…der betreffenden Forderung ein Pfandrecht erworben hat. Die Pfändung ist gemäß § 65 Abs. 3 AbgEO mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Im Wesentlichen wendet der Bw. hinsichtlich des Bescheides vom 20. April 2000 über die Pfändung und Überweisung einer Geldforderung ein…
…Zahlungsverbot). Zugleich ist dem Abgabenschuldner selbst jede Verfügung über seine Forderung sowie über das für dieselbe etwa bestellte Pfand und insbesondere die Einziehung der Forderung zu untersagen (Verfügungsverbot). Mit der Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner ist die Pfändung als bewirkt anzusehen (§ 65 Abs. 3…
…dass die Republik Österreich an der betreffenden Forderung ein Pfandrecht erworben hat. Die Pfändung ist gemäß Abs. 3 mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Gemäß Abs. 4 kann der Drittschuldner das Zahlungsverbot anfechten oder beim Finanzamt die Unzulässigkeit der Vollstreckung nach…
…dass die Republik Österreich an der betreffenden Forderung ein Pfandrecht erworben hat. Die Pfändung ist gemäß Abs. 3 mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Gemäß Abs. 4 kann der Drittschuldner das Zahlungsverbot anfechten oder beim Finanzamt die Unzulässigkeit der Vollstreckung nach…
…wurde von der Bf. weder die Unrichtigkeit dieses Eingangsstempels noch die Unrichtigkeit der sich im Vorhalt vom 14 .Februar 2002 manifestierenden Ansicht des UFS, dass auch demnach die Zustellung der Berufungsvorentscheidung jedenfalls am 31 März 2005 als bewirkt anzusehen ist, behauptet. Aus diesem Schreiben ergeben…
…die Einziehung der Forderung zu untersagen. Ihm ist aufzutragen, bei beschränkt pfändbaren Geldforderungen unverzüglich dem Drittschuldner allfällige Unterhaltspflichten und das Einkommen der Unterhaltsberechtigten bekanntzugeben. Die Pfändung ist mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen (§ 65 Abs 3 AbgEO). § 66 AbgEO idmF lautet…
…an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen (§ 65 Abs. 3 AbgabenEO). Dem Abgabenschuldner steht gegen die Forderungspfändung im finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahren ungeachtet der in § 77 Abs. 1 AbgabenEO enthaltenen Rechtsmittelbeschränkung ein Rechtsmittel zu. Demnach ist die gegenständliche Berufung zulässig. Gem. § 229 BAO ist als Grundlage für die…
…Das Zahlungsverbot ist mit Zustellnachweis zuzustellen, wobei die Zustellung an einen Ersatzempfänger zulässig ist. (3) Die Pfändung ist mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Am Abgabenkonto des Bf. bestand am 05.02.2025 ein fälliger Rückstand in der Höhe von 20…
… 65 Abs. 2 AbgEO). Die Pfändung ist mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen (§ 65 Abs. 3 AbgEO). § 229 BAO: Als Grundlage für die Einbringung ist über die vollstreckbar gewordenen Abgabenschuldigkeiten ein Rückstandsausweis elektronisch oder in Papierform auszustellen. Dieser hat Namen und…
…Abs. 3 leg.cit. ist die Pfändung der Geldforderung mit der Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Der Pfändungsbescheid kann sowohl vom Drittschuldner als auch vom Abgabenschuldner angefochten werden. Abgesehen vom Vorliegen eines nach den Grundsätzen des § 232 BAO erlassenen Sicherstellungsauftrages, wovon…
…daraus, dass die Zahlungen der Großmutter in den Büchern und auf den Erlagscheinen als "Gesellschafterdarlehen" ausdrücklich ausgewiesen wurden, letztendlich als von der R-GmbH als bewirkt anzusehen sind. Die Zahlungen der Großmutter sind in diesem Kontext als solche Leistungen in die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer einzubeziehen…
…Akt). Die Pfändung ist mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Wird auf eine Geldforderung Vollstreckung geführt, die dem Abgabenschuldner wider die Republik Österreich gebührt, so ist das Zahlungsverbot sowohl der Behörde, die zur Anweisung der betreffenden Zahlung, als auch dem Organ…
…einer Geldforderung Gemäß § 65 Abs. 1 AbgEO erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben, die mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen ist (§ 65 Abs. 3 AbgEO). Im gegenständlichen Fall hatte die Drittschuldnerin mitgeteilt, dass der Berufungswerber bereits am…
…Zahlungsverbot). Zugleich ist dem Abgabenschuldner selbst jede Verfügung über seine Forderung sowie über das für dieselbe etwa bestellte Pfand und insbesondere die Einziehung der Forderung zu untersagen (Verfügungsverbot). Mit der Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner ist die Pfändung als bewirkt anzusehen (§ 65 Abs. 3…
…dem Drittschuldner allfällige Unterhaltspflichten und das Einkommen der Unterhaltsberechtigten bekannt zu geben. Gemäß § 65 Abs. 3 AbgEO ist die Pfändung mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Sicherstellungsaufträge setzen voraus, dass der Tatbestand verwirklicht ist, an den die Abgabenvorschriften die Abgabepflicht knüpfen…
…Pfandrecht erworben hat. Die Zustellung des Zahlungsverbotes ist zu eigenen Handen vorzunehmen (§ 65 Abs. 2 AbgEO). Die Pfändung ist mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen (§ 65 Abs. 3 AbgEO). Die Berufung wird im Wesentlichen damit begründet, dass Einhebungsverjährung eingetreten sei. Gem…
…insbesondere die Einziehung der Forderung zu untersagen. Ihm ist aufzutragen, bei beschränkt pfändbaren Geldforderungen unverzüglich dem Drittschuldner allfällige Unterhaltsverpflichtungen und das Einkommen der Unterhaltsberechtigten bekannt zu geben. Die Pfändung ist mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen (§ 65 Abs. 3 AbgEO). Damit…
…zu untersagen. Ihm ist aufzutragen, bei beschränkt pfändbaren Geldforderungen unverzüglich dem Drittschuldner allfällige Unterhaltspflichten und das Einkommen der Unterhaltsberechtigten bekannt zu geben. Nach Abs. 3 dieser Gesetzesstelle ist die Pfändung mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Abs. 4 leg. cit. bestimmt…
…untersagen. Ihm ist aufzutragen, bei beschränkt pfändbaren Geldforderungen unverzüglich dem Drittschuldner allfällige Unterhaltspflichten und das Einkommen der Unterhaltsberechtigten bekannt zu geben. Nach Abs. 3 dieser Gesetzesstelle ist die Pfändung mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. § 65 Abs. 4 AbgEO bestimmt, dass…
…Pfändung mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Festzustellen ist, dass von Seiten der Beschwerdeführerin kein konkretes Vorbringen zur Unzulässigkeit der Pfändung getätigt, sondern lediglich vorgebracht wurde, dass sich die angefochtenen Bescheide "unter materiellem Aspekt als unzutreffend" erwiesen und dazu "auf das…