Hintere Zollamtsstraße 2b 9999 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der Bf. vertreten durch Kopietz Treuhand und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Kamminer Straße 4, 10589 Berlin, Deutschland, vom 9. Oktober…
…Abschlusses des Doppelbesteuerungsabkommens mit Liechtenstein hätten Einkünfte eines Gesellschafter-Geschäftsführers aber zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gezählt, weshalb die Zuteilungsnorm für nichtselbständige Arbeit zur Anwendung komme. Die diesbezügliche Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen stehe somit im Einklang mit der Rechtsprechung und stehe der Heranziehung…
Es ist richtig, dass das DBA-Deutschland-1954 in Z. 23 des Schlussprotokolls zu Artikel 9 (Zuteilungsnorm für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit) die Regelung enthält, dass der "Wohnsitz" einer Personengesellschaft, die als Arbeitgeber auftritt, im Staat ihrer Geschäftsleitung gelegen ist; diese Sonderregelung, die im DBA…
…Bw abgekürzt, ist in Deutschland ansässig und als Fernfahrer bei einer inländischen Spedition beschäftigt. In Österreich unterliegt er - unter Bedachtnahme auf abkommensrechtliche Zuteilungsnormen - mit seinen nichtselbständigen Einkünften der beschränkten Steuerpflicht nur insoweit, als die Einkünfte aus im Tätigkeitsstaat Österreich ausgeübter beruflicher Tätigkeit resultieren. Nachdem der…
…von der in Österreich einbehaltenen Kapitalertragsteuer, wenn die Zuwendungen im anzuwendenden DBA unter eine Art. 21 OECD-Musterabkommen entsprechende subsidiäre Zuteilungsnorm für im DBA nicht besonders erwähnte Einkünfte fallen. Danach hat nur der (ausländische) Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht für die Zuwendungen. Die Entlastung erfolgt je nach…
…doch dies nur in jenen Fällen, in welchen Österreich in einer Zuteilungsnorm das Besteuerungsrecht entzogen worden sei. Aus Sicht der belangten Behörde würde das Besteuerungsrecht Österreichs jedoch durch die Bestimmungen des Art 15 Abs 3 DBA-Malta nicht eingeschränkt, woraus sich aus Sicht der belangten…
…15/0158, klar zum Ausdruck gebracht hat, dass für die Einkünfte eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers trotz geänderter innerstaatliche Rechtslage (Anmerkung der Richterin: trotz innerstaatlicher Beurteilung als Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit) nicht die Zuteilungsnorm für selbständige Tätigkeit iSd Art. 14 DBA-Liechtenstein, sondern jene…
…2010, RV/0268-F/08) verwiesen. In dieser Entscheidung ordnete die damalige Berufungsbehörde die Einkünfte des Bf nach Durchführung ergänzender Ermittlungen ca je zur Hälfte den abkommensrechtlichen Zuteilungsnormen für Unternehmensgewinne einerseits und selbständige Arbeit andererseits zu. Gegen diese Entscheidung hat das Finanzamt Amtsrevision eingebracht. In…
…98/15/0158). Ein Vollzugsspielraum in diesem Sinne bestand bei der Beurteilung der zur Anwendung kommenden Zuteilungsnorm und der darauf basierenden Festsetzung der Einkommensteuer sowie der Einkommensteuervorauszahlungen aber nicht. Folglich lässt sich für den Berufungsführer auch mit der vom Finanzamt zur Vorlage bei den Zollstellen…
…98/15/0158). Ein Vollzugsspielraum in diesem Sinne bestand bei der Beurteilung der zur Anwendung kommenden Zuteilungsnorm und der darauf basierenden Festsetzung der Einkommensteuer aber nicht. Soweit darauf hingewiesen wird, dass auf Grund der steuerlichen Behandlung in den Vorjahren ein Vertrauensschutz erwachsen sei und die…
