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UmgrStR 2002 Rz 1246–12743.11. Einbringung und atypisch stille Beteiligungen
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Anteils ist unter Berücksichtigung dieser Überlegung durch die isolierte Bewertung (stand-alone-Betrachtung) zum Stichtag unter Beachtung der Ertragsaussichten festzustellen. Rz 1248: Ob die atypisch stille Beteiligung am Unternehmen des Einbringenden oder am Unternehmen der übernehmenden Körperschaft auf Grund der Einbringung beendet wird oder nicht…

UmgrStR 2002 Rz 355–3611.8. Verschmelzung und atypisch stille Beteiligungen
geltende FassungRichtlinien22.08.2007

1.8. Verschmelzung und atypisch stille Beteiligungen 1.8.1. Atypisch stille Beteiligung an der übertragenden oder übernehmenden Körperschaft Rz 355: An der Maßgeblichkeit einer im Firmenbuch eingetragenen Verschmelzung als Anwendungsfall des Art. I UmgrStG ändert sich auch dann nichts, wenn jemand gemäß § 179 UGB…

UmgrStR 2002 Rz 623–6392.7. Umwandlung und atypisch stille Beteiligungen
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

2.7. Umwandlung und atypisch stille Beteiligungen Rz 623: Eine (atypisch) stille Beteiligung am Unternehmen der übertragenden Kapitalgesellschaft gemäß § 179 UGB geht mit der Umwandlung auf einen neuen Rechtsträger ipso iure unter, wenn nicht im Einzelfall anderes vereinbart ist (VwGH 19.9.1995, 95/14…

UmgrStR 2002 Rz 1788–17936.8. Spaltung und atypisch stille Beteiligung
geltende FassungRichtlinien10.12.2014

…berührt diese Beteiligung den Spaltungsvorgang im Sinne des SpaltG nicht. Steuerlich fällt der mit der Übertragung von Vermögen im Sinne des § 12 UmgrStG verbundene Spaltungsvorgang auf jeden Fall unter Art. VI UmgrStG. Es ist allerdings zu bedenken, dass die atypisch stille Gesellschaft eine Mitunternehmerschaft darstellt…

EAS 3153Atypisch stille Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft der VAE
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1332-IV/4/201026.05.2010

Schließt ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger mit einer in einer Steuerfreizone der Vereinigten Arabischen Emirate errichteten Kapitalgesellschaft einen Vertrag in der Form einer atypisch stillen Beteiligung, unterliegen die daraus erzielten Einkünfte zwar nicht in den VAE, wohl aber auf Grund der in Österreich bestehenden unbeschränkten…

EAS 1728Atypisch stille Beteiligung eines Österreichers an einer deutschen vermögensverwaltenden GMBH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/17-IV/4/0005.10.2000

…wie diese im Fall unechter stiller Gesellschaften üblich sind, dann wird hiedurch nach österreichischer Rechtsauffassung keine unechte stille Gesellschaft in Form einer Mitunternehmerschaft begründet (BMF-Einzelerledigung SWK 18/1991 A1 257). Der Österreicher erzielt aus seiner Beteiligung an der deutschen GmbH daher ausschließlich Einkünfte aus…

EAS 941Israelische atypisch stille Beteiligung an einem inländischen Hotel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftZ 40/1-IV/4/9624.09.1996

  Beteiligt sich ein in Österreich beschränkt steuerpflichtiger israelischer Investor an einem inländischen Hotelprojekt, dann steht das Besteuerungsrecht an seinen Gewinnanteilen gemäß Artikel 7 DBA-Israel Österreich zu. Israel ist daher verpflichtet allfällige österreichische Gewinnanteile von der Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen und ist durch das…

UFSI RV/0906-I/10Atypisch stille Gesellschaft: Der Stille ist aufgrund der zustehenden Gesellschaftsrechte (Gewinnanspruch) gem. § 5 KVG Gesellschafter der KapGes (Geschäftsherr)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2011

…an die U-GmbH iHv € 2.800.000 (Kto. 33360) am 31.12.2006 auf das Konto 91020, atypisch stille Beteiligung ..., als Kapitaleinlage. Diese Kapitaleinlage stellt den Erwerb von Gesellschaftsrechten an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch den ersten Erwerber (§ 2 Zi 1 KVG) dar. Bemessungsgrundlage …

UFSI RV/0905-I/10Atypisch stille Gesellschaft: Der Stille ist aufgrund der zustehenden Gesellschaftsrechte (Gewinnanspruch) unmittelbar am Unternehmen der KapGes (=Geschäftsherr) beteiligt, § 5 KVG ist anwendbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2011

…§ 2 Z 1 KVG angezeigt und gleichzeitig eine Steuerbefreiung geltend gemacht worden war, da keine unmittelbare Beteiligung des G1 an der B-GmbH (Geschäftsherr), sondern nur an der atypisch stillen Gesellschaft bestehe. Dazu hat der Prüfer unter Tz. 6 zu ErfNr1 festgestellt: "Gemäß der Vereinbarung…

UFSW RV/3445-W/07Finanzierungskosten einer fehlgeschlagenen atypisch stillen Beteiligung als Sonderbetriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2008

…mit Schreiben vom 12. März 2007 Berufung (Akt 2005 Seite 4ff) und beantragte die Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben (Fremdfinanzierungskosten der atypisch stillen Beteiligung) von insgesamt € 1.831,90 mit folgender Begründung: 1. Historie und Sachverhalt: Die S-GmbH habe sich mit dem Handel von Daunenfedern…

UFSI RV/0908-I/10Atypisch stille Gesellschaft: Der Stille ist an der KapGes aufgrund der zustehenden Gesellschaftsrechte unmittelbar beteiligt, § 5 KVG ist zur Gänze anwendbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2011

