4.2.3. Zertifizierte Empfänger Zertifizierte Empfänger sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, denen von einem anderen MS oder vom Zollamt die Zertifizierung erteilt worden ist, vstW aus dem steuerrechtlich freien Verkehr eines MS, die ein zertifizierter Versender in diesem MS…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des RA als Masseverwalter im Konkurs der Gemeinschuldnerin., RA-Adresse, vom 15. Februar 2005 gegen den undatierten Haftungs- und Abgabenbescheid (betreffend Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 1. Jänner 1994 bis 31. Dezember 2000) des Finanzamtes X sowie…
3.2.4. Registrierte Empfänger Registrierte Empfänger sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB GesbR), denen von einem anderen MS oder vom Zollamt die Bewilligung erteilt worden ist, vstW aus einem Steuerlager in einem anderen MS, oder von einem registrierten Versender…
Datengruppe Empfänger (ConeeTra, 1x, A) | Beschreibung: | Zwingend anzugeben, sofern der Empfänger seinen Sitz in der EU oder in der EFTA hat; in den übrigen Fällen ist die Angabe freigestellt. Diese Datengruppe ist jedoch nur zu verwenden, wenn nur ein Empfänger angemeldet wird. Werden…
Artikel 44 Zugelassener Empfänger Treffen die Waren am Ort eines zugelassenen Empfängers gemäß Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex ein, so können die Zollbehörden vorsehen, dass die Exemplare Nr. 2 und 3 des Frachtbriefs CIM der Bestimmungszollstelle abweichend von Artikel 315 der Durchführungsverordnung…
Datengruppe Zugelassener Empfänger (AuthCsgeeTrad, 1x, O) | Beschreibung: | In dieser Datengruppe kann ein zugelassener Empfänger im Bestimmungsland, sofern dieser bekannt ist, angegeben werden. | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Identifikationsnummer | TIN | an…
…Ausfertigungen, die am 12. November 2009 dem Geschäftsführer beider Geschäftsherrinnen übergeben worden waren, und von denen am 25. Jänner 2010 der Bw Auszüge übersandt worden sind.) Der jeweils angegebene Zustellempfänger - z.H. "2.Geschäftsherrin" bzw. z.H. "3.Geschäftsherrin" - war nicht die vertretungsbefugte Person iSd …
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, der eindeutig darauf hinweist, dass die Rechtswirksamkeit des Zustellvorganges nicht davon abhängt, dass dieser dem Zustellempfänger zur Kenntnis gelangt. Weder eine Beschädigung noch die Entfernung der Hinterlegungsanzeige durch andere Personen hat Einfluss auf die Gültigkeit der Zustellung (vgl. § 17 Abs…
Artikel 230 Zugelassener Empfänger für TIR-Zwecke Die Zollbehörden können einer Person, als ''zugelassener Empfänger'' bezeichnet, auf Antrag bewilligen, Waren, die im Einklang mit dem TIR-Übereinkommen befördert werden, an einem zugelassenen Ort zu empfangen, womit das Verfahren gemäß Artikel 1 Buchstabe d des TIR…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Mag. Christian Seywald, Elfriede Fischer und Johann Gamper, im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier, nach der am 25. Jänner 2012 durchgeführten mündlichen Verhandlung, über die Berufung des Bw, vertreten durch…
…die stillen Beteiligten (behaupteten Mitunternehmer) - wirksamer Fristverlängerungsbescheid erlassen worden wäre, und zwar trotz Bezeichnung der 1. Geschäftsherrin und nicht des Rechtsanwaltes Dr. U als Zustellempfänger, etwa infolge einer Heilung des Zustellmangels durch § 9 Abs. 3 Satz 2 ZustellG idF BGBl I 5/2008, trotz Nichtanführung…
5.3.5 Empfängerbenennung nach § 162 BAO Rz 1109: Die Abgabenbehörde kann vom Abgabepflichtigen, der Betriebsausgaben geltend macht, verlangen, den Gläubiger oder Empfänger der abgesetzten Beträge genau zu bezeichnen (§ 162 Abs. 1 BAO). Die Behauptung, die Aufwendungen seien beim Empfänger nicht steuerpflichtig, befreit nicht von…
…an der Abgabestelle aufhalte (VwGH 8.11.2012, 2010/04/0112). Die Rechtswirksamkeit des Zustellvorganges hängt nicht davon ab, dass dieser dem Zustellempfänger zur Kenntnis gelangt. Weder eine Beschädigung noch die Entfernung der Hinterlegungsanzeige durch andere Personen hat Einfluss auf die Gültigkeit der Zustellung (vgl. …
… wenn dies für die Bezeichnung des Bescheidadressaten gilt, muss dies erst recht für die Bezeichnung des Zustellempfängers gelten). Zur Zulässigkeit einer ordentlichen Revision: Die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetzestext, weshalb eine Revision mangels Vorliegens einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung nicht zuzulassen…
…soweit, wie dies im Spruch des vorliegenden Bescheides angeführt ist, wobei die diesbezüglich angefochtenen Bescheide unter Angabe von "Erbe Nach Fam.name Vorname" als (materiellem) Bescheidadressaten zu Handen der Bw (als Zustellempfängerin) ergangen sind. (Genaugenommen handelt es sich bei den angefochtenen Bescheiden nicht um Bescheide…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., in W., vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 28. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. März 2000, Zl. 100/48010/98-29, betreffend Berichtigung des Warenempfängers…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., in W., vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 28. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. März 2000, Zl. 100/48010/98-32, betreffend Berichtigung des Warenempfängers…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A.H.GmbH, in W., vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 28. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. März 2000, Zl. 100/48010/98-30, betreffend Berichtigung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., in W., vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 28. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. März 2000, Zl. 100/48010/98-27, betreffend Berichtigung des Warenempfängers…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., in W., vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 28. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. März 2000, Zl. 100/48010/98-26, betreffend Berichtigung des Warenempfängers…