…dem Kontoausgleich. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sei die Einhebung einer Abgabe unbillig, wenn die Abstattung der Abgabenschuld mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre. Die Abgabeneinhebung sei für den Berufungswerber ruinös, sie gefährde seine Existenz und führe letztlich zu einer Verschleuderung seines geringfügigen, lebensnotwendigen Vermögens…
…Existenzgefährdung, besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen, sondern es genügt, dass die Abstattung der Abgabenschuld mit wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, die außergewöhnlich sind, so etwa, wenn die Abstattung trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von Vermögenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleichkäme (z.B…
…120.000,00 veräußert. Vom Erlös wurde nach Abzug der Steuer ein Betrag von ca € 30,000,00 auf dem Girokonto des Bf belassen und der Rest zur Begleichung von Kreditschulden verwendet. Im vorliegenden Fall seien weder außergewöhnliche wirtschaftliche Auswirkungen ersichtlich, noch verursache die…
…im Ermessen der Abgabenbehörde (Ritz/Koran, BAO7 § 236 BAO Rz 15 f mwN). Die Beschwerdeführerin lässt durch ihr Vorbringen eine Existenzgefährdung ebensowenig erkennen wie außergewöhnliche wirtschaftliche Auswirkungen, welche mit der Abstattung der Abgabenschuld von € 58,83 verbunden wären, wie etwa wenn die Abgabenschuld nur…
…die Einhebung 1. die Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Angehörigen gefährden würde; 2. mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme. § 3. Eine sachliche Unbilligkeit…
…oder seiner ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Angehörigen gefährden würde; 2. mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dieser einer Verschleuderung gleichkäme. Eine sachliche Unbilligkeit liegt gemäß § 3 der Verordnung bei der Einhebung…
…die Einhebung 1. die Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Angehörigen gefährden würde; 2. mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme. § 3. Eine sachliche Unbilligkeit…
…Die Tilgung der nachsichtsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten ist daher schon aufgrund dieser Überweisungen möglich, ohne dass damit außergewöhnliche wirtschaftliche Auswirkungen verbunden wären. Sofern die Bw in der geplanten Vorgangsweise der Hausbank für den Fall, dass nicht sämtliche vorhandenen Mieteinnahmen zur langfristigen Tilgung des Obligos verwendet werden könnten…
…der Existenzgefährdung, besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen, sondern es genügt, dass die Abstattung der Abgabenschuld mit wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, die außergewöhnlich sind, so etwa, wenn die Abstattung trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von Vermögenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleichkäme. Einbußen…
…gegenüber unterhaltsberechtigten Angehörigen gefährden würde; 2. mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme. Den Antragsteller trifft in diesem Zusammenhang eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Er hat einwandfrei und unter…
…im gegenständlichen Fall auch die Aufnahme eines Kredites für den Nachsichtbetrag zumutbar gewesen, sodass auch aus diesem Grund außergewöhnliche wirtschaftliche Auswirkungen die eine Verschleuderung von Vermögen gleichkommt nicht gesehen werden. Zusammenfassend ist auszuführen, dass im gegenständlichen Fall eine Unbilligkeit in der Einhebung von Abgaben (Gebühren…
…Fall macht der Beschwerdeführer sachliche Unbilligkeit infolge eines außergewöhnlichen Geschehnisablaufes, der zu einem atypischen Vermögenseingriff und einem vom Gesetzgeber nicht beabsichtigten Ergebnis geführt habe, geltend. Andere Nachsichtsgründe wie etwa persönliche Unbilligkeit (z.B. Existenzgefährdung oder außergewöhnliche wirtschaftliche Auswirkungen der Einhebung) oder sonstige Fälle der sachlichen…
…die Prozessfähigkeit des Revisionswerbers in diesem Amtshaftungsverfahren allerdings in Frage stellen und ihm so die Möglichkeit rauben, seine finanzielle Schieflage nachhaltig zu sanieren. Es liegen im gegenständlichen Fall also außergewöhnliche wirtschaftliche Auswirkungen vor, die die Nachsicht der Einhebung der Abgabenschuld gemäß § 236 BAO rechtfertigen würden…
…Eine persönliche Unbilligkeit liegt insbesondere vor, wenn die Einhebung die Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Angehörigen gefährden würde oder mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer…
…oder seiner ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Angehörigen gefährden würde; 2. mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme. Wie oben ausgeführt, hat der Antragsteller auf Erteilung einer Nachsicht nach…
…Zukunft, sodass eine verlässliche Beurteilung derartiger Umstände ohnedies im Voraus nicht möglich ist. Zudem wurden seitens der Bw weder die Gefährdung des Nahrungsstandes noch andere besondere außergewöhnliche wirtschaftliche Auswirkungen - die in mehr als drei Jahren vorliegen würden - dargelegt. Durch die Verknüpfung mit einem Ratenansuchen, dass…
…der Existenzgefährdung, besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen, sondern es genügt, dass die Abstattung der Abgabenschuld mit wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, die außergewöhnlich sind, so etwa, wenn die Abstattung trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von Vermögenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleichkäme. Einbußen…
…hinsichtlich einer Nachsicht jedenfalls zu prüfen, ob die Einhebung dieser festgesetzten Abgaben in persönlicher und/oder sachlicher Hinsicht unbillig wäre. Die Verordnung BGBl. II 2005/435 verweise auf Existenzgefährdung und außergewöhnliche wirtschaftliche Auswirkungen, die eine Einhebung der Abgaben bewirke. Beides wäre im gegenständlichen Fall anzunehmen…
…tatsächlich existenzbedrohende oder zumindest außergewöhnliche wirtschaftliche Auswirkungen zur Folge hat, ist von der Einkommens- und Vermögenslage ohne Abzug der zu entrichtenden nachsichtsverfangenen Abgaben auszugehen. Schließlich bedarf es keiner Abgabennachsicht, wenn durch Zahlungserleichterungen Härten aus der Abgabeneinhebung abgeholfen werden kann. Zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen führte der…
…1900,00 € verfügt. Bei einem solchen Einkommen kann aber keine Rede davon sein, dass es bei ihm durch die Abgabeneinhebung zu einer Existenzbedrohung oder zu außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen komme. Dem Bw. wird auf Grund der vom Abgabengläubiger betriebenen Pfändung seiner ASVG - Pension der nach…