…auch andere Beweismittel in Betracht. Allerdings erfordert der in § 4 Abs 2 SachbezugswerteV geforderte Nachweis eine konkrete Behauptung betreffend die Anzahl der für Fahrtstrecken iSd § 4 Abs 1 SachbezugswerteV zurückgelegten Kilometer und die Beibringung geeigneter Beweismittel; allgemein gehaltene Behauptungen reichen nicht aus (VwGH 18. 12…
…betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, trifft den Steuerpflichtigen für jede einzelne Ausgabe: Eine bloße Glaubhaftmachung (§ 138 Abs. 1 BAO) reicht nicht aus, geschweige denn bloß allgemein gehaltene Behauptungen (vgl. zB VwGH 18.11.1987, 84/13/0083; VwGH 3.6.1992, 91/13/0176…
…jedenfalls kein adäquates Einfamilienhaus im näheren Einzugsbereich ihres nunmehrigen Arbeitgebers erworben werden könne. Abgesehen davon, dass sich die Bf in ihrer Begründung hierzu auf bloß allgemein gehaltene Behauptungen beschränkte, ihr Vorbringen nicht einzelfallbezogen anhand von entsprechender Unterlagen nachwies und daher kein entsprechender Vermögensnachteil als erwiesen…
…des Zutreffens obiger Voraussetzungen für jede einzelne Aufwendung. Eine bloße Glaubhaftmachung (§ 138 Abs. 1 BAO) reicht nicht aus, geschweige denn bloß allgemein gehaltene Behauptungen (VwGH vom 18. November 1987, 84/13/0083). Die Beweislast trifft den Steuerpflichtigen allein, der den Aufwand zum Abzug geltend macht…
…d.h. das Vorliegen eines eindeutigen Werbungszweckes, erhebliches Überwiegen der beruflichen Veranlassung sowie der Nachweis des Zutreffens für jede einzelne Ausgabe. Eine bloße Glaubhaftmachung oder allgemein gehaltene Behauptungen reicht somit nicht aus. Die Beweislast trifft dabei allein den Steuerpflichtigen (Hofstätter-Reichel, EStG-Komm., Tz 7…
…in erster Linie durch ein geeignetes Tatsachenvorbringen und durch die Beibringung von Beweismitteln bzw. die Stellung konkreter Beweisanträge zu geschehen. Bloßes Leugnen oder allgemein gehaltene Behauptungen reichen für eine Glaubhaftmachung nicht aus. (in diesem Sinne VwGH vom 24.5.1989, 89/02/0017). Taugliche Beweismittel…
…Der Hinweis auf fehlgeschlagene Umsätze, dessen Geschäftsfälle auch im Einzelnen nicht konkret benannt und dokumentiert wurden, entzieht sich jeder abgabenbehördlichen oder gerichtlichen Überprüfung, sondern stellen lediglich pauschale und allgemein gehaltene Behauptungen dar. Es wäre daher an der Bf. gelegen, entsprechende Sachverhalte nachprüfbar vorzutragen. Wie bereits…
…den Familienwohnsitz an den Beschäftigungsort zu verlegen darlegen würden, lägen daher nicht vor. Der Beschwerdeführer beschränke sich in seinen Ausführungen auf bloß allgemein gehaltene Behauptungen. Es sei anhand der entsprechenden Unterlagen nicht dokumentiert worden, welche konkrete Vermögensnachteile durch die Verlegung des Wohnsitzes nach ****Beschäftigungsort*** entstehen…
…d.h. das Vorliegen eines eindeutigen Werbungszweckes, erhebliches Überwiegen der beruflichen Veranlassung sowie der Nachweis des Zutreffens für jede einzelne Ausgabe. Eine bloße Glaubhaftmachung oder allgemein gehaltene Behauptungen reicht somit nicht aus. Die Beweislast trifft dabei allein den Steuerpflichtigen (Hofstätter-Reichel, EStG-Komm., Tz 7…
…Veranlassung. - Den Nachweis des Zutreffens für jede einzelne Ausgabe. Eine bloße Glaubhaftmachung (§ 138 Abs. 1 BAO) würde nicht ausreichen, geschweige denn bloß allgemein gehaltene Behauptungen. Die Beweislast würde den Steuerpflichtigen treffen, der den Aufwand geltend macht {Zorn in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, zu § 20 EStG…
