Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde der ***1*** ***2*** ***3*** ***4***, ***5***, ***10***, vertreten durch ***2*** ***4***, ebendort, als Erwachsenenvertreter, diese vertreten durch Mag. Christian Hirsch, Rechtsanwalt, 2700 Wiener Neustadt, Hauptplatz 28, vom 8.6.2021 gegen…
…Dr. A, weitergeleitet hat, keinen Hinweis auf § 101 Abs. 3 BAO. Die Zustellwirkung im Sinne des § 101 Abs. 3 zweiter Satz BAO ist im gegenständlichen Fall somit mangels des nach dieser Gesetzesstelle vorgesehenen Hinweises auf der Bescheidausfertigung nicht eingetreten. Das bedeutet, dass die gegenständlichen Bescheide…
…Dr. A, weitergeleitet hat, keinen Hinweis auf § 101 Abs. 3 BAO. Die Zustellwirkung im Sinne des § 101 Abs. 3 zweiter Satz BAO ist im gegenständlichen Fall somit mangels des nach dieser Gesetzesstelle vorgesehenen Hinweises auf der Bescheidausfertigung nicht eingetreten. Das bedeutet, dass die gegenständlichen Bescheide…
…an die beschwerdeführende Gesellschaft - einer Personenvereinigung ohne Rechtspersönlichkeit - ohne Hinweis nach § 101 Abs 3 und 4 BAO gerichtet ist, ist die Zustellwirkung im Sinne des § 101 Abs 3 zweiter Satz BAO nicht eingetreten. Die als Beschwerdevorentscheidung intendierte Erledigung konnte daher keine Rechtswirksamkeit erlangen. Die "Beschwerdevorentscheidung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 6. November 2009, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. Oktober 2009, betreffend die Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO), entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber hat am 27…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Robert Pernegger in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 51/2005, in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Markus Knechtl LL.M., die Richterin Mag.a Gertraud Hausherr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Johannes Denk und Mag Markus Fischer, BA in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Stb*** und Deloitte Tax…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt_A, gegen die Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes_A für die Jahre 2010 und 2011 (beide mit Ausfertigungsdatum 30. Juni 2015) zu Recht erkannt: Den Beschwerden gegen die Einkommensteuerbescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ingrid Mainhart in der Beschwerdesache der N.A., Adr., vertreten durch Gradischnig & Gradischnig, Rechtsanwälte GmbH, 9500 Villach, Italienerstraße 41, vom 10. Februar 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal Villach vom 18. Jänner 2012…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des ***[VN1]*** ***[NN1]***, ***[Adresse_Bf]***, vom 19. 6. 2018 gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 Parkraumüberwachung, 1200 Wien, Dresdner Straße 81-85, vom 14. 3. 2018, MA 67…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 21. März 2008 betreffend Abweisung eines Antrags auf neuerliche Zustellung von Bescheiden an den Arbeitswohnsitz in der Schweiz entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Der Antrag wird als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R.*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Anton Winkler, Ditscheinergasse 2 Tür 4, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 3. März 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde des Mag.iur. ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vom 28. Mai 2020, gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 2. April 2020, Zahl67, betreffend I. Zurückweisung des Antrages auf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache des Herrn Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 29. November 2012, betreffend die Zurückweisung der Berufung vom 9. November 2012 in einer Beihilfensache, zu Recht erkannt: Die Berufung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. L.K in der Beschwerdesache B.L, O.Str. 2, L.a.D., gegen den Bescheid des Finanzamtes J vom 12.01.2012, betreffend Zurückweisung einer Beschwerde zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
Der Vertreter des Finanzamtes habe daher gewusst, dass die Akteneinsicht in den Räumlichkeiten des Finanzamts Amstetten Melk Scheibbs stattgefunden hat und dass die beiden angeführten Beamten, die dem Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs angehört haben, diese Akteneinsicht gewährt haben. Das heißt, eine unzuständige Person eines unzuständigen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache A, Adresse, über die Beschwerde vom 21. September 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 18. August 2016, Zahl: aa, betreffend die Festsetzung eines…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des M, vertreten durch C, vom 14. März 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes S, vertreten durch N, vom 8. Februar 2007 betreffend Zurückweisung eines Vorlageantrages (§ 276 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…