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104 902 Treffer507 msnur geltende Fassungen
BFG RV/7100724/2021Keine Betriebsausgaben iZm Zahlungen für die Erbringung schwer fassbarer Leistungen infolge fehlender exakter Leistungsbeschreibung; Keine Betriebsausgaben für Aufwendungen, wenn dem Ersuchen nach Empfängernennung nicht Folge geleistet wird; Zusatzsteuer gem. § 22 Abs 3 KStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.07.2025

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Maria Daniel in der Beschwerdesache Bf***, Bf-Adr*** vertreten durch Winternitz & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Burgring 1, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 17. Juni 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2…

UStR 2000 Rz 2851–287322. Besteuerung der Umsätze bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (§ 22 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…4154; zur Beantragung einer UID siehe Rz 4339). Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kann an ausländische Unternehmer erstattet werden. Zur Zusatzsteuer siehe Rz 2873, zum innergemeinschaftlichen Versandhandel siehe Rz 3714 ff sowie zum auch für pauschalierte Land- und Forstwirte anwendbaren EU-OSS-Verfahren gemäß Art…

UStR 2000 Rz 2906–292122.5. Land- und Forstwirtschaft als gesondert geführter Betrieb
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

22.5. Land- und Forstwirtschaft als gesondert geführter Betrieb Rz 2906: Führt ein Unternehmer neben Umsätzen im Rahmen seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes auch noch andere Umsätze (zB im Rahmen eines Gewerbebetriebes, einer selbständigen Arbeit oder einer Vermietung und Verpachtung) aus, so sind die land…

UFSK RV/0057-K/02Obstbuschenschank und Ab-Hof-Verkauf ein Gewerbebetrieb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2004Teil 1/2

…2 UStG iVm § 10 Abs. 3 UStG 1994 mit der 10%-igen Zusatzsteuer zu versteuernde Entgelte von S 196.608,- (1995), S 190.045,- (1996) und S 180.587,- (1997) aus. Die Veranlagung erfolgte vorerst im Wesentlichen erklärungsgemäß. In dem im Anschluss an eine die…

UFSK RV/0057-K/02Obstbuschenschank und Ab-Hof-Verkauf ein Gewerbebetrieb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2004Teil 2/2

…Aufzeichnungen vorlegte, die ausschließen lassen, dass der Zukaufswert nicht überschritten worden wäre. Was die umsatzsteuerliche Behandlung anlangt, so ist durch die Qualifikation der Einkünfte als gewerbliche der Anwendung der Zusatzsteuer gemäß § 22 UStG 1994 der Boden entzogen. Dem UStG ist nicht zu entnehmen, dass der…

KStR 2013 Rz 325–3342.14.8 Formale Verpflichtungen (§ 6b Abs. 5 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Gestaltung soll insbesondere den Missbrauch für einzelne Veräußerungsgewinne hintanhalten. Rz 333: Sobald eine Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft ihre Liquidation beschließt, scheidet sie aus der Steuerbegünstigung aus. Im Liquidationszeitraum unterliegen daher alle Erträge der unbeschränkten Steuerpflicht. 2.14.9.3 Zusatzsteuer (§ 6b Abs. 6 KStG 1988) Rz 334: In …

KStR 2013 Rz 1514–151828. Tarif (§§ 22 und 23 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Besteuerung 26.2.128.2.1 Zusatzbesteuerung nach § 6b Abs. 4 KStG 1988 Rz 1515: Die nach § 6b Abs. 4 KStG 1988 der Zusatzbesteuerung zu unterziehenden Dividenden sind mit einem allgemeinen Steuersatz von 25% im Veranlagungsweg zu besteuern. Die Zusatzbesteuerung erfolgt völlig unabhängig von der…

BFG RV/7100832/2020UVA nach Regelbesteuerung ersetzen nicht das Erfordernis einer Optionserklärung, in der ausdrücklich auf die USt-Pauschalierung verzichtet wird
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.01.2024

