…der Personenvereinigung oder Personengemeinschaft als vollzogen, wenn auf diese Rechtsfolge in der Ausfertigung hingewiesen wird. Die im § 101 Abs. 3 vorgesehene Zustellfiktion betrifft schriftliche Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren (z.B. einheitlich und gesonderte Feststellungen von Einkünften gemäß § 188 BAO) ergehen. Die Zustellfiktion setzt die…
…sahen Reeger/Stoll, Kommentar zur Bundesabgabenordnung [1966] den Unterschied zwischen Personenvereinigung und Personengemeinschaft folgendermaßen, wobei § 81 Abs. 1 BAO (in der Stammfassung BGBl 194/1961) damals folgenden Wortlaut hatte: "Bei Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die als solche abgabepflichtig sind, und bei Personengemeinschaften, denen gemeinschaftliche Einkünfte…
…sind. Die Bekanntgabe erfolgt nach lit. a bei schriftlichen Erledigungen, wenn nicht in besonderen Vorschriften die öffentliche Bekanntmachung oder die Auflegung von Listen vorgesehen ist, durch Zustellung. Schriftliche Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gerichtet sind (§ 191 Abs. 1…
…Bescheiden aus 1997 überein, da dieselbe Liste der Beteiligten zur Benennung des Bescheidadressaten verwendet wurde. Der Bescheid ergeht abermals an die "N". 1.3. Überprüfung der Bescheideigenschaft 1.3.1. Bescheid bei aufrechten Personengemeinschaften (es folgen rechtliche Ausführungen zu § 93 Abs. 2 BAO, § 191 Abs…
…BAO. Selbst bei aufrechter Personengemeinschaft wäre damit die als Wiederaufnahme"bescheid" intendierte Erledigung vom 16. Juli 2004 den Beteiligten der Hausgemeinschaft gegenüber nicht wirksam geworden. Wie erwähnt, sah § 101 BAO im Zeitpunkt des Ergehens der bekämpften Erledigungen für bereits beendete Personengemeinschaften eine Zustellfiktion nach Art…
…Im Übrigen war bei der verfahrensanhängigen Erledigung neben der Adressierung auch die Zustellung mit Mängeln behaftet. Wie erwähnt, sah § 101 BAO im Zeitpunkt des Ergehens der bekämpften Erledigung für bereits beendete Personengemeinschaften eine Zustellfiktion nach Art des Abs.3 der Bestimmung noch gar nicht vor…
…Beteiligten zur Benennung des Bescheidadressaten verwendet wurde. Der Bescheid ergeht abermals an die (wortgleich benannte) Gesellschaft." Die Beschwerdeausführungen setzen mit "1.3. Überprüfung der Bescheideigenschaft 1.3.1. Bescheid bei aufrechten Personengemeinschaften" nach rechtlichen Darlegungen zu § 93 Abs 2 BAO, § 191 Abs 1 lit c…
…Text, noch im Adressfeld des Bescheides der - gemäß § 93 Abs. 2 BAO unverzichtbare - Bescheidadressat, nämlich die Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit, genannt werde. Daher würden für die Jahre 1992 bis 1995 keine (wirksamen) Feststellungsbescheide vorliegen. Die Abgabenbehörde zweiter Instanz hat dem Finanzamt daraufhin einen Auftrag iSd. …
…Text, noch im Adressfeld des Bescheides der - gemäß § 93 Abs. 2 BAO unverzichtbare - Bescheidadressat, nämlich die Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit, genannt werde. Daher würden für die Jahre 1996 und 1997 keine (wirksamen) Feststellungsbescheide vorliegen. Die Abgabenbehörde zweiter Instanz hat dem Finanzamt daraufhin einen Auftrag iSd. …
…iSd § 93 Abs. 2 BAO des einheitlichen Bescheides) und an jede dieser Personen ist eine Ausfertigung des Bescheides zuzustellen. Da eine Personengemeinschaft nicht bestanden hat, ist auch die in § 101 Abs.3 BAO normierte Zustellfiktion nicht anwendbar (vgl. VwGH 17.10.2001, 96/13/0058…
