…Eingabe erhob der Bw. im Wege seiner steuerlichen Vertreterin "gegen den Einkommensteuerbescheid 2001 vom 14. März 2005, Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 4 BAO" Berufung und beantragte darin, den Bescheid, mit dem die Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich der Einkommensteuer…
…daher der Antrag auf Prüfung der Bescheide durch den UFS gestellt. Mit „Bescheid 2008“ vom 20.8.2013 wurde die „Berufung vom 29.07.2013 gegen den Einkommensteuerbescheid 2008 vom 14.06.2010 gemäß § 273 Abs. 1 BAO“ vom Finanzamt B wegen Ablauf der Berufungsfrist…
…dass die Nichtigkeit der Grundlagenbescheide folgende Konsequenz hätte: Hinsichtlich der unter 1) und 5) angefochtenen Bescheide würde sich die Zurückweisung der gegen die vermeintlichen Feststellungsbescheide gerichteten Berufung insoweit als richtig erweisen, als die Zurückweisung zwar nicht wegen Ablauf der Berufungsfrist, sondern wegen Unzulässigkeit infolge Nichtigkeit…
…bereits verspätet wegen Ablauf der Berufungsfrist. Der Bescheid vom 12.3.2007 mit dem die Berufung vom 06.03.2007 als verspätet zurückgewiesen worden ist, ist zu Recht ergangen. Der Bw. beantragte daraufhin die Vorlage seiner Berufung an die Abgabenbehörde 2. Instanz. Der Referent ersuchte…
…Unterschrift) berechtigen die Abgabenbehörde nicht zur Zurückweisung; inhaltliche Mängel liegen nur dann vor, wenn in einer Eingabe gesetzlich geforderte inhaltliche Angaben fehlen. Sie hat dem Einschreitet die Behebung dieser Mängel mit dem Hinweis aufzutragen, dass die Eingabe nach fruchtlosem Ablauf einer gleichzeitig zu bestimmenden angemessenen…
…keinen Fall schon vor dem 22. September 2009 erfolgt ist. Die Übersendung der Berufung mittels Telefax am 22. September 2009 erfolgte somit auch verspätet. Da die Berufung erst nach dem Ablauf der Berufungsfrist, welche, da der 19. September 2009 auf einen Samstag fiel, am 21…
…lit b BAO ist die (sieben Tage) nach Ablauf der Frist eingebrachte Beschwerde mit Beschluss (§ 278 BAO) zurückzuweisen, da diese nicht fristgerecht eingebracht wurde. Wird ein Rechtsmittel wegen verspäteter Einbringung zurückgewiesen, so ist Beweisthema im Rechtsmittelverfahren gegen den Zurückweisungsbescheid lediglich die Versäumung der Berufungsfrist bzw…
…dass die Bw. über FinanzOnline - im Wege der automatisationsunterstützten Datenverarbeitung keine Berufung - eingebracht hat. Die Bw. hat am Sonntag, den 1.3.2009 - somit auch bereits nach Ablauf der Berufungsfrist - in FinanzOnline lediglich ein Berufungsformular ausgefüllt und anschließend ausgedruckt, nicht aber zu diesem oder einem…
…hat nicht wegen Ablauf der Berufungsfrist, sondern wegen Unzulässigkeit infolge rechtlicher Nichtexistenz der angefochtenen Bescheide zu erfolgen. Die diesbezügliche Abänderung liegt innerhalb der Abänderungsbefugnis des § 289 Abs 2 BAO, weil - wie anschließend ad 2 ausgeführt werden wird - die Abänderung von Abweisung auf Zurückweisung zulässig ist…
…der Berufung vom 3. Mai 2010 werden die damit angefochtenen Bescheide wie folgt abgeändert a) Der Zurückweisungsbescheid vom 30. März 2010 zur Berufung vom 25. Jänner 2010 gegen die Feststellungsbescheide nach § 92 iVm § 190 Abs 1 BAO wird dahingehend abgeändert, dass er die Zurückweisung wegen…
