…die Berufung dahingehend, dass es in der Berufungsvorentscheidung exakt angeführte Aufwendungen der Berufungswerberin als im Sinne des § 20 Abs. 1 Z. 1 bis 4 ErbStG abzugsfähig wertete; im Übrigen wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. In Antrag gemäß § 276 BAO wird ergänzt, dass der von…
…der Berechtigte (hier: die Berufungswerberin) den Mindestanteil (die Hälfte) unmittelbar vom Erblasser erwirbt und dementsprechend zu versteuern hat. Die an die Miterben (Pflichtteilsberechtigten) tatsächlich auszuzahlenden Beträge sind dementsprechend in Abzug zu bringen. Was die Höhe der abzugsfähigen Beträge betrifft, ist auf die Regelungen des ABGB (§…
…Streit besteht lediglich darüber, ob dabei noch ein zusätzlicher Betrag aus einer vom Bw. behaupteten Forderung im Ausmaß von S 1.413.249,24, als abzugsfähige Verbindlichkeit anerkannt werden kann. Hiezu wird ausgeführt: Gemäß § 20 Abs. 1 ErbStG gilt als Erwerb der gesamte Vermögensanfall an…
…demnach abzugsfähig. Wenn das Finanzamt A in Beantwortung des Vorhaltes vom 30. März 2009 unter Hinweis auf Fellner, Kommentar zum Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, §32, TZ2, einwendet, bei Anwendung des §32 ErbStG sei zu prüfen, ob dem Steuerpflichtigen im Zeitpunkt der Erteilung des Steuerbescheides diese Verbindlichkeit…
…keine Steuerpflicht mehr aus, weil der Grundtatbestand nicht mehr dem Rechtsbestand angehört. 1.5. Berichtigung der Steuerfestsetzung gemäß § 32 ErbStG 1955 Kommen nach Erlassung des Steuerbescheides abzugsfähige Verbindlichkeiten hervor, die im Steuerbescheid nicht berücksichtigt werden konnten, weil sie dem Abgabepflichtigen unbekannt waren, so kann er…
…2.4 zu § 32 ErbStG) abzugsfähiger Verbindlichkeiten (Erbfalls- und Erbgangschulden) bleibt als Folge der Manuduktionspflicht außerdem noch auf die Berichtigungsmöglichkeit der Veranlagung gemäß § 32 ErbStG hinzuweisen. Diese Gesetzesbestimmung normiert Folgendes: „ Sind bei der Erteilung des Steuerbescheides abzugsfähige Verbindlichkeiten nicht berücksichtigt worden, weil sie dem Steuerpflichtigen…
…1. Zum Antrag nach §32 ErbStG §32 ErbStG lautet: "Sind bei der Erteilung des Steuerbescheides abzugsfähige Verbindlichkeiten nicht berücksichtigt worden, weil sie dem Steuerpflichtigen unbekannt waren, so kann er bis zum Ablauf von fünf Jahren seit der Veranlagung die Berichtigung des Steuerbescheides beantragen." Berichtigungen nach …
…Verbindlichkeit in Höhe von 95,59 € (Verbindlichkeit gegenüber der SVA der gewerblichen Wirtschaft) unberücksichtigt geblieben. Das Finanzamt entschied über die Berufung mit Berufungsvorentscheidung dahingehend, dass es die beantragten Kosten sowie die Einheitswerte laut Antrag berücksichtigte; allerdings wurden die oben angeführten Forderungen als nicht abzugsfähig…
…Verbindlichkeiten ist allgemein zu bemerken, dass dafür zunächst erforderlich ist, dass eine rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung aus dem Nachlass besteht. Leistungen, die der Erbe zwar im Glauben, im Sinne des Erblassers zu handeln, aber ohne Bestehen einer rechtlichen Verpflichtung gemacht hat, stellen keine abzugsfähige…
…Deckung im Gesetzeswortlaut: Gemäß § 12 Abs. 1 KStG 1988 seien "Aufwendungen für die Erfüllung von Zwecken des Steuerpflichtigen, die durch ... Satzung oder sonstige Verfassung vorgeschrieben sind" nicht abzugsfähig. Die Gewinnausschüttung sei aber kein Gesellschaftszweck, sondern ein Gesellschafterrecht, von Seiten der Gesellschaft also eine Verpflichtung. Gemäß …
