… VwGH 14.2.1964, 1877/63; VwGH 21.5.1965, 2139/64). Eine aus wirtschaftlichen Gründen gebotene außerordentliche Waldnutzung ist auch anzunehmen, wenn dem Steuerpflichtigen andere Mittel, als die aus dem Überhieb, nicht zur Verfügung stehen, um Pflichtteilsschulden abdecken zu können (VwGH 6.2.1990…
…begünstigten Steuersatzes, dass Einkünfte aus außerordentlichen Waldnutzungen solche sind, die aus wirtschaftlichen Gründen geboten sind und die über die nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen nachhaltig zu erzielenden jährlichen regelmäßig Nutzungen hinausgehen und dass für das Vorliegen von Einkünften aus besonderen Waldnutzungen die Betriebsart unmaßgeblich ist. Dies bedeutet…
…Gewinns hatte der Bw gemäß den Bestimmungen der anzuwendenden LuF PauschVO 2001 vom erzielten Holzerlös pauschal 70% Betriebsausgaben in Abzug gebracht. Da nach den Angaben des Bw 440,35 fm des vorgenommenen Gesamteinschlags auf außerordentliche Waldnutzungen entfallen waren (290 fm Kalamitätsnutzung, 150,35 fm Überhieb)…
…0915/62; VwGH 14.2.1964, 1877/63; VwGH 21.5.1965, 2139/64). Eine außerordentliche Waldnutzung, die der Steuerpflichtige, dem andere Mittel als die aus dem Überhieb nicht zur Verfügung stehen, vornehmen muss, um Pflichtteilsschulden abdecken zu können, ist aus wirtschaftlichen Gründen geboten (VwGH…
…2 lit. a ForstG 1975, einer Erklärung über Art und Umfang der außerordentlichen Waldnutzung, sowie - im Falle privatwirtschaftlicher Gründe - um Angaben darüber ersucht, inwiefern die Überschlägerung wirtschaftlich unvermeidbar gewesen sei. Zur Ermittlung und Berechnung der Einkünfte würden zudem die der Hiebsatzermittlung dienlichen Unterlagen oder - so…
…gesetzlichen Vorherbestimmung gegangen. Im § 34b Abs. 2 dEStG wurden die wesentlichen Regeln über die Ermittlung der Einkünfte aus außerordentlichen Waldnutzungen festgeschrieben. Ebenso hat der österreichische Gesetzgeber bei der Neuschaffung der Dreijahresverteilung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft im § 37 Abs. 4 Z. 3 EStG 19888…
…aus besonderen Waldnutzungen (Abs. 6) auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes. Gemäß § 37 Abs. 6 EStG 1988 liegen Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen nur vor, wenn für das stehende Holz kein Bestandsvergleich vorgenommen wird und überdies außerordentliche Waldnutzungen oder Waldnutzungen infolge höherer…
…auf Grund von Beteiligungen (Abs. 4), außerordentliche Einkünfte (Abs. 5), Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (Abs. 6), soweit diese vorrangig den Verlust aus anderen Holznutzungen und sodann einen weiteren Verlust aus demselben forstwirtschaftlichen Betriebszweig, in dem die Einkünfte aus besonderer Waldnutzung angefallen sind, übersteigen, Einkünfte aus…
…Bw. - vorwiegend aus Wildbreterlösen ergaben. (2) Im berufungsgegenständlichen Bescheid verminderte das Finanzamt zum Einen die begünstigten Einkünfte aus außerordentlichen Waldnutzungen auf den Betrag von € 4.699,76 und erhöhte - nach Einsichtnahme in die Abschussliste - zum Anderen den Jagdgewinn auf € 2.631,05. Diese…
…normiert als Voraussetzung für Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen, dass "für das stehende Holz kein Bestandsvergleich vorgenommen wird" und regelt zwei Anwendungsfälle dieser Steuerbegünstigung: die außerordentliche Waldnutzung infolge wirtschaftlich begründeten Überhiebs und die Waldnutzungen infolge höherer Gewalt. Für beide Anwendungsfälle besonderer Waldnutzung steht der Hälftesteuersatz nach …