…VwGH 6.4.2016, Ro 2016/16/0006 mit vielen weiteren Nachweisen). Bei der Zurückweisung wegen verspäteter Einbringung ist keine Revision zulässig, da sich die Beschwerdefrist samt Rechtsfolge der Überschreitung unmittelbar aus dem Gesetz ergibt und daher keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt.  …
…weil der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Bei der Zurückweisung wegen verspäteter Einbringung ist keine Revision zulässig, weil sich die Beschwerdefrist samt Rechtsfolge der…
…für 1995-2001 vom 02.02.2004 nach Ablauf der bis Ende März 2006 offenen Berufungsfrist eingebracht wurde. Nach Ablauf der Berufungsfrist eingebrachte Berufungen sind gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO (Bundesabgabenordnung) als verspätet zurückzuweisen. Die Zurückweisung der Berufung vom 13.10.2006 gemäß …
…Entscheidung (Zurückweisung der Berufung wegen fehlender Aktivlegitimation) gelangte. VI. Zur Kleinunternehmerregelung: 47. Gemäß § 6 Abs 1 UStG 1994 (idF BGBl. I Nr. 112/2012) sind von den unter § 1 Abs 1 Z 1 fallenden Umsätzen unter anderem gemäß Ziffer 27 die Umsätze der Kleinunternehmer steuerfrei…
…Festsetzung der Einkommensteuer 2007 geführt hat, geändert hätte. 2) Zu den am 20. April 2010 zugestellten Bescheiden vom 30. März 2010: a) Die Zurückweisung der gegen die vermeintlichen Feststellungsbescheide eingebrachten Berufung hat nicht wegen Ablauf der Berufungsfrist, sondern wegen Unzulässigkeit infolge rechtlicher Nichtexistenz der angefochtenen…
…nicht wegen Ablauf der Berufungsfrist, sondern wegen Unzulässigkeit infolge rechtlicher Nichtexistenz der angefochtenen Bescheide zu erfolgen. Die diesbezügliche Abänderung liegt innerhalb der Abänderungsbefugnis des § 289 Abs 2 BAO, weil - wie anschließend ad 2 und 6 ausgeführt werden wird - die Abänderung von Abweisung auf Zurückweisung zulässig…
…18. Jänner 2006 eine Berufungsvorentscheidung, mit der sie die Berufung wegen Ablauf der Berufungsfrist zurückwies. Begründend führte sie im Wesentlichen aus, dass Feststellungsbescheide 1996 bis 2000 am 23. August 2005 ergingen und der gemäß § 81 BAO vertretungsbefugten Person (K S von A) zugestellt wurden. Mit…
…erkennen und betreffen die Wahrung einer Berufungsfrist. Die unter Punkt c) getätigten Einwendungen betreffend die Vollständigkeit des Antrages auf Erstattung gemäß Art. 239 ZK sind gleichfalls nicht geeignet, der zu Recht erfolgten Zurückweisung wegen nicht fristgerechter Einbringung zu begegnen. Im Schreiben der Zollbehörde vom 6…
…In den Fällen des Abs. 3 kann jedoch die Hemmung nicht dazu führen, dass die Berufungsfrist erst nach dem Zeitpunkt, bis zu dem letztmals ihre Verlängerung beantragt wurde, abläuft. In der bis 31.12.2013 geltenden Fassung lautete § 273 Abs. 1 BAO wie folgt: "(1…
…hat nicht wegen Ablauf der Berufungsfrist, sondern wegen Unzulässigkeit infolge rechtlicher Nichtexistenz der angefochtenen Bescheide zu erfolgen. Die diesbezügliche Abänderung liegt innerhalb der Abänderungsbefugnis des § 289 Abs 2 BAO, weil - wie anschließend ad 2 ausgeführt werden wird - die Abänderung von Abweisung auf Zurückweisung zulässig ist…