Bw. sei…
…weil § 4 Abs.1 FLAG 1967 ausdrücklich bestimmt, dass Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Dabei ist auch anzuführen, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Berufungswerberin auch in der Slowakei (bei ihrer Familie) befindet. Der angefochtene…
…irische Familienbeihilfe in Höhe von 166 Euro pro Kind bezahlt worden sei. Die Bw. wurde darauf hingewiesen, dass Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, gemäß § 4 Abs. 1 FLAG keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Bei der Behörde langte trotz ausgewiesener Zustellung keine…
…Kinder des Bw. irische Familienbeihilfe in Höhe von 166 Euro pro Kind bezahlt worden sei. Der Bw. wurde darauf hingewiesen, dass Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, gemäß § 4 Abs. 1 FLAG keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Hinsichtlich seines Vorbringens, die Familienbeihilfe…
… 26 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 rückgefordert. Begründend wurde ausgeführt, dass Ausgleichszahlungen in der Höhe des Differenzbetrages zwischen der Höhe der gleichartigen ausländischen Beihilfe und der Höhe der österreichischen Familienbeihilfe, die ansonsten zu gewähren gewesen wäre, gebühre. Tatsächlich hätte die Bw bzw ihr Gatte in L…
…andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Gemäß § 5 Abs. 4 FLAG 1967 bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, für die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht. Die Gewährung einer Ausgleichszahlung (§ 4 Abs. 2) werde dadurch nicht ausgeschlossen. Gemäß Artikel 16 des…
…liegt eine inländische Familienbeihilfe in Höhe von € 4.091,40, eine ausländische Beihilfe in Höhe von € 4.518,57 und Kinderabsetzbeträge in Höhe von € 1.374,30 zugrunde. Mit Eingabe vom 15. März 2004 berief der Bw. rechtzeitig gegen den Bescheid betreffend…
…Schließlich wurde ein Nachweis verlangt, dass für den Sohn kein Anspruch auf eine ausländische Beihilfe bestehe. Mit Bescheid vom 30.8.2011 wies das Finanzamt den Antrag vom 30.6.2011 für den Zeitraum "ab Juni 2011" ab, da der Beschwerdeführer trotz Aufforderung die abverlangten…
…für welchen Zeitraum Anspruch auf eine der österr. Familienbeihilfe gleichzusetzenden ausländische Beihilfe bestand/besteht EU-Anmeldebescheinigung von Ihrem Gatten Dienstvertrag von Ihnen und Ihrem Gatten“. Diesem Ersuchen kam die Beschwerdeführerin durch ihren Vertreter mit Schriftsatz vom 10. Juli 2013 nach. „In der Anlage übermitteln wir…
…FLAG, § 53 Rz. 195. Wenn aber die ausländische Beihilfe niedriger ist als die österreichische Familieneihilfe, besteht ein Anspruch auf Gewährung der Ausgleichszahlung im Sinne des § 4 FLAG. Die bereits gewährte Familienbeihilfe bzw. Ausgleichszahlung war daher zu Recht in Höhe der polnischen Erziehungsleistung/Familienleistung zurückzufordern. Der…
…und Abs. 4 FLAG 1967 kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, sowie für Kinder, für die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht. Allerdings wird in letzterem Fall die Gewährung einer Ausgleichszahlung (§ 4 Abs. 2) dadurch nicht ausgeschlossen. Nach…
…vom 18. Jänner 2002 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen, da gemäß § 5 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder bestehe, für die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht. Die Gewährung einer Ausgleichszahlung (§ 4 Abs. 2) werde dadurch nicht ausgeschlossen. Laut…
…Tschechischen Republik nach - die Hingabe des einmaligen Zuschusses eine finanzielle Unterstützung für den Unterhalt darstellt, gelangt das BFG zur Überzeugung, dass nämlicher Zuschuss den Terminus einer gleichartigen ausländischen Beihilfe im Sinne des § 4 Abs. 1 FLAG 1967 erfüllt. Vorstehende Ansicht liegt vor allem darin begründet…