…Lage treffen, Konjunkturschwankungen, Geschäftsvorfälle, die im Bereich des allgemeinen Unternehmerwagnisses gelegen sind, und allgemeine wirtschafts- und sozialpolitische Erwägungen (z.B. regionalpolitische, arbeitsmarktpolitische, an der Sicherung von Arbeitsplätzen ausgerichtete Gesichtspunkte) allein nicht zur Rechtfertigung der Annahme einer wirtschaftlich erschwerten "unbilligen" Einhebung heranziehbar sind (vgl. Stoll, BAO…
…dass Konjunkturschwankungen oder Geschäftsvorfälle, die dem Bereich des allgemeinen Unternehmerwagnisses zuzuordnen wären, eine Nachsicht nicht rechtfertigen würden. Ebenso könnten wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Erwägungen keine persönliche Unbilligkeit begründen. In der dagegen am 17. September 2009 rechtzeitig eingebrachten Berufung brachte die Bw. vor, dass eine persönliche Unbilligkeit…
…die Beschäftigung einer Ersatzarbeitskraft nicht Voraussetzung für die Zuschussgewährung sei. (4) In den gegen diesen Bescheid am 28. Jänner 2008 über FinanzOnline für die Jahre 2002 bis 2004 eingebrachten Berufungen wurde ausgeführt, dass arbeitsmarktpolitische Zuschüsse gemäß § 3 Z 5 lit. d EStG 1988 steuerfrei seien…
…den gegen diesen Bescheid am 28. Jänner 2008 über FinanzOnline unter der Bezeichnung "Ablehnung des Wiederaufnahmeantrages hinsichtlich Einkommensteuer 2002 bis 2004" für die Jahre 2002 bis 2005 jeweils eingebrachten Berufungen wurde ausgeführt, dass arbeitsmarktpolitische Zuschüsse gemäß § 3 Z 5 lit. d EStG 1988 steuerfrei seien…
…nach folgenden Kriterien: Erfolgreiche Aufnahmeprüfung, gärtnerische Praxis (im Produktionsbereich), bevorzugt landschaftsgärtnerische Praxis (im Dienstleistungssektor), arbeitsmarktpolitische Kriterien (Anteil an Frauen sollte mindestens 1/3 betragen, Langzeitarbeitslosigkeit ….), psychologisches Eignungsgutachten. Letzte Entscheidung in unklaren Fällen trifft das AMS (Frau Y). Zu Frage 3) Der Nachweis gärtnerischer Praxis…
…FA) noch von der Bf Unterlagen übermittelt. Die folgenden Feststellungen zu den Inhalten der absolvierten Ausbildungen entstammen daher den aktuellen Internet-Veröffentlichungen der Bildungseinrichtungen. Das vorliegende Diplom der Bf listet als Lehrgangsinhalte auf: „Arbeitsfeld des Sozial- und Berufspädagogen; Arbeitsmarktpolitisches Grundwissen; Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Finanzplanung; Projektmanagement…
…20. September 2016 ein Strafantrag (mit Angabe der Aktenzahl) an den BehördeX ergangen sei. Da die Finanzpolizei im arbeitsmarktpolitischen Bereich nur zur Ermittlung für eine andere Verwaltungsbehörde befugt und verpflichtet sei und ihr hier keine Behördenqualität zukomme, könne dem Antrag auf Gewährung der Akteneinsicht iSd …
…bzw. brachte er am 27. Juli 2007 einen Vorlageantrag gegen die das Jahr 2006 betreffende Berufungsvorentscheidung ein, deren gleich lautende Begründungen im Wesentlichen folgendermaßen lauten: Die Steuerbefreiungsbestimmung sei durch das Budgetbegleitgesetz 2007 für Beihilfen aus arbeitsmarktpolitischen Gründen gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. d…
…Der Hinweis in den ergänzenden Informationen sei unrichtig, dass es bisher geltendes Recht gewesen sei, dass Unternehmen den Lohnaufwand, der im Zusammenhang mit arbeitmarktpolitischen Zuschüssen getätigt worden sei, steuerlich nicht berücksichtigen durften. Es gab darüber bisher noch keine höchstgerichtliche Entscheidung. Die Auslegung des § 20 Abs…
…habe sie den Bescheid mangelhaft begründet, weil daraus nicht ersichtlich sei, aus welchen (sachverhaltsbezogenen und rechtlichen) Erwägungen sie die Kommunalsteuer festgesetzt habe. Der angefochtene Bescheid sei daher mit der Verletzung von Verfahrensvorschriften belastet. Der angefochtene Bescheid sei auch inhaltlich rechtswidrig, weil die belangte Behörde die…
