…22.000 Euro-Grenze des § 58 Abs. 2 lit. a FinStrG maßgeblich, da um ein Abgabendelikt vorliegt. Dem angefochtenen erstinstanzlichen Erkenntnis ist ein strafbestimmender Wertbetrag von € 21.778,74 zugrunde gelegt, sodass nach der zitierten Gesetzesbestimmung eine Zuständigkeit des Spruchsenates als Organ der Finanzstrafbehörde…
…die Finanzstrafbehörden ihre Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Gemäß § 138 Abs. 2 lit. a FinStrG hat der Spruch, soweit er nicht auf Einstellung lautet, die Bezeichnung der Tat, die als erwiesen angenommen wird, zu enthalten. Der Beschuldigte wurde mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt 9…
… 124 Abs.1 FinStrG vorzugehen, womit bei Unterschreiten der betraglichen Zuständigkeitsgrenze die Zuständigkeit des Spruchsenates in Wegfall geraten würde. Es bestehen daher keine Bedenken, im gegenständlichen Fall ausnahmsweise vor dem Tätigwerden des zuständigen Spruchsenates I die Möglichkeit zuzulassen, dass die Beschuldigte ihren früheren Antrag auf…
…Ansicht des Spruchsenates die Zuständigkeit des Gerichtes gegeben ist, bildet daher, gleichgültig, ob die Erledigung als Anordnung, Verfügung oder als Bescheid bezeichnet ist, keine das Verfahren beendende Entscheidung, sondern eine verfahrensleitende Anordnung (§152 Abs. 1 FinStrG). Über die gerichtliche Zuständigkeit in Abgrenzung zur Zuständigkeit der…
…der vom Spruchsenat solcherart abzuändernde, auszudehnende oder auch einzuschränkende finanzstrafrechtliche Vorwurf an den Beschuldigten in objektiver und auch subjektiver Hinsicht beweisbar und liegen nicht etwa Gründe für eine Strafausschließung oder Strafaufhebung vor, ist auch mit einem Schuld- und Strafausspruch vorzugehen. Die Zuständigkeit des Spruchsenates ginge…
…**V2** und Beantragung des Spruchsenates für die ***Bf3*** vom 9.11.2022 Mit Fax vom 15.9.2022 wurde die Vollmachtsübernahme durch Dr. **V2** bekannt gegeben und mit weiterem Fax vom 9.11.2022 die Zuständigkeit des Spruchsenates beantragt. Vermerk der Finanzstrafbehörde vom 10.11…
…Abs. 4 sinngemäß. (3) Ist in Verfahren, in denen die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses gemäß § 58 Abs. 2 einem Spruchsenat obliegt, der Beschuldigte außerstande, ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie, für deren Unterhalt er zu sorgen hat, zu…
…festgestellt (und daher offenbar jedenfalls im Sinne des § 124 FinStrG abgeklärt) worden sind - und dies auch dann, wenn - wie hier - dieser Vorwurf durch den Amtsbeauftragten in seiner Stellungnahme nicht erhoben worden ist. Im Falle von durch den zuständigen Spruchsenat entdeckter (und aufgeklärter) zusätzlicher Finanzstraftaten wäre…
…Ehegatten die finanzstrafrechtliche Verantwortung auf sich genommen hatte. Der Vorsitzende hätte vielmehr die Einstellung des Verfahrens gegen den Erstbeschuldigten verkünden müssen. Dieser Umstand hätte sich auch auf die Zuständigkeit des Spruchsenates im Finanzstrafverfahren gegen die Zweitbeschuldigte ausgewirkt. Das Finanzstrafverfahren gegen den Erstbeschuldigten sei daher einzustellen…
…1 FinStrG haftet die Fa.I. für die über den Bw. verhängte Geldstrafe im Umfang der Neufestsetzung. II. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 13. März 2003, SpS 668/02-III, wurde der Bw. der Finanzordnungswidrigkeit nach…
