…4***, betreffend Beschwerde vom 4. April 2022 gegen den Bescheid des ***FA*** DS ***3*** vom 23. Februar 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: I. Der Vorlageantrag vom 31.Jänner 2023 wird gemäß § 256 Abs. 3 der Bundesabgabenordnung in Verbindung mit § 264 Abs. 4…
…der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 10. Mai 2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 6. Mai 2026 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2025 Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Der Vorlageantrag vom 15. Mai 2026 wird gemäß § 256 Abs. 3 BAO in Verbindung mit § 264 Abs…
…6, 7100 Neusiedl/See, betreffend Beschwerde vom 18. Juni 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. Juni 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023 Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Der Vorlageantrag vom 27.01.2025 wird gemäß § 256 Abs. 3 BAO in Verbindung mit § 264 Abs. 4…
…von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle der Zurückziehung des Vorlageantrages unmittelbar aus § 256 Abs 3 iVm…
…gegen die Bescheide des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 25. Juli 2017, betreffend Einkommensteuer 2015 und 2016 beschlossen: Die Vorlageanträge vom 09. Februar 2018 gegen die Beschwerdevorentscheidungen vom 3 1. Januar 2018 betreffend Einkommensteuer für 2015 und 2016 werden als gegenstandslos erklärt. Eine Revision an den…
…Zurechnungsfortschreibung gem. § 21 Abs. 4 BewG 1955), beide vom 2. November 2016, der belangten Behörde Finanzamt A betreffend Einheitswert des Grundvermögens (einschließlich d. Betriebsgrundstücke) zu Recht erkannt: Der Vorlageantrag vom 27. Juni 2017 wird gemäß § 256 Abs. 3 BAO iVm § 264 Abs. 4 lit. d…
…des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Vorlageantrages wegen der Zurückziehung des Vorlageantrages unmittelbar aus den oben angeführten gesetzlichen Bestimmungen ergibt, liegt keine…
…der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle der Zurückziehung des Vorlageantrages unmittelbar aus § 256 Abs…
…der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle der Zurückziehung des Vorlageantrages unmittelbar aus § 256 Abs…
…256 BAO ist die Zurücknahme von Vorlageanträgen im § 264 Abs. 4 lit. d BAO geregelt. Mit Erkenntnis vom 25. Juli 2013, 2013/07/0099, entschied der Verwaltungsgerichtshof über eine Beschwerde gegen einen Bescheid mit dem das Anbringen eines Beschwerdeführers - Zurückziehung des verfahrenseinleitenden Antrages nach Bescheiderlassung…
…eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Tatsache der Zurückziehung des Vorlageantrages ergibt sich aus dem Sachverhalt. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung im Falle der Zurückziehung unmittelbar aus dem Wortlaut des …
…Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle der Zurückziehung des Vorlageantrages unmittelbar aus § 256 Abs 3 /…
…Die Gegenstandsloserklärung ergibt sich schon aus dem Gesetzestext, sodass eine Revision nicht zuzulassen war. Beilage für FAÖ: 1 Schriftsatz des Masseverwalters v. 03.03.2023, eingelangt beim BFGL am 07.03.2023, betreffend Zurückziehung des Vorlageantrages v. 23.12.2016 Linz, am 7. März 2023
…Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung im Falle der Zurückziehung des Vorlageantrages unmittelbar aus § 256 Abs 3 BAO ergibt…
…Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung im Falle der Zurückziehung des Vorlageantrages unmittelbar aus § 256 Abs 3 BAO ergibt…
…von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle der Zurückziehung des Vorlageantrages unmittelbar aus § 256 Abs 3 iVm…
…Richterin MMag. Elisabeth Brunner in der Beschwerdesache des AB**** , verteten durch X***KG gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2012, den Beschluss gefasst : Der Vorlageantrag vom 18. August 2014 gegen die Beschwerdevorentscheidung vom 14. Juli 2014…
…der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle der Zurückziehung des Vorlageantrages unmittelbar aus § 256 Abs…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle der Zurückziehung der Beschwerde / des Vorlageantrages unmittelbar aus § 256 Abs 3…
…Kinder A*** (VNR 123***), B*** (VNR 234***) und C*** (VNR 345***) betreffend den Zeitraum Juli 2024 bis August 2025 mit dem Betrag von insgesamt € 6.902,00 den Beschluss: Der Vorlageantrag vom 27.11.2025 wird gemäß § 256 Abs 3 BAO in Verbindung mit …