…BAO hinsichtlich dieser Abgabe entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Das Finanzamt verfügte mit dem am 9.12.2004 ausgefertigten Bescheid die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 1999 und erließ einen neuen Sachbescheid mit demselben Ausfertigungsdatum…
…wäre die Berufung gemäß § 273 Abs.1 BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen gewesen. Dagegen erhob die Bf., unter sinngemäßer Wiederholung des Berufungsinhaltes, fristgerecht Beschwerde Über die Beschwerde wurde erwogen: Im Sinne des § 245 Abs.1 BAO erster Satz beträgt die Berufungsfrist einen Monat. Gemäß…
…bis 2005 entschieden: Die Berufungen werden gemäß § 273 Abs. 1 lit. b der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Begründung Den vom Finanzamt vorgelegten Veranlagungsakten ist folgendes Verwaltungsgeschehen zu entnehmen: Im Rahmen einer die Jahre 2002 bis 2005 umfassenden…
…am 19. August 2011 geendet hat, wurde die Berufung am 26. August 2011 nicht fristgerecht eingebracht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Im Übrigen steht der Zurückweisung einer Berufung als verspätet ein unerledigter Wiedereinsetzungsantrag nach der überwiegenden Rechtsprechung nicht entgegen (vgl die bei Ritz, BAO4, …
…hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Gemäß § 245 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) beträgt die Berufungsfrist einen Monat. § 109 BAO bestimmt, dass wenn der Lauf einer Frist durch eine behördliche Erledigung…
…1. Zurückweisung der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2002 Gemäß § 273 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Als unzulässig gilt eine Berufung ua., wenn diese nicht geeignet ist, eine Änderung…
…war die am 18. Februar 2003 eingebrachte Berufung als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen. Hat die Abgabenbehörde erster Instanz den Anlass zur Zurückweisung nach § 273 zwar erkannt, aber nicht aufgegriffen, obwohl ihr dies von Gesetzes wegen aufgetragen ist und eine sachliche Entscheidung getroffen, so hat die…
…die Zurückweisung sei erfolgt, weil die Berufung nicht fristgerecht eingebracht worden sei. Die Feststellungsbescheide gem. § 188 BAO für die Jahre 2000 bis 2002 seien vom Finanzamt mit Datum 10. Jänner 2006 erlassen worden. Am 20. Juni 2006 sei beim Finanzamt eine Berufung gegen die angeführten…
…Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Begründung Mit dem an die Berufungswerberin (im Folgenden Bw.) adressierten Bescheid vom 3. Juni 2003 wies das nach dem Wohnsitz der Bw. zuständige Finanzamt einen…
…lit. b BAO in der vom 01.01.2003 bis 31.12.2013 geltenden Fassung hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde. Die Zurückweisung der somit nicht fristgerecht eingebrachten Berufung vom 27.12.2012 erfolgte daher gemäß …
…für den Zeitraum 1. Oktober 2009 bis 30. Juni 2010 entschieden: Die Berufung wird nach § 273 Abs. 1 lit. b der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) bezog für ihren Sohn L., geb. am 1990…
…FVwGG betrug die Berufungsfrist einen Monat. Der Haftungsbescheid vom 6.12.2012 wurde nachweislich am 22.12.2012 zugestellt, sodass die Berufungsfrist am 22.1.2013 endete. Die erst mit Eingabe vom 25.3.2013 erstattete Berufung erweist sich damit als nicht fristgerecht eingebracht. Gemäß…
…Beschwerdefrist, die gemäß § 245 Abs. 1 BAO einen Monat beträgt, nach der festgestellten Aktenlage nicht verlängert worden ist, erfolgte die Zurückweisung dieser ( zwar formgerecht erhobenen ) Berufungen betreffend die Einkommensteuerbescheide 2003, 2005 -2009 als nicht fristgerecht eingebracht gemäß § 260 Abs. 1 lit b BAO (idF. BGBL…
…das Finanzamt gerichtete Berufung jedenfalls als zeitgerecht). 2) Verspätete Einbringung der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2007 Gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO ist eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde. Die Frist zur Einbringung einer Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid…
…hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde. Die Zurückweisung einer Berufung kann sowohl durch die Abgabenbehörde erster Instanz als auch durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz erfolgen. Hat die Abgabenbehörde erster Instanz einen Grund zur Zurückweisung nicht aufgegriffen…
…2. Jänner 2009 (Eingangsstempel), erhob der nunmehrige Beschwerdeführer (Bf.) gegen das vorgenannte Straferkenntnis das Rechtsmittel der Berufung (vgl. §§ 150 f FinStrG). Mit Bescheid vom 8. Jänner 2009 wies das Finanzamt Grieskirchen Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz diese Berufung - als nicht fristgerecht eingebracht - gemäß § 156 Abs…
…als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 14. August 2008, StrNr. 041-2007/00000-001, über die Zurückweisung einer nicht fristgerecht erhobenen Berufung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Straferkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Braunau Ried Schärding…
…erforderlichenfalls auch wiederholt, verlängert werden. Durch einen Antrag auf Fristverlängerung wird der Lauf der Berufungsfrist gehemmt. Nach § 273 BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Im vorliegenden Fall wurde der auf §§ 9 und…
…zurückzuweisen. Da die Berufung des Bw. erst am 12.3.2013 eingebracht wurde und der gegenständliche berufungsanhängige Bescheid bei einmonatiger Berufungsfrist am 5.11.2012 ergangen ist, wurde die Berufung dementsprechend nicht fristgerecht bzw. verspätet eingebracht, weshalb die Berufung als nicht fristgerecht eingebracht im Sinne…
…durch Erlassung einer abweisenden Berufungsvorentscheidung den Spruch des Bescheides auch dahingehend abändern können, dass der Wiederaufnahmeantrag nicht ab-, sondern zurückzuweisen sei) oder hätte die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorlegen müssen, nicht aber die zulässige und fristgerecht eingebrachte Berufung mit Bescheid als unzulässig zurückweisen dürfen…