…gegen diese Bescheide erhoben und darin ua jeweils einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß Artikel 45 UZK gestellt. Es würde - wie in den Beschwerden dargestellt - ein begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen vorliegen (das Zollamt gehe zB von nicht bewiesenen Vermutungen und Schlussfolgerungen…
…begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung vor. Eine Sicherheitsleistung wurde mit Schreiben des UFS vom 14. Februar 2005 gefordert. Mit Eingabe vom 16. März 2004 wurde diese vorgelegt. Aus den oa. Sach - und Rechtsgründen war, wie im Spruch des Bescheides ausgeführt, zu entscheiden…
…Mit der in Beschwerde gezogenen Berufungsvorentscheidung wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass unter Bedachtnahme auf die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 15. Juli 2005, Zl: 100/33765/08/2005, keine rechtlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen…
…Mit der in Beschwerde gezogenen Berufungsvorentscheidung wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass unter Bedachtnahme auf die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 15. Juli 2005, Zl: 100/33765/08/2005, keine rechtlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen…
…Mit der in Beschwerde gezogenen Berufungsvorentscheidung wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass unter Bedachtnahme auf die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 15. Juli 2005, Zl: 100/33766/08/2005, keine rechtlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen…
…Mit der in Beschwerde gezogenen Berufungsvorentscheidung wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass unter Bedachtnahme auf die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 15. Juli 2005, Zl: 100/33765/08/2005, keine rechtlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen…
…auf Grund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen würden, und keine Anhaltspunkte für das Entstehen eines unersetzbaren Schadens vorliegen würden. Dagegen berief die Bf. fristgerecht und führte dazu aus, dass sie bei größtmöglichen Bemühen nicht in der Lage…
…mit der im Spruch dieses Bescheides angeführten Berufungsvorentscheidung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass weder im Hinblick auf die Eingabe, noch unter Bedachtnahme auf den derzeitigen Ermittlungsstand begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung vorliegen würden, jedoch könne aufgrund der dargestellten…
…teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung…
…teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung…
…angefochtene Entscheidung ihrer Ansicht nach mangelhaft und unrichtig sei und brachte vor, dass daher begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit gegeben seien. Mit Bescheid (Berufungsvorentscheidung) vom 6. April 1999, Zahl: 100/28068/98-14, wies das Hauptzollamt Wien die Berufung als unbegründet ab. In der dagegen…
…begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung ein, da nach Ansicht des Bf. die Umsatzsteuer bereits durch die Firma L. M. an das Finanzamt Graz Stadt entrichtet worden sei. Gemäß §212 a BAO ist die Einhebung einer Abgabe, deren Höhe mittelbar oder unmittelbar von der…
…dazu im Wesentlichen angeführt, dass begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit nur dann vorliegen würden, wenn neben den für die Rechtmäßigkeit der Entscheidung sprechenden Umständen, auch gewichtige Gründe vorliegen würden, die die Beurteilung des Sachverhaltes nicht mit der erforderlichen Sicherheit zulassen würden. Die zugrunde liegende Abgabenvorschreibung…
…Bezüglich der Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung in der Hauptsache verwies der Bf. auf Argumente im Rechtsmittelverfahren zur Berufungsvorentscheidung des Zollamtes vom 2.9.2005, Zl. 100/33758/08/2005 und hob davon insbesondere den Einwand hervor, dass das Recht auf Festsetzung der gegenständlichen…
…Art.244 Zollkodex um eine "Mussbestimmung" handle, mit der Konsequenz, dass bei Vorliegen einer der beiden darin normierten Alternativvoraussetzungen die Vollziehung auszusetzen sei. Dies bedeute, dass die Behörde, selbst wenn sie keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung hege, die Vollziehung dann aussetzen müsse…
…Begründung: Gem. Art.244 Zollkodex sei bei begründeten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung oder im Fall, dass dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte, deren Vollziehung ganz oder teilweise von den Zollbehörden auszusetzen. Bewirke die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhrabgaben, so sei…
…Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß, wenn mit einer Berufung die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten wird. Nach Art. 244 ZK ist die Vollziehung auszusetzen, wenn entweder begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen oder wenn dem Beteiligten…
…mit der im Spruch dieses Bescheides angeführten Berufungsvorentscheidung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass weder im Hinblick auf die Eingabe, noch unter Bedachtnahme auf den derzeitigen Ermittlungsstand begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung vorliegen würden, jedoch könne aufgrund der dargestellten…
…wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch…
…wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch…