…Reise zu erkunden, ob sie sehenswert seien, welche Besichtigungen gemacht werden sollten oder welche nicht. Es würden die Quartiere angesehen und auch örtliche Reiseleiter in der deutschen Sprache getestet und ausgesucht. Denn nicht jeder Reiseleiter sei so gut, dass er akzeptiert werden könne. Um all…
…Dezember 2005). Dies wird von der Bw. auch nicht bestritten. Damit scheidet auch ein Familienbeihilfenanspruch aus dem Titel der überwiegenden Unterhaltsleistung aus, da ein solcher nur dann gegeben wäre, wenn keiner Person wegen Haushaltszugehörigkeit Familienbeihilfe zustünde. Für die Bw. ist es - wie sie in ihrem…
… 33). Durch den Alleinerzieherabsetzbetrag soll nicht etwa die Unterhaltsbelastung durch das Kind, sondern die besondere Belastung berücksichtigt werden, der alleinstehende Personen mit Kindern durch ein dadurch erschwertes berufliches Fortkommen ausgesetzt sind. Dem Alleinerzieher steht der Absetzbetrag auch dann zu, wenn er vom anderen Elternteil des…
…dann sind die gesamten Aufwendungen (Aufenthaltskosten, Fahrtspesen) nicht abzugsfähig; abzugsfähig wären aber jene Aufwendungen, die unmittelbar für Berufsveranstaltungen (Seminare) bezahlt werden. Derartige Aufwendungen wurden aber nicht angeführt, da die Seminare überwiegend ehrenamtlich (unentgeltlich) geleitet wurden. Auch wenn der Dienstgeber derartigen Reisen wohlwollend gegenübersteht und dies…
…Kinderabsetzbetrag übermittelt. Die Übermittlung dieser Mitteilung steht einer zeitlich nachgeordneten Rückforderung nicht entgegen (vgl. BFG 19.10.2016, RV/7106018/2015; BFG 15.1.2018, RV/7102979/2017; BFG 20.8.2018, RV/7101290/2017). Eine Rückforderung ist zum Beispiel auch dann zulässig, wenn der…
…Reform wurde auch § 3 FLAG neu gefasst. Art. 12 des Fremdenrechtspaketes 2005, BGBl. I 100/2005, lautet auszugsweise: "Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 Das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 ... wird wie folgt geändert: ... 2. § 3 lautet: § 3. (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf…
…Steuerrechts keine Bedeutung. Somit seien auch die Vorhaltungen des Prüfers zur Frage der vorliegenden Gewerbescheine der Teilbetriebe des Konzernes MX IK nicht maßgeblich. Arbeitgeber sei der Konzern MX IK. Die vom § 67 Abs. 7 geforderten Voraussetzungen seien somit erfüllt: Erfindungen des Dienstnehmers seien dann Diensterfindungen…
…ist aber jedenfalls dann anzunehmen, wenn im Laufe des Insolvenzverfahrens feststeht, dass die Abgabenforderung im Konkurs mangels ausreichenden Vermögens nicht befriedigt werden kann; diesfalls ist daher kein Abwarten der vollständigen Abwicklung des Konkurses erforderlich (Ritz, aaO, Tz 6 zu § 9). Wenn sich auch entsprechend den…
…Lieferung von Gegenständen und die Dienstleistungen durch eine andere Person als den Lieferanten des Baugrundstücks nicht unter einen der in der 6. EG- Richtlinie aufgeführten Befreiungstatbestände für Lieferungen von Gebäude und dem dazugehörigen Grund und Boden fallen. Grundstücksveräußerer und Bauunternehmer seien auch dann verschiedene Personen…
…insoweit sie nicht dem Gesetzeswortlaut (hier der VO Ausfallbonus) widerspricht. Der Vergleich von Jahresumsätzen, Jahreserlösen oder Jahresbruttolohnkosten ist nach dem eindeutigen Wortlaut der VO Ausfallbonus auch dann nicht vorgesehen, wenn die monatlichen Umsätze Schwankungen wie im Handwerkergewerbe unterliegen. Ein höherer Jahresumsatz lässt auch nicht zwingend…