…gemäß § 22 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 zu werten. Einkünftezurechnung DBA-Liechtenstein Zu klären ist ferner, welche Zuteilungsnorm zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung zur Anwendung gelangt, jene für Unternehmensgewinne (Art. 7 DBA-Liechtenstein) oder jene für selbständige Arbeit (Art. 14 DBA-Liechtenstein). Bei…
…dass Art. 15 DBA Schweiz (in Verbindung mit den dort erwähnten Artikeln 16, 18 und 19) die abschließende Zuteilungsnorm hinsichtlich nichtselbständiger Einkünfte (wie vom Bw bezogen) darstellt. Die erstinstanzliche Berufung auf Art. 21 DBA Schweiz zur Geltendmachung eines Besteuerungsanspruchs ist daher unzulässig. Im Ergebnis erweist…
…Teil auf einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit und zum Teil auf einer Tätigkeit für einen öffentlich-rechtlichen Dienstgeber, kann dies die Notwendigkeit der Aufteilung des in diesem Pensionssystem erworbenen Pensionsanspruchs und damit einhergehend der Anwendung unterschiedlicher Zuteilungsnormen zur Folge haben (vgl. Schmidjell-Dommes in Aigner/Kofler/Tumpel…
…die auf die im Ausland ausgeübten Tätigkeiten entfallen. Aus zwischenstaatlicher Sicht ist gemäß der dem Art. 15 OECD-MA nachgebildeten Zuteilungsnorm des jeweiligen DBA zu prüfen, wie lange der Auslandsaufenthalt des inländischen Arbeitnehmers im Ausland beträgt. Bei einem länger als 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahrs…
…unterschiedlichen Abkommensbestimmungen zugeordnet […] werden (außer nach Artikel 9) und dieser Konflikt sich nicht durch ein Verfahren nach Artikel 25 regeln lässt und wenn auf Grund dieser unterschiedlichen Zuordnung […] die betreffenden Einkünfte […] unbesteuert blieben oder zu niedrig besteuert würden. Bei einer abschließenden Zuteilungsnorm…
…In Bezug auf Sozialversicherungspensionen (Art. 18 Abs. 2) gewährt die Zuteilungsnorm keine Vermeidung der Mehrfachbesteuerung, aus diesem Grund muss auf die im Abkommen normierten Methoden zurückgegriffen werden. Dabei bedient sich Belgien - in der Rolle des Ansässigkeitsstaates - der Befreiungsmethode. Als Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung gelten…
…18 sei daher nicht anwendbar. Artikel 17 Abs. 1 teile dem Ansässigkeitsstaat Österreich das ausschließliche Besteuerungsrecht an Ruhegehältern für frühere unselbständige Arbeit zu. Diese Zuteilungsnorm richte sich nur an den Quellenstaat, da im DBA-Großbritannien das Anrechnungssystem (Artikel 21 Abs. 1 lit a) angewendet werde…
…weil er keine Gehälter bezogen hat, sondern Werkvertragshonorare (die seinem Einzelunternehmen (feste Einrichtung/Betriebsstätte) zuzuordnen waren und somit unter die Zuteilungsnorm des Art 14 DBA FL fallen. Gemäß Methodenartikel des Art 23 Abs 1 DBA FL ist die Befreiungsmethode vorgesehen (Freistellung in Österreich)). b) VwGH…
…weil er keine Gehälter bezogen hat, sondern Werkvertragshonorare (die seinem Einzelunternehmen (feste Einrichtung/Betriebsstätte) zuzuordnen waren und somit unter die Zuteilungsnorm des Art 14 DBA FL fallen. Gemäß Methodenartikel des Art 23 Abs 1 DBA FL ist die Befreiungsmethode vorgesehen (Freistellung in Österreich)). b) VwGH…
… 22 Z 1 EStG zu qualifizieren, weil er keine Gehälter bezogen hat sondern Werkvertragshonorare (die seinem Einzelunternehmen (feste Einrichtung/Betriebsstätte) zuzuordnen waren und somit unter die Zuteilungsnorm des Art 14 DBA FL fallen. Gemäß Methodenartikel des Art 23 Abs 1 DBA FL ist die Befreiungsmethode…