Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., Adr., vom 5. Mai 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 20. April 2006, GZ. 100000/87388/2006, betreffend Verbindliche Zolltarifauskunft, gemäß § 85c Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289…
…der Umstand entscheidend, wann das andere Finanzamt von den zuständigkeitsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat. Erst mit dem Erlangen des Wissens von der Erfüllung der Zuständigkeitsvoraussetzungen im Bereich des anderen Amtes erlangt es seine örtliche Zuständigkeit, womit der Verlust der Zuständigkeit des bisherigen Amtes verbunden ist…
…die seine Zuständigkeit begründen. Erst mit dem Erlangen des Wissens von der Erfüllung der Zuständigkeitsvoraussetzungen in seinem Bereich erlangt dieses Amt die (örtliche) Zuständigkeit, womit der Verlust der Zuständigkeit des bisherigen Amtes verbunden ist. Ein Finanzamt kann von den seine Zuständigkeit begründenden Voraussetzungen Kenntnis erlangen…
…von den tatsächlichen Gegebenheiten gewinnt, die seine Zuständigkeit begründen. Erst mit dem Erlangen des Wissens von der Erfüllung der Zuständigkeitsvoraussetzungen in seinem Bereich erlangt dieses Amt die (örtliche) Zuständigkeit, womit der Verlust der Zuständigkeit des bisherigen Amtes verbunden ist. Es ist gleichgültig, auf welche Weise …
1.3. Zuständigkeit für die Erledigung 1.3.1. Allgemeines Rz 15: Die Zuständigkeit für die Erledigung einer Sache ergibt sich aus den jeweils einschlägigen Bestimmungen. Allerdings bedarf es allgemeiner Regelungen für folgende Fälle: Die Zuständigkeit ist nicht eindeutig geregelt und es kommt aufgrund unterschiedlicher…
2.3. Bewilligungsvoraussetzungen | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 211 Abs. 3 bis 6 | Art. 161, Art. 166, Art. 167 | Art. 259 | - 2.3.1. Ansässigkeit Sofern nichts anderes bestimmt ist, wird die Bewilligung ausschließlich…
2.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt Rz 70: Das Finanzamt für Großbetriebe hat keine umfassende Zuständigkeit für alle (bundesrechtlich geregelten) Abgaben, sondern nur für jene, die ein in § 61 Abs. 1 BAO genannter Abgabepflichtiger zu entrichten hat und nur sofern die Abgabe nicht gemäß § 61 Abs…
2.3. Bewilligungsvoraussetzungen | UZK | DA | IA | TDA | 148 (2) - (4), 211 (3) - (6) | 117, 166 | - | - 2.3.1. Ansässigkeit Die Bewilligung eines Zolllagers oder eines Verwahrungslagers wird nur in der Union ansässigen Personen erteilt. Die Ansässigkeit im…
1. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit 1.1. Begriffsbestimmungen 1.1.1. Der Begriff der "Zuständigkeit" Rz 1: Seit 1. Jänner 2021 gibt es zwei bundesweit zuständige Finanzämter: das Finanzamt Österreich (FAÖ) und das Finanzamt für Großbetriebe (FAG). Dass das Finanzamt Österreich infolge seines bundesweiten Aufgabenbereichs…
2.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO Rz 40: § 60 Abs. 2 BAO enthält einen Katalog an Aufgaben, die eine ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich vorsehen. Diese "punktuelle" Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben kommt auch dann zum Tragen, wenn für den Abgabepflichtigen grundsätzlich…
2.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen Rz 77: § 61 Abs. 4 BAO enthält einen Katalog an Aufgaben, die eine ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe vorsehen. Diese "punktuelle" Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben kommt auch dann zum Tragen, wenn für den Abgabepflichtigen grundsätzlich…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde der ***1*** ***2*** ***3*** ***4***, ***5***, ***10***, vertreten durch ***2*** ***4***, ebendort, als Erwachsenenvertreter, diese vertreten durch Mag. Christian Hirsch, Rechtsanwalt, 2700 Wiener Neustadt, Hauptplatz 28, vom 8.6.2021 gegen…
5. Zuständigkeiten 5.1. Grenzüberschreitender Verkehr (1) Im grenzüberschreitenden Verkehr mit nicht im Inlandin einem ausländischen Zulassungsverfahren zugelassenen Kraftfahrzeugen ist gemäß §§ 6 Abs. 5 KfzStG 1992 7 Abs. 3 KfzStG 1992 für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer das Zollamt zuständig, das als erstes befasst wird oder…
1.5. Kontaktpersonen im Zollverfahren Grundsätzlich gilt, dass die nachstehend genannten Personen auch in Personalunion ausgeübt werden können. 1.5.1. Zollverantwortliche Person Der Zollverantwortliche handelt für den Bewilligungsinhaber und wird in der Bewilligung als die Person angeführt, die für die ordnungsgemäße Abwicklung des Informatikverfahrens…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch RA Dr. Günther Hödl, Schulerstraße 18, 1010 Wien, über die Beschwerde gegen den Haftungsbescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 8/16/17 vom…
…das Jahr 2024 abgegeben, in der nur 9 Mio. Euro steuerbare Umsätze erklärt werden. Damit liegen ab dem 21.6.2025 die Zuständigkeitsvoraussetzungen für das Finanzamt für Großbetriebe nicht mehr vor. Ab dem Zeitpunkt, in dem das Finanzamt Österreich davon Kenntnis erlangt, wird es für…
2. Zuständigkeit der Finanzämter 2.1. Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich (§ 60 BAO) 2.1.1. Allgemeine Zuständigkeit Rz 36: Die Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich ist in § 60 Abs. 1 BAO abstrakt und sehr allgemein konzipiert. Der Wirkungsbereich des Finanzamtes Österreich erstreckt sich auf das gesamte…
…Wiener Gemeindebezirk lag. Diese Kenntniserlangung des Finanzamtes Wien 2/20 von gegebenenfalls die Zuständigkeit des Finanzamtes Wien 8/16/17 begründenden Voraussetzungen, kann aber jedenfalls keine Kenntniserlangung der eigenen Zuständigkeitsvoraussetzungen des Finanzamtes Wien 2/20 sein. Es gibt keinen Anhaltspunkt, wonach jenes Finanzamt Wien 8…
…Bf. verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf den gesetzlichen Richter eingreifen, wenn Sache und damit Zuständigkeitsvoraussetzung des unabhängigen Finanzsenates in Zollsachen immer eine zwingend zu ergehende Berufungsvorentscheidung ist. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH darf eine Abgabenbehörde zweiter Instanz in einer Angelegenheit, die überhaupt noch nicht, oder…
…mehr geltend gemacht werden. Dabei verkennt die belangte Behörde, dass eine partei- oder prozessseitige Einigung über die Verfahrensführung nicht die zwingenden, gesetzlich geregelten Zuständigkeitsvoraussetzungen ersetzt. Formelle Zuständigkeit nach der Geschäftsverteilung und die korrekte Besetzung des Spruchsenats sind zwingende Rechtsvorgaben. Eine nachträgliche, informelle Einigung kann daher…