…erklärten Vorsteuern, Nichtanerkennung der erklärten Vorsteuern im Zusammenhang mit Umsätzen nach § 19 Abs. 1 UStG, die erklärten Umsätze mit Normalsteuersatz 20% sind auf die 7%ige Zusatzsteuer für umsatzsteuerpauschalierte Land- und Forstwirte abzuändern (§ 22 Abs. 2 UStG)." Mit diesen USt-Bescheiden wurde für 2017 Umsatzsteuer…

BFG RV/2100091/2013Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (hier: Antrag gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994) setzt Nachweis über tatsächliche Übergabe des Antrages an die Post voraus
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.04.2015

…die Absicht des Verzichtes hervorgehe. So könnten etwa Umsatzsteuervoranmeldungen und/oder Umsatzsteuererklärungen die erforderliche ausdrückliche Erklärung nicht ersetzen, ebenso wenig der Nichtausweis einer Zusatzsteuer in der Kennzahl 052 in einer Umsatzsteuervoranmeldung und auch nicht die der Umsatzsteuervoranmeldung beigeschlossenen Rechnungen. Auch eine Verzichtserklärung gemäß § 6 Abs…

UFSK RV/0099-K/02Obstbuschenschank und Ab-Hof-Verkauf ein Gewerbebetrieb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2004Teil 1/2

…Die Einkünfte aus dem Buschenschank und dem Ab-Hof-Verkauf erfasste sie im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung. In den Umsatzsteuererklärungen war für den Buschenschank die 10%-ige Zusatzsteuer gemäß § 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 von S 25.920,-- (1996) und S 32.640,-- (1997…

UFSW RV/1277-W/03Normverbrauchsabgabe für Übersiedlungsgut darstellenden PKW
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2004

…war ich gezwungen, die NOVA zu entrichten. Ich bin allerdings überzeugt, dass diese Zusatzsteuer ungerechtfertigt erhoben wurde und lege deshalb Berufung gegen den Bescheid über die Festsetzung der NOVA vom 20. März 2003 ein." Hierauf erging an den Bw. ein mit 18. Juni 2003 datiertes…

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 2/2

…so ist nach § 22 Abs. 2 UStG 1994 eine Zusatzsteuer zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen. Gegenüber Unternehmern beträgt die Zusatzsteuer 8% im Ausschank (was nur selten der Fall sein wird). Gegenüber Nichtunternehmern ist diesfalls eine Zusatzsteuer von 10% zu verrechnen. Kommt § 10 Abs…

UStR 2000Einleitung
geltende FassungRichtlinien19.12.2012

…Einreichung einer Voranmeldung Schätzungsrichtlinien, Eigenverbrauch 22 Besteuerung der Umsätze bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (§ 22 UStG 1994) Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Verhältnisse Zusatzsteuer 23 Besteuerung von Reiseleistungen (§ 23 UStG 1994) Vermittlungs- und Besorgungsleistungen Gemischte Reiseleistungen an Nichtunternehmer Sonderfälle (zB pauschalierte Land- und Forstwirte, Incentive Reisen…

UStR 2000 Rz 1537–155611.1.6. Änderungen der Rechnungslegung auf Grund des zweiten Abgabenänderungsgesetzes 2002
geltende FassungRichtlinien14.12.2016

…Zusatzsteuer in Höhe von 7% (bis 31.12.2015: 8%) unterliegen (siehe Rz 2871 und Rz 2872; zB Ausschank von Schnaps und Obstsäften im Buschenschank), wenn die Rechnung bzw. Gutschrift den Vermerk "Durchschnittssteuersatz 13% zzgl. Zusatzsteuer 7%" (bis 31.12.2015: "Durchschnittssteuersatz 12% zzgl. Zusatzsteuersatz…

