…jedoch (auch) einen Antrag gemäß § 62 Abs. 2 lit. b FinStrG zu stellen. Da damit aber schon die Grundvoraussetzung für die Gewährung von Verfahrenshilfe bzw. die Beigabe eines unentgeltlichen Verteidigers gemäß § 77 Abs. 3 FinStrG im hier relevanten Berufungsverfahren, nämlich die Zuständigkeit eines Berufungssenates gemäß …
…soll nach dem Willen des Gesetzgebers ermöglichen, eine - wegen der Zuständigkeit eines Berufungssenates der FLD zur Entscheidung über die Berufung - nicht notwendige Antragstellung nachzuholen. Die Berufung (27. Mai 2002) ist am 1. Jänner unerledigt gewesen; am 8. Jänner 2003 hat das Finanzamt eine Berufungsvorentscheidung erlassen…
…iSd §§ 156 ff FinStrG anzunehmen und - bei der Zuständigkeit eines Berufungssenates nach der Vorschrift des § 62 Abs. 2 FinStrG - die entsprechende Voraussetzung iSd § 77 Abs. 3 erster Halbsatz FinStrG gegeben sein. Als Gründe, welche die Beigabe einer unentgeltlichen Verteidigung im Interesse der Rechtspflege erforderlich machen…
…des Bf., wonach die Geschäftsverteilung des UFS im Zeitpunkt der Einbringung der gegenständlichen Berufung maßgeblich sei, ins Leere. Vielmehr ist für die Begründung der Zuständigkeit eines konkreten Berufungssenates jener Zeitpunkt maßgeblich, in dem die Entscheidung erfolgt ist. Die Berufung des Bf. vom 19. Jänner 2005…
…Auch die Tatsache, dass § 256 Abs 1 BAO (i.d.F. vor BGBl I 2002/97) von einer "Zuständigkeit des Berufungssenates" sprach und eine solche nur im zweitinstanzlichen Verfahren möglich war, sprach prima vista dafür, dass die "Entscheidungen" iSd § 256 Abs 1 leg cit nur…
…die nur eine Außenstelle betreffen und für die nicht bereits ein Ausschuss gebildet wurde, beschließt die Versammlung der hauptberuflichen Mitglieder dieser Außenstelle (Außenstellenversammlung) die Geschäftsverteilung (§ 8 Abs. 8 UFSG). Die Vollversammlung hat den jeweiligen Außenstellenversammlungen insbesondere die Zuständigkeit für die Einrichtung der Berufungssenate im Geschäftsbereich…
…Spruchsenat im angefochtenen Erkenntnis (irrtümlich) aus so übernommen. Der Schuldspruch für Lohnabgaben des Monates Juli 2003 war daher im Rahmen der Berufungsentscheidung aufzuheben. Nach Ansicht des Berufungssenates zu Recht wurde jedoch erstinstanzlich eine Bestrafung des Bw. für die Umsatzsteuervorauszahlung des Monates Juli 2003 und für…
…angefochtenen Bescheide) an in Betracht kommende Wiener Finanzämter ergaben, dass diese keinerlei Kenntnis von Umständen erlangt haben, die eine Änderung der Zuständigkeit zur Folge gehabt hätten. Das Finanzamt hat in den Berufungsvorentscheidungen vom 14. November 2003 dargelegt, dass als Ort der Geschäftsleitung - mangels Bekanntgabe desselben…
…BGBl I 2010/104, wurde der Hausdurchsuchungsbefehl in eine "Durchsuchungsanordnung" umbenannt, gegen welche, noch immer als Bescheid verstanden, Beschwerde an den Vorsitzenden des Berufungssenates des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz erhoben werden konnte; zusätzlich konnte nunmehr jeder von der Durchsuchung in seinem Hausrecht Betroffene…
…Darüber hinaus zweifelte er die Zuständigkeit des Zollamtes X an, weil das angeblich vorschriftwidrige Verbringen in Vorarlberg verwirklicht worden sei. Und zu guter Letzt meinte er, es würden die Voraussetzungen einer Abgabenbefreiung trotz Unregelmäßigkeiten im Sinne des Art 212a ZK vorliegen. Die Berufung hatte keinen…