…2 sind die Abs. 1, 2 und 4 auf die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) sinngemäß anzuwenden. Die bei Beendigung der Personenvereinigung (Personengemeinschaft) bestehende Vertretungsbefugnis bleibt, sofern dem nicht andere Rechtsvorschriften entgegenstehen, insoweit und solange aufrecht, als nicht von einem der zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter…
… 188 BAO sieht § 101 Abs. 3 BAO eine Zustellfiktion vor. Danach gilt die Zustellung schriftlicher Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gerichtet sind, mit der Zustellung an die nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person an alle Mitglieder der Personenvereinigung als…
…sind. Für das Mehrparteienverfahren nach § 188 BAO tritt durch § 191 Abs.3 lit.b BAO eine über den Bescheidadressaten hinausgehende Wirkung ein. Bescheidadressat ist (bei aufrechter Gesellschaft) die Personenvereinigung/Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Ohne die Bestimmung des § 191 Abs. 3 lit.b BAO würde ausschließlich…
…Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 (BGBl. I Nr 99/2006) wurde bei der Bestimmung des § 191 BAO folgender Abs 5 angefügt: "(5) Werden in einem Schriftstück, das Form und Inhalt eines Feststellungsbescheides (§ 188) hat, gemeinschaftliche Einkünfte auch Personen oder Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zugerechnet, die nicht mehr…
…die „Zustellfiktion des § 101 Abs 1 BAO“ fehle. Die Aufhebungsanträge gemäß § 299 BAO vom 9.10.2007 als auch „der dazu ergangene Bescheid“ vom 15.1.2008 bezögen sich auf diesen Nichtbescheid. § 19 BAO lautet: „(1) Bei Gesamtrechtsnachfolge gehen die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte…
…Miteigentümer Rechtswirkungen entfaltet. Die Zustellung von Einheitswertbescheiden unter Anwendung der im § 101 Abs. 3 BAO normierten Zustellfiktion, die der Vereinfachung der Zustellung an Personengemeinschaften ohne Rechtspersönlichkeit dienen soll (vgl. VwGH 05.10.1994, 94/15/0001) setzt nach dem eindeutigen Wortlaut der Bestimmung des § 101…
…2 die Abs. 1, 2 und 4 auf die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) sinngemäß anzuwenden. Die bei Beendigung der Personenvereinigung (Personengemeinschaft) bestehende Vertretungsbefugnis bleibt, sofern dem nicht andere Rechtsvorschriften entgegen stehen, insoweit und so lange aufrecht, als nicht von einem der zuletzt beteiligt gewesenen…
…gerichtet, so entfaltet er keine Rechtswirkungen. Es steht damit fest, dass es sich bei den Feststellungsbescheiden 2012 bis 2014 um Nichtbescheide gehandelt hat, die keine Rechtswirkungen entfaltet haben. Der Feststellungsbescheid 2017 vom 23.05.2019 war adressiert an die Miteigentümer-gemeinschaft "***Mitges. und Mitb.***". Aufgrund…
…Feststellungen sind auch Einkünfte aus der Vermietung allgemeiner Teile einzubeziehen. § 188 Abs. 1 BAO ist ferner nicht anzuwenden bei nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, wenn ihr alleiniger Zweck sich auf die Erfüllung eines einzigen Werkvertrages oder Werklieferungsvertrages beschränkt (§ 188 Abs…
…verschiedenen vorgesehenen Zustellfiktionen: § 101 Abs. 3 BAO für Zwecke des Feststellungsverfahrens sowie andererseits § 101 Abs. 1 BAO für Zwecke der Grundsteuerfestsetzung, sofern diese mittels eines einheitlichen Abgabenbescheides erfolgt. Die aus den Eigentümern der Liegenschaft für die Zwecke der Einheitswertfeststellung und Grundsteuermessbetragsfestsetzung bestehende Personengemeinschaft ohne eigene…