…in Höhe von 171.583,00 € angemeldet, wovon nunmehr 80%, das sind 137.266,00 € als Erlass einer betrieblich bedingten Verbindlichkeit trotz mangelnden Geldflusses im Zuge der Betriebsprüfung als Sanierungsgewinn qualifiziert worden seien. Der Bw. habe seinen Gewinn stets als so genannter Einnnahmen…
…von € 26.229,60 vor. Begründend führte das Finanzamt aus, dass die unter Passiva angeführte Darlehensforderung der Alleinerbin an die Erblasserin im Betrag von € 84.002,67 nicht als Verbindlichkeit anerkannt würde. Für die Abzugsfähigkeit einer Schuld sei nämlich nicht nur der rechtliche…
…haben müssen. Die Ungewissheit kann den Grund oder die Höhe der künftigen Aufwendung betreffen. Eine Rückstellung ist somit Vorsorge für künftige sofort abzugsfähige Aufwendungen. Rückstellungen sind insbesondere zu bilden für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Liegt ein entsprechender Rückstellungstitel vor, so ist…
…1988 festgelegten Fristen veräußert werden, bewirkt eine unwiderlegliche gesetzliche Vermutung eines Spekulationsgeschäftes (Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, Tz 1 f zu § 30 EStG 1988). Eine Verbindlichkeit stellt ein (negatives) Wirtschaftsgut dar (siehe dazu Quantschnigg/Schuch, a.a.O., Tz 27 zu § 30 EStG 1988, Hofstätter-Reichel…
…sei. Es sei allerdings anzumerken, dass im Rahmen der Vor-BP 2008-2011 eine Abzinsung der Verbindlichkeit vorgenommen und somit ein Teil der Verbindlichkeit (in Höhe eines fiktiven Abzinsungsbetrages) als steuerlich nicht abzugsfähige Rückstellung qualifiziert worden sei. Zusätzlich sei die angewandte Berechnung nicht gänzlich nachvollziehbar…
…Im letzten Fall würde dies bedeuten, dass es sich dabei um einen Schuldnachlass bzw. um den Wegfall einer Verbindlichkeit handle. Gerade in Analogie zu dieser Feststellung seitens des Finanzamtes müsse die Folge daraus sein, dass bei den Kommanditisten das wahrscheinlich nicht mehr einbringbare positive Kapitalkonto…
…Zahl 2001/15/0173, dargestellten Voraussetzungen zutreffen, wird beantragt die Bürgschaftszahlungen im Jahr 2006 als abzugsfähige außergewöhnliche Belastung anzuerkennen." In einem zweiten Teil dieser Eingabe nannte die Bw. Auskunftspersonen in ihrer Angelegenheit, im Konkreten einen Rechtsanwalt und einen Masseverwalter/Rechtsanwalt im Konkursverfahren (in der Folge…
…Dem ist Ihre Erzwingung auf Herausgabe eines Heiratsgutes auf gerichtlichem Wege gleichzusetzen. Die Kosten für solche Fälle betreffen die private Vermögensphäre und sind daher nicht abzugsfähig. Im Übrigen wird auf Pkt 2) der Vergleichsausfertigung verwiesen, in dem die Beklagte (Ihre Mutter) zur Zahlung von S…
…nachgereicht haben, konnten die geltend gemachten Betriebsausgaben für ihre Tätigkeit als Sachverständiger nicht berücksichtigt werden. Gemäß § 32 Z 2 EStG 1988 sind nach einer Betriebsveräußerung oder -Aufgabe alle zumutbaren Schritte zur Tilung der Verbindlichkeiten zu setzen. Da dies in ihrem Fall nicht erkennbar ist, können…
…Jahr 2010 ist, kann nach Rechtsprechung und herrschender Auffassung in der Literatur das Ergebnis 2010 nicht durch Zuschläge nach § 4 Abs 2 Z 2 EStG erhöht werden. c) Nicht abzugsfähige Rückstellungen sind an der Wurzel zu korrigieren. Ist das Jahr der Wurzel verjährt, kann die…