…treffen, befreit ist (siehe VwGH 25.03.2010, 2009/16/0104), allerdings erfordert eine Ermittlungspflicht der Behörde auch entsprechende Behauptungen und Beweisanbote. Die Entlastungsbehauptungen der Bf. beschränken sich aber auf allgemein gehaltene Behauptungen, ohne konkrete Nachweise vorzulegen. Ebenso unklar ist, was für die Bf. mit…
…spricht. Dies hat in erster Linie durch ein geeignetes Tatsachenvorbringen und durch die Beibringung von Beweismitteln zu geschehen. Bloßes Leugnen oder allgemein gehaltene Behauptungen reichen für eine Glaubhaftmachung nicht aus (in diesem Sinne VwGH vom 24.5.1989, 89/02/0017). Die bloße Erklärung, nicht…
…dass der Verkauf des Eigenheims zu erheblichen Vermögenseinbußen führen würde, die die Kosten eines neuen Hauses am Arbeitsort nicht decken würden so ist dazu zu bemerken, dass er sich dabei auf bloß allgemein gehaltene Behauptungen beschränkt und z. B. nicht anhand entsprechender Unterlagen dokumentiert hat…
…durch die Beibringung von Beweismitteln (zB. eine schriftliche Bestätigung des tatsächlichen Lenkers) zu geschehen. Bloßes Leugnen oder allgemein gehaltene Behauptungen würden nach der Judikatur des VwGH (Verweis auf das Erkenntnis vom 24.05.1989, 89/02/0017) nicht ausreichen. Die bloße Erklärung, dass der Bf…
…kommt nicht ein derart erhebliches Gewicht zu, dass eine Wohnsitzverlegung nicht zugemutet werden kann. Abgesehen davon, dass sich der Bf. in seiner Begründung auf bloß allgemein gehaltene Behauptungen beschränkte, war auch zu berücksichtigen, dass neben den vom Bf. aufgezeigten wirtschaftlichen Faktoren keine anderen Gründe vorlagen…
…aus welchen Gründen eine Wohnsitzverlegung nach Niederösterreich wirtschaftlich unverhältnismäßig sein soll. Der Bf. beschränkt sein Vorbringen auf bloß allgemein gehaltenen Behauptungen ohne diese näher zu auszuführen bzw. glaubhaft darzulegen und nachzuweisen Auch sein vages Vorbringen zum Vorliegen des finanziellen Aufwands sowie der emotionellen Verbindungen seiner…
…09.2016 als auch mit Beschwerde vom 28.02.2018 ein Tatsachenvorbringen zum Nachweis seiner Schuldlosigkeit geführt. Es handelt sich dabei weder um ein bloßes Leugnen noch um allgemein gehaltene Behauptungen, sondern um die Darlegung seiner Entlastungsargumente. Daher ist die unrichtige Erteilung einer Lenkerauskunft nicht…
…hat sich der Bf. in seinem dbzgl. Vorbringen bis zuletzt auf bloß allgemein gehaltene Behauptungen beschränkt. Mit einem im Wesentlichen bloß allgemein gehaltenen Hinweis auf ein strukturschwaches Gebiet wird aber nicht dargetan, aus welchen Gründen eine Wohnsitzverlegung wirtschaftlich unverhältnismäßig sein sollte (vgl. zB BFG 25…
…unzumutbar gemacht habe, ist zu sagen, dass sich der Bf. diesbezüglich auf bloß allgemein gehaltene Behauptungen beschränkte, sein Vorbringen - insbesondere hinsichtlich der Arbeitsbeginnzeiten in der Früh - nicht anhand entsprechender Unterlagen konkretisierte bzw. nachwies und damit eine vorliegende Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr nicht hinreichend begründete; dies…
…Lenkers) zu geschehen. Bloßes Leugnen oder allgemein gehaltene Behauptungen reichen für eine Glaubhaftmachung nicht aus (in diesem Sinne VwGH vom 24.5.1989, 89/02/0017). Geschieht dies nicht, ist die Behörde nicht gehalten, aufgrund der bloßen Behauptung weitere Beweiserhebungen durchzuführen (vlg. VwGH 21.7…