… 85b Abs.2) als Rechtsbehelf der zweiten Stufe (Art.243 Abs.2 lit.b) Zollkodex) die Beschwerde an den Unabhängigen Finanzsenat (§ 1 UFSG) zulässig. Nach Abs.8 leg.cit. gelten für die Einbringung der Beschwerde, das Verfahren des Unabhängigen Finanzsenates sowie dessen Entscheidungen die diesbezüglichen…
…gegen den Bescheid des Zollamtes Z X vom 26.06.2012, Zahl a betreffend Zurückweisung eines Rechtsbehelfs zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Am 30…
…vom 13. Oktober 1995 auf Aussetzung der Vollziehung des Bescheides vom 14. September 1995, Zl. 100ZS-II/FS-290/101184/17/95-AI, betreffend Vorschreibung von Eingangsabgaben gem. § 174 Abs. 3 lit. a ZollG 1988 iHv. ATS 675.732,00, als unzulässig zurückgewiesen. Die Entscheidung…
…Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH, 9. Juni 1989, 89/17/0006) ist eine Mahnung als Erledigung ohne Bescheidcharakter anzusehen. Eine Berufung dagegen ist daher nicht zulässig. Im Lichte der vorstehenden Ausführungen ist die Einbringung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung im Zusammenhang mit einer Mahnung unzulässig…
…die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Zunächst ist festzuhalten, dass Sache des gegenständlichen Verfahrens die Zurückweisung des Antrages auf Aussetzung der Vollziehung vom 29. April 2002 ist. Es ist zu klären, ob dieser Antrag zu Recht wegen entschiedener Sache als unzulässig zurückgewiesen worden…
…Antrag sei mit Bescheid des Hauptzollamtes Linz vom 26. Juni 2002, Zl. 3000, entschieden worden. Der in der Eingabe vom 27. November 2002 erneut gestellte Antrag auf Aussetzung der Abgabenerhebung sei daher wegen entschiedener Sache als unzulässig zurückzuweisen gewesen. Das rechtliche Interesse des Bf. werde…
…Über diesen Antrag sei mit Bescheid des Hauptzollamtes Linz vom 26. Juni 2002, Zl. 2000, entschieden worden. Der in der Eingabe vom 7. März 2003 erneut gestellte Antrag auf Aussetzung der Abgabenerhebung sei daher wegen entschiedener Sache als unzulässig zurückzuweisen gewesen. Mit Eingabe vom 28…
…Über diesen Antrag sei mit Bescheid des Hauptzollamtes Linz vom 26. Juni 2002, Zl. 2000, entschieden worden. Der in der Eingabe vom 7. März 2003 erneut gestellte Antrag auf Aussetzung der Abgabenerhebung sei daher wegen entschiedener Sache als unzulässig zurückzuweisen gewesen. Mit Eingabe vom 28…
…Über diesen Antrag sei mit Bescheid des Hauptzollamtes Linz vom 26. Juni 2002, Zl. 2000, entschieden worden. Der in der Eingabe vom 7. März 2003 erneut gestellte Antrag auf Aussetzung der Abgabenerhebung sei daher wegen entschiedener Sache als unzulässig zurückzuweisen gewesen. Mit Eingabe vom 28…
…Antrag sei mit Bescheid des Hauptzollamtes Linz vom 26. Juni 2002, Zl. 3000, entschieden worden. Der in der Eingabe vom 27. November 2002 erneut gestellte Antrag auf Aussetzung der Abgabenerhebung sei daher wegen entschiedener Sache als unzulässig zurückzuweisen gewesen. Das rechtliche Interesse des Bf. werde…
…Antrag sei mit Bescheid des Hauptzollamtes Linz vom 26. Juni 2002, Zl. 3000, entschieden worden. Der in der Eingabe vom 27. November 2002 erneut gestellte Antrag auf Aussetzung der Abgabenerhebung sei daher wegen entschiedener Sache als unzulässig zurückzuweisen gewesen. Das rechtliche Interesse des Bf. werde…
…bereits mit Berufungsvorentscheidung abgesprochen worden ist. Zu dem bezogenen Bescheid wäre der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung daher als unbegründet abzuweisen gewesen. Die Zurückweisung des Aussetzungsantrages wird damit begründet, dass gegen den Bescheid über die Festsetzung der Verwaltungsabgaben kein Rechtsmittel eingebracht worden ist. Bei eindeutigem…
…gegründeten) die Zurückweisung der in Rede stehenden Berufung als nicht zulässig aussprechende (an die Bf. gerichtete) Entscheidung iSd Art.4 Zi..5 Zollkodex (= Zurückweisungsbescheid) zu erlassen, rechtlich gänzlich verfehlt die einschreitende Bf. in einem Mängelbehebungsverfahren zur Beibringung einer schriftlichen Vollmacht (und zwar des Inhaltes…
…1 BAO). Der Aussetzungantrag sei daher als unzulässig zurückzuweisen gewesen. In der gegen die Berufungsvorentscheidung vom 7. Jänner 2004 eingebrachten Beschwerdeschrift vom 5. Februar 2004 bringt die Bf. im sachbezogenen Zusammenhang vor, die Rechtsansicht der Berufungsbehörde widerspreche der analogen Anwendung der Bestimmungen des § 212a Abs…
…des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß ,wenn mit einer Berufung die Inanspruchnahme für die Abgabe angefochten wird. Aussetzungsanträge können nur bis zur Entscheidung über die betreffende Berufung gestellt werden (§ 212a Abs.3 BAO), danach eingebrachte Anträge sind als unzulässig…
…unterschiedliche Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. Ritz, BAO4, § 273 Rz. 4). Zur Unzulässigkeit infolge Nichtvorliegens anfechtbarer Bescheide: Da die Berufung vom 24.10.2011 die ersatzlose Aufhebung des gesamten Zurückweisungsbescheides vom 23.9.2011 begehrt, wird dieser Zurückweisungsbescheid auch insofern angefochten, als er die Zurückweisung der…
…der abgeleiteten Bescheide bereits in Geltung stand (zB BFG vom 15.3.2018, RV/7100877/2018). Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG liegt sohin nicht vor, weshalb die Revision als unzulässig zu erklären war. Wien, am 26…
…die Rechtskraft des der aushaftenden Abgabenschuld zu Grunde liegenden Abgabenbescheides als unzulässig zurück. Dagegen erhob der Bf. mit Eingabe vom 4. Februar 2003 den Rechtsbehelf der Berufung, die vom Hauptzollamt Linz mit Berufungsvorentscheidung vom 6. März 2003, GZ. 500/01218/1/2003, als unbegründet abgewiesen…
…die Rechtskraft des der aushaftenden Abgabenschuld zu Grunde liegenden Abgabenbescheides als unzulässig zurück. Dagegen erhob der Bf. mit Eingabe vom 4. Februar 2003 den Rechtsbehelf der Berufung, die vom Hauptzollamt Linz mit Berufungsvorentscheidung vom 6. März 2003, GZ. 500/00247/1/2003, als unbegründet abgewiesen…
…die Rechtskraft des der aushaftenden Abgabenschuld zu Grunde liegenden Abgabenbescheides als unzulässig zurück. Dagegen erhob der Bf. mit Eingabe vom 4. Februar 2003 den Rechtsbehelf der Berufung, die vom Hauptzollamt Linz mit Berufungsvorentscheidung vom 6. März 2003, GZ. 500/00248/1/2003, als unbegründet abgewiesen…