…eigene Organisationseinheit Teams Strafsachen eingerichtet, welchen ein örtlicher Zuständigkeitsbereich zugewiesen wird. Der örtliche Zuständigkeitsbereich der Teams Strafsachen 1 - 18 richtet sich nach den ihnen zugeordneten politischen Bezirken. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich nach dem Standort des zuständigen Spruchsenats. Es ist gem. Punkt 2.1 jenes…
…den Abgabepflichtigen, die X-GmbH, vertreten habe. Das Erkenntnis des Spruchsenats gründe sich am festgestellten Sachverhalt auf die Feststellungen der Betriebsprüfung im Bericht vom 11.1.2012. Es werde im Erkenntnis weiters ausgeführt: "Eine Verprobung der Einnahmeaufzeichnungen mit den Kreditkartenabrechnungen der Funkzentrale ergab, dass der…
…gegen Durchsuchungsanordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden stützt sich nunmehr auf Art 130 Abs. 2 Z. 1 B-VG, wonach u.a. durch Bundesgesetz eine sonstige Zuständigkeit eines Verwaltungsgerichtes zur Entscheidung über Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens einer Verwaltungsbehörde in Vollziehung der Gesetze vorgesehen werden kann. Eine "Verhaltensbeschwerde…
…Monat August 1999 habe der Bw. vorsätzlich die Meldung und Entrichtung der lohnabhängigen Abgaben in der aus dem Spruch des erstinstanzlichen Erkenntnisses ersichtlichen Höhe unterlassen. Hiezu habe sich der Bw. in der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat so verantwortet, dass er die verantwortliche Person für…
…Da die Verkürzungen der oben genannten Umsatzsteuervorauszahlungen nicht Gegenstand des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens waren, fällt eine erstmalige finanzstrafrechtliche Beurteilung nicht in die Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes, weshalb diesem Beschwerdebegehren nicht gefolgt werden konnte. Zu Schuldspruch c) des angefochtenen Erkenntnisses des Spruchsenates: Wenn der Amtsbeauftragte mit der gegenständlichen…
…Anzahl der Spruchsenate und der Berufungssenate, deren Vorsitzende und die übrigen Mitglieder sowie die Reihenfolge, in der diese im Falle der Verhinderung des zunächst berufenen Senatsmitgliedes einzutreten haben, zu bestimmen. Jedes Mitglied kann auch mehreren Senaten angehören. (2) Bei der Einrichtung der Spruchsenate und der…
…Berufungsverhandlung. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 58 Abs. 2 FinStrG obliegt die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses, soweit nicht gerichtliche Zuständigkeit gemäß § 53 gegeben ist, einem Spruchsenat als Organ der Finanzstrafbehörde I. Instanz, wenn a) der strafbestimmende Wertbetrag bei den in…
…Führung des Verfahrens einem nach Abs. 2 lit. a zusammengesetzten Senat. Im vorliegenden Fall beträgt der strafbestimmende Abgabenbetrag (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Tabaksteuer) der verfahrensrelevanten der Bw angelasteten Zigaretten insgesamt € 30.790,69, womit sich gemäß § 58 Abs. 2 lit. a FinStrG die Zuständigkeit eines Spruchsenats…
…a FinStrG die Zuständigkeit eines Spruchsenats zur Entscheidung ergibt. Beim Zollamt Wien waren zum Zeitpunkt der Entscheidungsfällung, am 7.5.2008, der Senat I gemäß § 68 Abs.2 lit.a FinStrG in der Zusammensetzung Mag. S. als Vorsitzende, Dr. T. als Beamter des höheren Finanzdienstes…
…a FinStrG die Zuständigkeit eines Spruchsenats zur Entscheidung ergibt. Beim Zollamt Wien waren zum Zeitpunkt der Entscheidungsfällung, am 4.10.2006, der Senat I gemäß § 68 Abs.2 lit.a FinStrG in der Zusammensetzung Mag. S. als Vorsitzende, Dr. T. als Beamter des höheren Finanzdienstes…