UStR 2000 Rz 2876–290222.3. Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Bestandteil des landwirtschaftlichen Hauptbetriebes. Die diesbezüglichen Umsätze unterliegen daher der Durchschnittssatzbesteuerung sowie nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 UStG 1994 der Zusatzsteuer. Die damit im Zusammenhang stehenden Vorsteuern werden im Rahmen der Pauschalbesteuerung berücksichtigt. Rz 2894 ist in diesen Fällen nicht anzuwenden. Zur ertragsteuerlichen Behandlung…

BFG RV/7101475/2015Mietvertrag zwischen verbundenen Unternehmen; Corporate Design als Firmenwert; Scheinrechnungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.09.2024Teil 2/3

…2024 ist bis zur Erlassung des gegenständlichen Erkenntnisses nicht beantwortet worden und wurde daher eine Empfängernennung nicht durchgeführt. Es war daher dem in der Honorarnote ausgewiesenen Betrag auch aus diesem Grund die Abziehbarkeit als Betriebsausgabe zu versagen und darüber hinaus eine Zusatzsteuer gemäß § 22 Abs…

BFG RV/5300030/2020Abgabenhinterziehungen Umsatzsteuer und lohnabhängige Abgaben bei einem Buschenschank, absolute Verjährung, Übernehmbarkeit abgabenrechtlicher Schätzungen in Finanzstrafverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.07.2023Teil 3/6

…ein Betrag von 10 % Zusatzsteuer für nicht buchführungspflichtige Landwirte. Dies bedeutet, dass aus dem Buschenschank aufgrund der Vorgabe, er sei unter die Landwirtschaft zu erfassen und unterliege daher einer Pauschalierung, jeweils pro Jahr nur diese Zusatzsteuer für nicht buchführungspflichtige Landwirte einbekannt wurde. Der Verkürzungsbetrag ist…

BFG RV/5300030/2020Abgabenhinterziehungen Umsatzsteuer und lohnabhängige Abgaben bei einem Buschenschank, absolute Verjährung, Übernehmbarkeit abgabenrechtlicher Schätzungen in Finanzstrafverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.07.2023Teil 5/6

… 22 UStG 1994 formal ordnungsgemäß erklärt wurden, verbunden mit bestimmten - allerdings nicht vollständigen - Umsätzen für die Getränke (Zusatzsteuer). Dies bedeutet - im Zusammenhang auch mit den diesbezüglich abgegebenen Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen und der an sich vertretbaren Rechtsansicht, dass der Buschenschank "***17***" Teil des land- und forstwirtschaftlichen…

BFG RV/5300030/2020Abgabenhinterziehungen Umsatzsteuer und lohnabhängige Abgaben bei einem Buschenschank, absolute Verjährung, Übernehmbarkeit abgabenrechtlicher Schätzungen in Finanzstrafverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.07.2023Teil 6/6

…die *** eingereicht, die eben ihrem Kenntnisstand zum Umfang des Betriebes des Buschenschanks und dessen Erfassung unter der Landwirtschaft der beiden Beschuldigten entsprechend jeweils lediglich Zusatzsteuer für nicht buchführungspflichtige Landwirte in die Umsatzsteuerbemessungsgrundlagen aufgenommen hat. Mit der Behauptung unter Pauschalierungsbestimmungen zu fallen, wurde eine abgabenrechtliche Anzeige…

BFG RV/7100053/2019Keine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende Einschränkung der Anwendbarkeit der umsatzsteuerlichen Pauschalregelung für Landwirte gemäß § 22 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.01.2021Teil 1/2

…der beschwerdeführenden Gesellschaft beantragten Bemessungsgrundlagen wie folgt bekannt: [...] Für den Beschwerdezeitraum ergibt dies für die hier beschwerdeführende GesBR: Bmgl. netto für Umsätze mit Zusatzsteuer 10%: 2017: 650,60 € Bmgl. netto für innergemeinschaftliche Erwerbe 20%: 2017: --- Bekanntgabe der maßgebenden Einheitswerte Mit E- Mail vom 5…