…bringen sei. Die Haushaltsersparnis ist jedoch eine objektive Folge der Ortsabwesenheit über einige Zeit von der Wohnung und tritt zB auch bei Urlaub ein. Als objektive Folge ist sie auf der Stufe der Belastung zu prüfen. Denn wäre der Bf nicht auf Kur fahren, wäre…
…zu verstehen. Hilfsmittel im Sinne der Verordnung sind nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Gegenstände oder Vorrichtungen, die geeignet sind, die Funktion fehlender oder unzulänglicher Körperteile zu übernehmen oder die mit einer Behinderung verbundenen Beeinträchtigungen zu beseitigen. Auch hier wird eine Verordnung durch einen befugten Arzt…
…Investitionen bzw. Aufwendungen iHv rund 28.000,00 € zu veranschlagen gewesen. Daher sei die betriebene Forderung in Spanien dann nicht mehr weiter verfolgt worden. Außerdem seien sämtliche Kundenforderungen an die Oberbank AG zediert, die auch keine weiteren Betreibungsschritte vorgenommen habe. Sonstige Hinweise, dass im…
…Zeitpunkt des Beginns des Losverkaufs. Die Gebührenschuld besteht in vollem Umfang auch dann, wenn nicht alle Lose verkauft werden oder wenn die Verlosung (Ziehung) - aus welchen Gründen immer - nicht stattfindet. Die Gebühr ist vom Veranstalter der Verlosung bis zum 20. des dem Entstehen der Gebührenschuld…
……) erwerben. Es liegen somit jedenfalls nicht abzugsfähige Aufwendungen für die Lebensführung vor (vgl. VwGH 21.10.1960, 2509/59). Diese Aufwendungen sind auch dann nicht abzugsfähig, wenn darin eine gewisse Nähe zur beruflichen Tätigkeit hergestellt werden kann. Es kann also durchaus ein allgemeines Interesse…
…Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien (Studienkennzahl J 033 561) gemeldet, und hat dieses Studium ab dem Wintersemester 2012/13 auch vier Semester bis einschließlich Sommersemester 2014 betrieben, jedoch nicht abgeschlossen. Laut den von der Universität im elektronischen Weg an die Beihilfendatenbank übermittelten Daten…
…auch als Entlohnung für eine Arbeitsstunde innerhalb der Normalarbeitszeit erhält; wenn der Arbeitnehmer darüber hinaus einen Betrag für die Überstunde erhält, kann dieser Mehrbetrag als Zuschlag für Mehrarbeit (Überstundenzuschlag) gelten. Wird die Überstunde durch Zeitausgleich abgegolten, der Überstundenzuschlag hingegen ausgezahlt, dann ist eine Steuerfreiheit nicht…
…Praxiskommentar zum UStG (2019) § 1 Rz 7 ff mwN). Beim Diebstahl ist der Leistungsbegriff mangels eines Leistungswillens des Geschädigten nicht erfüllt. Mit einem gegen den Willen des Geschädigten erfolgten Verbrauch einer Sache liegt kein Leistungsaustausch vor, auch dann nicht, wenn der Dieb dafür Schadenersatz leistet…
…Privatnutzung zu verbieten, ohne sich in weiterer Folge darum zu kümmern, ob dieses Verbot auch tatsächlich befolgt wird. Von einem ernst gemeinten Verbot im Sinne dieser Ausführungen kann aber nach Auffassung des Unabhängigen Finanzsenates auch dann nicht die Rede sein, wenn das Mittel, dessen sich…
…aus: "Beruflich veranlasste Aufwendungen für Kleidung, bei der es sich nicht um typische Berufskleidung mit einem eine private Nutzung praktisch ausschließenden Uniformcharakter, sondern um sogenannte bürgerliche Kleidung handelt, die privat benützt werden kann, sind steuerlich auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn solche Kleidungsstücke ausschließlich bei…