…nicht klar erkennbar. Die vorliegenden Indizien für das Fehlen einer Betriebseröffnungsabsicht des Bw (jahrzehntelanges Ansammeln von Weinvorräten; überlange Bauzeit trotz Baukonsens und erklärtermaßen vorhandener Geldmittel; andere Einkunftsquellen; bekundete Motivation, den nachfolgenden Generationen eine wirtschaftliche Grundlage zu schaffen; noch immer kein konkretes Betriebseröffnungsdatum) sind zwar nicht…
…Nachdem er die Landwirtschaft der Großmutter - entgegen seinen Erwartungen und dementsprechender Mitwirkung im Betrieb als landwirtschaftlicher Facharbeiter - nicht übernehmen konnte und sich in jungen Jahren auf andere selbständige Erwerbsbetätigungen verlegte, war er auch im Streitzeitraum gewerblich sowie vermietend und verpachtend zur Erzielung von Einkünften tätig…
…andere relevante Unterlagen). Weiters werden sie ersucht die Kapitalerträge 2015 belegmäßig nachzuweisen." Der Bf. führte in der Beantwortung des Vorhaltes vom 10.10.2017 aus, dass in den zur Betrachtung stehenden Zeiträumen 2010 bis 2015 die ***5*** immer ein steuerliches Ergebnis für die Beteiligung mitgeteilt…
…deren Wertsteigerungen der besondere Steuersatz anwendbar wäre, sind vorrangig mit Veräußerungs- und Entnahmegewinnen sowie Zuschreibungen aus Grundstücken desselben Betriebes zu verrechnen; ein verbleibender Verlust ist nur zu 60% (bis 2015 nur zur Hälfte) mit anderen Einkünften auszugleichen (§ 6 Z 2 lit. d EStG 1988). Betriebliche…
…Wird eine Körperschaft, deren Betrieb früher eine Einkunftsquelle war, aber ab einem bestimmten Zeitpunkt zur Liebhaberei wurde, auf eine andere Körperschaft verschmolzen, kann die aufnehmende Gesellschaft die Verluste der übertragenden Gesellschaft aus der Zeit vor dem Wechsel zur Liebhaberei nicht geltend machen. Die Verschmelzung kann…
…vertretenden wichtigen Grund vorzeitiger Auflösung der Gesellschaft sowie bei Kündigung der Gesellschaft durch die Geschäftsherrin; keine Haftung für Schulden gegenüber Dritten; keine Kapitalnachschusspflicht zur Verlustabdeckung; - Ausgleich der Kapitalkonten wie oben bei Beendigung der stillen Gesellschaft; - jedoch im Falle der Kündigung durch die Stillen Abfindung ihrer…
…Zutreffen der in den Rz 435 bis 437 dargestellten Verhältnisse. Aus der Zurechnung ergibt sich Folgendes: Auch im Bereich der Vermögensverwaltung hat eine steuerliche Erfassung der Wertänderungen der Einkunftsquelle zu erfolgen. Die Sondervorschriften für die Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 27 und …
Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger mit inländischem Zweitwohnsitz in Deutschland betriebliche Verluste erlitten, die nach Aufgabe des deutschen Betriebes und Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Österreich auf deutscher Seite nicht mehr verwertet werden konnten, dann können diese Verluste auch auf österreichischer Seite die Besteuerungsgrundlage nicht…
…EStG 1988 in Anwendung des österreichischen Steuerrechts ermittelt und offen gelegt werden. Ob seitens des Finanzamtes zur Ermittlung des Welteinkommens lediglich die ausländischen Abgabenbescheide oder auch dem österreichischen Steuerrecht angepasste Bilanzen der ausländischen betrieblichen Betätigungen des Steuerpflichtigen abverlangt werden, liegt in der Entscheidungsbefugnis der Abgabenbehörde…
…stille Beteiligung einer Privatstiftung) sind gemäß § 27 Abs. 8 Z 2 EStG 1988 nicht zu berücksichtigen. Sie sind jedoch mit späteren Gewinnen zwecks Auffüllung bis zur Höhe der Einlage zu verrechnen (§ 27 Abs. 2 Z 4 EStG 1988, siehe EStR 2000 Rz 6108). 3.2…