…dass das AÜG anwendbar war, welches gemäß seinem § 2 Abs. 1 den Schutz der überlassenen Arbeitskräfte und die Regelung der Arbeitskräfteüberlassung zur Vermeidung arbeitsmarktpolitisch nachteiliger Entwicklungen bezweckt. Das Vorliegen von Arbeitskräfteüberlassung nach der "insbesondere"-Bestimmung des § 4 Abs. 2 AÜG hat aber keine Auswirkung darauf…
…dass es sich dabei um eine überbetriebliche Lehre iSd § 30 BAG und keine reguläre Lehrausbildung handle, könne aus folgenden Erwägungen nicht von Belang sein: Der Gesetzgeber habe einen Anspruch auf Familienbeihilfe für subsidiär Schutzberechtigte, vorgesehen, sofern sie "durch eigene Erwerbstätigkeit zu ihrem Lebensunterhalt beitragen" (vgl…
…4. den Besuch von auf schulische Externistenprüfungen oder auf einzelne Ausbildungen vorbereitenden Kursen, zB Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Pflichtschulabschlussprüfung, oder Berufsausbildungsmaßnahmen, 5. die Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, 6. die Teilnahme an einer Maßnahme für Jugendliche mit Assistenzbedarf (§ 10a Abs. 3 des Behinderteneinstellungsgesetzes – BEinstG, BGBl…
…und Leitprinzip des österreichischen Steuersystems darstelle, personalintensive Betriebe unverhältnismäßig stärker zu belasten als kapitalintensive Betriebe. Es wäre auch arbeitsmarktpolitisch nicht besonders erstrebenswert, den Faktor Arbeit durch zusätzliche Lohnnebenkosten enorm zu belasten und damit gegenüber Produktionsfaktor Kapital ungerechtfertigt zu benachteiligen. Im Ergebnis sei daher festzuhalten, dass …
…und Leitprinzip des österreichischen Steuersystems darstelle, personalintensive Betriebe unverhältnismäßig stärker zu belasten als kapitalintensive Betriebe. Es wäre auch arbeitsmarktpolitisch nicht besonders erstrebenswert, den Faktor Arbeit durch zusätzliche Lohnnebenkosten enorm zu belasten und damit gegenüber Produktionsfaktor Kapital ungerechtfertigt zu benachteiligen. Im Ergebnis sei daher festzuhalten, dass …
…und Leitprinzip des österreichischen Steuersystems darstelle, personalintensive Betriebe unverhältnismäßig stärker zu belasten als kapitalintensive Betriebe. Es wäre auch arbeitsmarktpolitisch nicht besonders erstrebenswert, den Faktor Arbeit durch zusätzliche Lohnnebenkosten enorm zu belasten und damit gegenüber Produktionsfaktor Kapital ungerechtfertigt zu benachteiligen. Im Ergebnis sei daher festzuhalten, dass …
…und Leitprinzip des österreichischen Steuersystems darstelle, personalintensive Betriebe unverhältnismäßig stärker zu belasten als kapitalintensive Betriebe. Es wäre auch arbeitsmarktpolitisch nicht besonders erstrebenswert, den Faktor Arbeit durch zusätzliche Lohnnebenkosten enorm zu belasten und damit gegenüber Produktionsfaktor Kapital ungerechtfertigt zu benachteiligen. Im Ergebnis sei daher festzuhalten, dass …
…und Leitprinzip des österreichischen Steuersystems darstelle, personalintensive Betriebe unverhältnismäßig stärker zu belasten als kapitalintensive Betriebe. Es wäre auch arbeitsmarktpolitisch nicht besonders erstrebenswert, den Faktor Arbeit durch zusätzliche Lohnnebenkosten enorm zu belasten und damit gegenüber Produktionsfaktor Kapital ungerechtfertigt zu benachteiligen. Im Ergebnis sei daher festzuhalten, dass …
…ermöglicht das EStG nicht. Dies auch deshalb, weil eine taxative Aufzählung vorliegt. Mag dies auch Arbeitsmarktpolitisch bedenklich sein. Auch im Zuge der Novellierung des § 3 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG im Jahr 2008 - BGBl I 2008/82 ab 28.6.2008 - wurden Landesförderungen…
…Rechtsprechung zum Ausdruck bringt, muss die Begründung eines Bescheides erkennen lassen, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde gelegt worden ist, aus welchen Erwägungen die Behörde zu der Einsicht gelangt ist, dass gerade dieser Sachverhalt vorliegt, und aus welchen Gründen die Behörde die Subsumtion des Sachverhaltes unter…