…KVG angezeigt und gleichzeitig eine Steuerbefreiung geltend gemacht bzw. eine "Nullerklärung" abgegeben worden war, da keine unmittelbare Beteiligung des G1 an der B-GmbH (Geschäftsherr), sondern nur an der atypisch stillen Gesellschaft bestehe. Dazu hat der Prüfer unter Tz. 6 zu ErfNr1 festgestellt: "Auf Grund…

UFSI RV/0907-I/10Atypisch stille Gesellschaft: Der Stille ist am Unternehmen der KapGes (GmbH) aufgrund seiner Gesellschaftsrechte unmittelbar beteiligt, § 5 KVG ist zur Gänze anwendbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2011

…02)." 4. Unmittelbare Beteiligung: Im Gegenstandsfalle (zu ErfNr1) ist - wie sowohl aus der eigenen Sachverhaltsdarstellung als auch aus der vormaligen Gesellschaftsteuerklärung Kap 11 hervorkommt - weder in Streit gezogen, dass seitens des G1 eine Kapitaleinlage in die atypisch stille Gesellschaft erfolgte, noch deren Höhe von gesamt…

UFSI RV/0904-I/10Atypisch stille Gesellschaft: Die vom Gesellschaftsvertrag abweichende Gewinnverteilung (Zuweisung des Gesamtgewinnes an den Geschäftsherrn) stellt einen Forderungsverzicht iSd § 2 Z 4 lit b KVG dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2011

…Z 1 KVG getätigt, teils Leistungen iSd § 2 Z 2 bis 4 KVG durch Übernahme von aushaftenden Krediten/Darlehen des Geschäftsherrn in den privaten Bereich oder durch Umbuchung von Darlehen als Kapitaleinlage auf das Konto 91000 "atypisch stille Beteiligung" etc. erbracht. Zu diesen Sachverhalten wurde…

UFSW RV/2330-W/02Anerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft zwischen Gesellschafter einer GmbH und der Gesellschaft; Teilwertabschreibung einer Beteiligung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2003

…der Abgabenbehörde keine atypische stille Mitunternehmerschaft vorlag, war die "Einlage" von H.A. als Darlehen zu betrachten, das mangels eines positiven Verkehrswertes nicht einbringungsfähig war und daher unverändert in den Bilanzen der Gesmbh mit 2.000.000,- zu Buche steht.   Tz. 20 Beteiligung Kapitalgesellschaft …

EAS 2157In Deutschland ansässige und atypisch still an einer österreichischen GmbH Beteiligte mit bulgarischen Betriebstättengewinnen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/10-IV/4/0211.11.2002

Hat sich eine deutsche GmbH & Co KG mit fünf deutschen Investoren (in Deutschland ansässigen natürlichen Personen) als atypisch stiller Gesellschafter an einer österreichischen GmbH beteiligt, die in Form einer Betriebstätte eine bulgarische Fabrik betreibt, dann erscheint folgende Sichtweise vertretbar: Wenn die mit den deutschen Investoren…

EAS 2705Beteiligung an deutschen Private Equity Fonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0055-IV/4/200612.05.2006

…Berücksichtigung von Artikel 3 Abs. 2 DBA-Deutschland (also auf der Grundlage des deutschen innerstaatlichen Rechts) einer deutschen Betriebstätte der GmbH & Still zuzurechnen und in Deutschland zu besteuern sind. Nach österreichischem innerstaatlichen Recht ist allerdings eine atypisch stille Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die - losgelöst von…

UFSG RV/0609-G/02Fremdvergleich bei Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2005

…zwischen Eigenkapital und Mittelbedarf sei, ob eine wesentlich unter dem Branchendurchschnitt liegende Eigenkapitalausstattung gegeben sei und Fremdfinanzierung von außen noch erlangbar wäre. Die Mittelzufuhr in Form der atypisch stillen Beteiligung dürfe nicht der Sanierung der GmbH dienen. Der Betriebsprüfer habe - ua. durch eine Gegenüberstellung des…

UFSW RV/0160-W/03Einbeziehung der atypisch stillen Einlage und auch des unverzinslichen Gesellschafterdarlehens als gewinnbeteiligte Forderung in die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2004

…dem atypisch stillen Gesellschafter ausgleichsfähige Verluste bis zu einem Betrag in der Höhe von bis zur 12-fachen Einlage, das heißt je S 10.000,00 Einlage S 120.000,00 Verluste vorrangig zugewiesen werden."   ad 3.) Darlehensvereinbarungen   In der Darlehensvereinbarung zu Beteiligung…

UFSG RV/0560-G/05Liebhaberei bei atypisch stillem Beteiligten - Unwägbarkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.11.2006

…Beteiligungsverhältnisses durch den Masseverwalter liege ein abgeschlossener Beobachtungszeitraum vor, in dem insgesamt ein Verlust erzielt worden sei. Auf Gesellschafterebene (und nur diese sei gemeint) liege daher Liebhaberei vor. Es sei daher kein Veräußerungsgewinn festzusetzen. Über die Berufung wurde erwogen: Sowohl die Gründung der atypisch stillen…

UFSK RV/0150-K/05Liebhaberei und Mitunternehmerstellung der Beteiligten bei einem Beteiligungsmodell
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2009Teil 1/3

…Mehrheit der abgegebenen Stimmen bedarf, zustimmen. Änderungen des Gesellschaftsvertrages sowie die Einbringung der atypisch stillen Beteiligung in eine Kapitalgesellschaft hingegen bedürfen anlässlich einer Treugeberversammlung einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen des zu fassenden Beschlusses. Der A steht es allerdings frei, anstelle der Einberufung einer…