…Sie halten das ja sowieso fest - Sie haben Amtsmissbrauch begangen. Das wird auch Gegenstand eines Verfahrens vor dem Gericht sein." Die Senatsvorsitzende wies darauf hin, dass sie an dieser Entscheidung als Vorsitzende des damaligen Berufungssenates Ia der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland mitgewirkt habe…
…BGBl I 2010/104, wurde der Hausdurchsuchungsbefehl in eine "Durchsuchungsanordnung" umbenannt, gegen welche, noch immer als Bescheid verstanden, Beschwerde an den Vorsitzenden des Berufungssenates des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz erhoben werden konnte; zusätzlich konnte nunmehr jeder von der Durchsuchung in seinem Hausrecht Betroffene…
…der Berufungssenat möge über die gegenständliche Berufung entscheiden, ist die Antragszuständigkeit des Berufungssenates als Finanzstrafbehörde zweite Instanz gegeben. Wenn in der gegenständlichen Berufung die mangelnde Legitimation des Einzelbeamten der Finanzstrafbehörde erster Instanz in Frage gestellt und die Zuständigkeit eines Senates (gemeint wohl der Spruchsenat) ins…
…BGBl I 2010/104, wurde der Hausdurchsuchungsbefehl in eine "Durchsuchungsanordnung" umbenannt, gegen welche, noch immer als Bescheid verstanden, Beschwerde an den Vorsitzenden des Berufungssenates des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz erhoben werden konnte; zusätzlich konnte nunmehr jeder von der Durchsuchung in seinem Hausrecht Betroffene…
…BGBl I 2010/104, wurde der Hausdurchsuchungsbefehl in eine "Durchsuchungsanordnung" umbenannt, gegen welche, noch immer als Bescheid verstanden, Beschwerde an den Vorsitzenden des Berufungssenates des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz erhoben werden konnte; zusätzlich konnte nunmehr jeder von der Durchsuchung in seinem Hausrecht Betroffene…
…BGBl I 2010/104, wurde der Hausdurchsuchungsbefehl in eine "Durchsuchungsanordnung" umbenannt, gegen welche, noch immer als Bescheid verstanden, Beschwerde an den Vorsitzenden des Berufungssenates des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz erhoben werden konnte; zusätzlich konnte nunmehr jeder von der Durchsuchung in seinem Hausrecht Betroffene…
…BGBl I 2010/104, wurde der Hausdurchsuchungsbefehl in eine "Durchsuchungsanordnung" umbenannt, gegen welche, noch immer als Bescheid verstanden, Beschwerde an den Vorsitzenden des Berufungssenates des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz erhoben werden konnte; zusätzlich konnte nunmehr jeder von der Durchsuchung in seinem Hausrecht Betroffene…
…Oberösterreichführte das Hauptzollamt Salzburg eine weitere Beweisaufnahme durch, deren Ergebnis dem Beschwerdeführer vorgehalten wurde. In seiner Stellungnahme widersprach er diesen Beweisergebnissen und wiederholte seinen Standpunkt, dass er niemals Alkoholika ins österreichische Zollgebiet verbracht hätte. Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat IV wurde die Liefervereinbarung…
…reinen Wortlaut her lediglich eine Aufhebung der Verbindung im Sinne des § 61 Abs.1 FinStrG bedeutet hätte) und die ausdrückliche Willenserklärung, diesbezüglich das Finanzstrafverfahren einstellen zu wollen, unterlassen, andererseits aber diesbezüglich vollinhaltlich dem Vorbringen des Berufungswerbers zugestimmt. Vermutlich wollte der Berufungssenat das Verfahren diesbezüglich einstellen…
…BGBl I 2010/104, wurde der Hausdurchsuchungsbefehl in eine "Durchsuchungsanordnung" umbenannt, gegen welche, noch immer als Bescheid verstanden, Beschwerde an den Vorsitzenden des Berufungssenates des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz erhoben werden konnte; zusätzlich konnte nunmehr jeder von der Durchsuchung in seinem Hausrecht Betroffene…