…Wirkung des bekämpften Schreibens des Finanzamtes Baden Mödling als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 15. Februar 2005 kann dieses daher auch nicht mit Rechtsschutzeinrichtungen, wie sie in Rechtsmitteln vorgesehen sind, bekämpft werden. Im Übrigen wurden Gründe, die ein Absehen von der Zuziehung als Nebenbeteiligter bewirken könnten…
…normativer Wirkung des bekämpften Schreibens des Finanzamtes Amstetten als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 10. September 2002 kann dieses daher auch nicht mit Rechtschutzeinrichtungen, wie sie in Rechtsmitteln vorgesehen sind, bekämpft werden. Im Übrigen wurden Gründe, die ein Absehen von der Zuziehung als Nebenbeteiligter bewirken könnten…
…daher auch nicht mit Rechtschutzeinrichtungen, wie sie in Rechtsmitteln vorgesehen sind, bekämpft werden. Im Übrigen wurden Gründe, die ein Absehen von der Zuziehung als Nebenbeteiligter bewirken könnten, auch nicht vorgebracht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein…
…am 7. September 2015 eine Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 2 FinStrG eingetreten ist. Daraus folgt, dass einer zeugenschaftlichen Einvernahme des innerhalb der Verjährungsfrist lediglich als Nebenbeteiligten behandelten E, welche vorerst bedenklich gewesen wäre (vgl. BFG 17.2.2018, RV/4300002/2017), nunmehr wiederum…
…vorgelegten Akt ist als erste Verfolgungshandlung im Sinne des § 14 Abs. 3 FinStrG der Bescheid betreffend die Einleitung des Finanzstrafverfahrens vom 5. Dezember 2005 ersichtlich. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es lediglich Ermittlungshandlungen gegen M.G.. Die Zuziehung des Bf. als Nebenbeteiligter im Sinne des…
…Eine amtswegige Zuziehung der A.GmbH GmbH zum Strafverfahren ist unbestritten nicht erfolgt, weshalb eine zur Haftung für die Geldstrafe ihrer Organe bzw. Mitarbeiter nach § 28 Abs. 3 FinStrG ohnedies nicht in Betracht kommt. Die Eigenschaft als Nebenbeteiligte des Strafverfahrens kann nicht über den Umweg…
…Sachverhalt: Aus den elektronisch vorgelegten Aktenteilen ist ein Antrag vom 12. März 2025 der ***Bf1*** auf Ausfolgung der Fahrzeuge und Zuziehung (als behauptete Eigentümerin) als Nebenbeteiligte zu ersehen. Ein Antrag des Herrn **A1** vom 12. März 2025 ist nicht aktenkundig. Trotzdem ist der angefochtene Bescheid…
…gegebenen Tatbeitrages zur Verkürzung der gegenständlichen Eingangsabgaben zu machen ist, nicht mehr von Relevanz: So war - siehe unten - statt eines Verfalles ein ermäßigter Wertersatz vorzuschreiben. Auch war eine förmliche Zuziehung der verfallsbeteiligten M AG als Nebenbeteiligte gemäß § 122 Abs.1 FinStrG zum gegenständlichen Finanzstrafverfahren laut…
…noch gar nicht kannte bzw. ihr noch nicht übergeben worden war, für sie als Geschenk bestimmt war, sie also diesbezüglich das Eigentum an den Gegenständen erst erwerben sollte. Von einer Zuziehung der AG allenfalls im Berufungsverfahren nach § 122 Abs.1 iVm § 157 FinStrG konnte daher…
…worin ausgeführt wurde, dass die Bf. wegen eines Alkoholproblems nicht ansprechbar gewesen wäre. Daraus lässt sich jedoch noch keine Zurechnungsunfähigkeit ableiten. Auch eine als "Einspruch" bezeichnete Beschwerde des Sohnes der Bf. gegen die Zuziehung als Nebenbeteiligten gemäß § 122 FinStrG, in der dieser ausführte, sehr unter…
…Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, über die Beschwerde der X-GmbH, vertreten durch Y, gegen die Erledigung des Finanzamtes Innsbruck vom 24. Juli 2006, SN Z, betreffend die Zuziehung der Nebenbeteiligten gemäß …
…cit. angeführten haftungspflichtigen Personen als Nebenbeteiligte zustellen. Die zuvor beschriebene Vorgangsweise entspricht nicht der jüngeren Rechtsprechung des VwGH: Der VwGH verlangt die Zuziehung des Haftungsbeteiligten schon in das zugrundeliegende - gegen den Vertreter/Beauftragten geführte - Strafverfahren als Partei mit allen Parteienrechten (grundlegend VwGH 21.11.2000…
…Haftungsausspruch gegenüber der EH GmbH erlangte durch seine Verkündung durch den Vorsitzenden des Erstsenates im Anschluss an die mündliche Verhandlung gegenüber dem anwesenden Geschäftsführer der GmbH rechtliche Wirksamkeit und kommt einer nachträglichen Zuziehung der genannten GmbH zum Finanzstrafverfahren gegen E als Nebenbeteiligte im Sinne des …
…Tatzeitpunkt war das Fahrzeug - ebenso wie der Touran - auf die in Vaduz, Liechtenstein, ansässige M-AG zugelassen (BZ 19 f; Zuziehung des Nebenbeteiligten; BZ 540 f; im Folgenden: "M-AG"). Dieser Mercedes Benz war vom 21.8.2013 bis 26.11.2013 auf den Beschuldigten…
…Tatzeitpunkt war das Fahrzeug - ebenso wie der Touran - auf die in Vaduz, Liechtenstein, ansässige ***Bf1*** zugelassen (BZ 19 f; Zuziehung des Nebenbeteiligten; BZ 540 f; im Folgenden: "M-AG"). Dieser Mercedes Benz war vom 21.8.2013 bis 26.11.2013 auf den Beschuldigten zugelassen…
… „bleiben Zweifel bestehen, so darf die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen werden.“ Dem Schuldspruch I) des erstinstanzlichen Erkenntnisses liegen in Bezug auf Umsatzsteuer 2009 die Feststellungen einer mit Bericht vom 4. Juli 2012 abgeschlossenen Außenprüfung für die Jahre…
…Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen werden. Gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG hat das Bundesfinanzgericht, sofern die Beschwerde nicht gemäß § 156 mit Beschluss zurückzuweisen ist, grundsätzlich in der Sache selbst mit Erkenntnis zu entscheiden. Es ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der…
…den Bescheid) abzuändern oder aufzuheben, den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. § 161 Abs. 3 FinStrG: Eine Änderung des angefochtenen Erkenntnisses zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten ist nur bei Anfechtung durch den Amtsbeauftragten zulässig. Gemäß § 14 Abs…
… b) über Fragen, deren Beantwortung Ihnen oder Ihren Angehörigen, Ihrem gesetzlichen Vertreter oder einer Person unter Ihrer gesetzlichen Vertretung die Gefahr einer strafgerichtlichen, finanzstrafbehördlichen oder sonstigen abgabenstrafbehördlichen Verfolgung zuziehen würde; c) über Fragen, die Sie nicht beantworten könnten, ohne eine Ihnen obliegende gesetzlich anerkannte Pflicht…
…00) entstanden sind. Es wurde gemäß Art. 220 Abs. 1 ZK die nachträgliche buchmäßige Erfassung des zu niedrig erfassten Zollbetrages vorgenommen. Als Folge der Nacherhebung erfolgte die Vorschreibung der Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG. Die Entscheidung wurde im Wesentlichen damit begründet, die im…