…dass für das Vorliegen von Einkünften aus besonderen Waldnutzungen die Betriebsart unmaßgeblich ist. Dies bedeutet, dass die Begünstigung des halben Steuersatzes für Nachhaltsbetriebe und aussetzende Betriebe gleichermaßen gilt, woraus folgt, dass auch bei aussetzenden Betrieben nur Waldnutzungen infolge höherer Gewalt oder außerordentliche Waldnutzungen begünstigt sind…
…die regelmäßige forstwirtschaftliche Nutzung hinaus. Sprich ohne die Begleichung wäre die wirtschaftliche Nutzung der Forstwirtschaft anders verlaufen und eine Versteuerung des gesamten stehenden Holzes hätte nicht erfolgen müssen. Aufgrund der dargelegten außerordentlichen Waldnutzung und der vorliegenden Voraussetzungen zur Inanspruchnahme des Hälftesteuersatzes gem § 37 Abs 1…
…aus besonderer Waldnutzung angefallen sind, übersteigen. § 37 Absatz 6 EStG 1988, BGBl. I 400/1988 idF BGBl. I 180/2004 lautet: "Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen liegen nur vor, wenn für das stehende Holz kein Bestandsvergleich vorgenommen wird und überdies außerordentliche Waldnutzungen oder Waldnutzungen infolge höherer…
…8.3 Veräußerung von Waldgrundstücken Rz 5080: Die Veräußerung einzelner Waldparzellen kann niemals als außerordentliche Waldnutzung gewertet werden. Dies ergibt sich daraus, dass die Veräußerung einer Parzelle nicht als deren Nutzung anzusehen ist, eine Waldnutzung - wenn auch eine in ihrem Ausmaß erhöhte - aber Grundvoraussetzung ist …
…normiert als Voraussetzung für Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen, dass "für das stehende Holz kein Bestandsvergleich vorgenommen wird" und regelt zwei Anwendungsfälle dieser Steuerbegünstigung: die außerordentliche Waldnutzung infolge wirtschaftlich begründeten Überhiebs und die Waldnutzungen infolge höherer Gewalt. Für beide Anwendungsfälle besonderer Waldnutzung steht der Hälftesteuersatz nach …
… 37. (1) Der Steuersatz ermäßigt sich für - außerordentliche Einkünfte (Abs. 5), - Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (Abs. 6), soweit diese vorrangig den Verlust aus anderen Holznutzungen und sodann einen weiteren Verlust aus demselben forstwirtschaftlichen Betriebszweig, in dem die Einkünfte aus besonderer Waldnutzung angefallen sind, übersteigen, - Einkünfte…
… 37. (1) Der Steuersatz ermäßigt sich für - außerordentliche Einkünfte (Abs. 5), - Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (Abs. 6), soweit diese vorrangig den Verlust aus anderen Holznutzungen und sodann einen weiteren Verlust aus demselben forstwirtschaftlichen Betriebszweig, in dem die Einkünfte aus besonderer Waldnutzung angefallen sind, übersteigen, - Einkünfte…
… 37. (1) Der Steuersatz ermäßigt sich für - außerordentliche Einkünfte (Abs. 5), - Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (Abs. 6), soweit diese vorrangig den Verlust aus anderen Holznutzungen und sodann einen weiteren Verlust aus demselben forstwirtschaftlichen Betriebszweig, in dem die Einkünfte aus besonderer Waldnutzung angefallen sind, übersteigen, - Einkünfte…
…von Beteiligungen (Abs. 4), | - | außerordentliche Einkünfte (Abs. 5), | - | Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (Abs. 6), soweit diese vorrangig den Verlust aus anderen Holznutzungen und sodann einen weiteren Verlust aus demselben forstwirtschaftlichen Betriebszweig, in dem die Einkünfte aus besonderer Waldnutzung angefallen sind, übersteigen, …
…Aussage, dass in aussetzenden Betrieben - abgesehen von gewissen geringen Durchforstungserträgen - jährliche regelmäßige Nutzungen nicht zu erzielen seien, weshalb alle in diesen Betrieben erzielten Nutzungen - mit Ausnahme der Durchforstungserträge und der Waldnutzungen infolge höherer Gewalt - als außerordentliche Waldnutzungen anzusehen seien (VwGH 12.10.1956, 276/55)…