…0096 aus, dass Kosten der doppelten Haushaltsführung nur insoweit Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten darstellen würden, als sie jene einer zweckentsprechenden Zweitwohnung nicht überstiegen. Diese Kosten seien in der Regel nur für eine Kleinwohnung zu berücksichtigen. Bereits aus der Formulierung „in der Regel" sei eindeutig abzuleiten, dass…
…Entscheidungsgründe Verfahrensgang Strittig ist allein die Frage, ob Aufwendungen für eine aus zwei Zimmern bestehende Büroeinheit, die sich in der neben der Wohnung befindlichen Zweitwohnung befand, und vom nichtselbständig erwerbstätigen Bf für eine Nebentätigkeit als Vortragender genutzt wurde, als Werbungskosten abzugsfähig sind. Der steuerlich vertretene…
…Arbeitszimmer sei, sei die Bestimmung des § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG nicht anzuwenden. In der Bescheidbegründung werde jedoch mehrmals auf diese Bestimmung verwiesen. Für zur Gänze beruflich genutzte Zweitwohnungen gelte § 20 Abs 1 Z 2 lit. d EStG 1988 nicht, ebenso wenig…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dipl.Ing.X., vertreten durch Mag.Dr.Y., vom 13. August 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 22. Juli 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 und 2008 entschieden: Die Bescheide betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung…
…insgesamt als Betriebs- bzw. Werbungskosten anzuerkennen. Der Berufung war daher in diesem Punkt Folge zu geben. Ad Raumkosten im Wohnungsverband einer Zweitwohnung) Strittig ist, ob die auf das Arbeitszimmer entfallenden Ausgaben in Höhe von S 18.100,-- einkommensteuerlich als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten oder als private…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Hans Blasina in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch EURAX Wp u Stb GmbH, Nußdorfer Straße 10-12 Tür 4, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 21.07.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde…
…Versicherungsangestellter, insbesondere für Beratungsgespräche mit ausgewählten Versicherungsnehmern. Strittig ist die Abzugsfähigkeit der im Streitjahr geltend gemachten Mietaufwendungen als Werbungskosten. Im Streitjahr bestand weder für die politische Tätigkeit noch für die Tätigkeit als Versicherungsangestellter eine Notwendigkeit der Nutzung einer Zweitwohnung als Arbeitszimmer oder als Archiv.  …
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Birgit Feldkircher, 8053 Graz, Kärntnerstraße 155, vom 1. September 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 28. Juli 2003 betreffend Einkommensteuer 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Dr. VS und die weiteren Senatsmitglieder Dr. XX, Mag. NN und BS2 im Beisein der Schriftführerin VN-SF NN-SF in der Beschwerdesache Ing. Mag. VN1 VN2 NN-Bf, Straße-Nr, PLZ ORT, über die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes Braunau Ried Schärding betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2001 und 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) bezog…
…Feber 2002 teilte das Finanzamt der Bw. mit, dass beabsichtigt sei, den Aufwendungen für das Halten einer Zweitwohnung in W die steuerliche Anerkennung zu versagen. In der Vorhaltsbeantwortung vom 21. Feber 2002 vertrat die Bw. die Rechtsansicht, dass das von der Abgabenbehörde ventilierte Abzugsverbot des…
…Wohnung in Streit. Die (damals) belangte Behörde ging vielmehr (für das Streitjahr 1992) davon aus, dass abzugsfähige Kosten für eine Zweitwohnung am Arbeitsort in Höhe von ATS 3.000 monatlich genügten, weil Aufwendungen in dieser Höhe auch für die von der Bf. in den Vorjahren…
…AfA) in Höhe von 3.749,23 Euro (2003) und 38.685,30 Euro (2004) seien daher gewinnerhöhend auszuscheiden. Ein geschätzter "Aufwand/Zweitwohnung" (1,5% AfA, Betriebs- und Energiekosten) in Höhe von 1.990,49 Euro (2003) und 4.523,47 Euro (2004) werde allerdings…
…März 2012 seitens der Bw mitgeteilt, die Ehegatten seien seit Juni 1996 verheiratet und hätten die gegenständliche Wohnung schon vor der Eheschließung gemeinsam bewohnt. Es bestehe daneben keine Zweitwohnung bzw. keine weitere Wohnmöglichkeit. Laut Meldeabfrage ist die Bw seit Dezember 1994 an der Liegenschaftsadresse mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 30. November 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 26. November 2007 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Jänner 2007 bis 30. September 2007 entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers gegen den Bescheid des Finanzamtes K vom 15. Oktober 2003 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 19. Mai 2003, beim Finanzamt…
…9.1992, 90/13/0299). Eine leer stehende (unmöblierte) Wohnung erfüllt nicht diese Voraussetzungen. Einfach eingerichtete ZweitwohnungenDas "Innehaben" der Wohnung muss unter Umständen erfolgen, zB für den Wochenendaufenthalt sowie Ferien- bzwdie darauf schließen lassen, dass der Steuerpflichtige die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Urlaubswohnungen können…
…Z 2 lit. a UStG 1994). Die Bw behauptet die betriebliche Nutzung der Wohnung in Form der Durchführung von Besprechungen sowie der Übernachtungsmöglichkeit für FT und eventuell für andere Dienstnehmer der Bw. Dient eine eigene Zweitwohnung des Steuerpflichtigen nicht Zwecken eines zweiten Haushaltes, sondern (fast…
…den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen haben, sondern weiterhin ein Naheverhältnis zu ihrem bisherigen Familienverband haben. Für die im Fall eines auswärts studierenden Kindes gegebene räumliche Distanz zwischen der elterlichen Wohnung und der Zweitwohnung am Studienort fingiert der Gesetzgeber daher mit der Bestimmung des § 2 Abs 5…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch BDO Auxilia Treuhand GmbH, Wirtschaftstreuhänder, 1010 Wien, Herrengasse 2-4, vom 22. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, vertreten durch Amtsdirektorin Eva Hoffmann, vom 22. Juni 2010 betreffend Einkommensteuer…