…die positiven und negativen Einkünfte innerhalb der jeweiligen Einkunftsarten ausgeglichen. Rz 153: Verbleibt nach Vornahme des horizontalen Verlustausgleiches bei einer Einkunftsart ein Verlust, so ist dieser im Rahmen des vertikalen Verlustausgleichs mit den positiven Ergebnissen anderer Einkunftsarten auszugleichen. Sind in einer Einkunftsart begünstigte Einkünfte enthalten…
…daher zuerst mit den anderen (ausländischen) Einkünften dieser Körperschaft zu verrechnen. Nur hinsichtlich eines etwaigen verbleibenden Verlustes der inländischen Betriebsstätte besteht die Möglichkeit des Verlustvortrages (siehe dazu ausführlich EStR 2000 Rz 8059). Auch hier kommt für die Ermittlung der Auslandseinkünfte österreichisches Steuerrecht zur Anwendung. Rz…
…Abs. 2a EStG 1988 Rz 151 ff ist sinngemäß anzuwenden. 19.5.4.11.2 Verluste gemäß § 10 Abs. 8 EStG 1988 Rz 5995: Siehe Rz 3701Randzahl 5995: derzeit frei ff und 5946 ff. Es kommt zur anteiligen Ausgleichs- und ggf. Vortragsfähigkeit. § 10 Abs. 8…
…Unternehmen haben nicht die Möglichkeit zu derartigen Verlustdoppelverwertungen (vgl. EAS 2034). Zur Frage der Wesentlichkeitsgrenze bei der Beurteilung der steuerlichen Auswirkung der Verwertung des österreichischen Verlusts im Ausland wird auf EAS 2842 und auf BFG 17.4.2015, RV/7100178/2008, verwiesen. Bundesministerium für Finanzen…
…nach Vornahme des horizontalen Verlustausgleiches bei einer Einkunftsart ein Verlust, ist dieser im Rahmen des vertikalen Verlustausgleiches mit den positiven Ergebnissen anderer Einkunftsarten auszugleichen (siehe im Übrigen EStR 2000 Rz 151 bis 153). 3.2.1.1 Verlustausgleich bei Körperschaften im Sinne des § 7 Abs…
12.2.5 Höhe des vortragsfähigen Verlustes, Höhe des Verlustabzuges Rz 4533: Die Höhe des vortragsfähigen Verlustes und die Zuordnung zu einer Einkunftsart ergeben sich - mit Bindung für die Folgejahre - grundsätzlich aus der Veranlagung des Verlustjahres (VwGH 20.02.2008, 2006/15/0026, VwGH 25…
Erleidet eine österreichische Personengesellschaft 1994 einen Verlust, der mit S 1 Mill auch einen in Deutschland ansässigen Gesellschafter betrifft, so ist dieser Verlustanteil mit Gewinnanteilen der Folgejahre im Verlustvortragsweg verrechenbar, wenn der deutsche Gesellschafter infolge einer inländischen Zweitwohnung in Österreich nach den Grundsätzen der unbeschränkten…
…zu erfassenden Einkünfte kein Progressionsvorbehalt angewendet. Infolge der bestehenden unbeschränkten Steuerpflicht gelangen die einschränkenden Regelungen des § 102 EStG 1988 hinsichtlich der Berücksichtigung von Inlandsverlusten nicht zur Anwendung. Verluste, die in den Jahren 1999 und 2000 in einer zu 50% von dem deutschen Staatsbürger gehaltenen inländischen…
…den Regeln des § 18 Abs. 6 und 7 EStG 1988 in den folgenden Wirtschaftsjahren abgezogen werden. Die vorrangige Verrechnung mit anderen Grundstücksgewinnen desselben Betriebes sowie die Halbierung vor einer Verrechnung mit anderen Gewinnen gilt nur für Grundstücke, deren Wertsteigerungen dem besonderen Steuersatz gemäß § 30a Abs…
…in diesem Jahr ein Betrag von 9 nachzuversteuern. Die verbleibenden 13 sind spätestens im Jahr 4 nachzuversteuern. 2.Im Jahr 1 geht ein ausländischer Verlust iHv 20 mangels anderer ausgleichsfähiger Einkünfte zur Gänze in den Verlustvortrag ein. Im Jahr 2 erfolgt im Ausland eine Verwertung…