…FA*** beantragt die Gegenstandsloserklärung des Vorlageantrages. Gemäß § 256 Abs. 3 BAO ist eine Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) als gegenstandslos zu erklären, wenn sie zurückgenommen wird. Gemäß § 264 Abs. 3 dritter Satz BAO gilt bei Zurücknahme eines Vorlageantrages die Bescheidbeschwerde wieder als…
…und beantragte die Gegenstandsloserklärung des Vorlageantrages. Gemäß § 256 Abs. 3 BAO ist eine Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) als gegenstandslos zu erklären, wenn sie zurückgenommen wird. Gemäß § 264 Abs. 3 dritter Satz BAO gilt bei Zurücknahme eines Vorlageantrages die Bescheidbeschwerde wieder als…
…Partei den Vorlageantrag vom 27. Juni 2024 zurück. Gemäß § 256 Abs. 3 BAO ist eine Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) als gegenstandslos zu erklären, wenn sie zurückgenommen wird. Gemäß § 264 Abs. 3 dritter Satz BAO gilt bei Zurücknahme eines Vorlageantrages die Bescheidbeschwerde…
…Vorlageantrag iSd § 256 Abs 3 BAO für gegenstandslos zu erklären. Gemäß § 256 Abs. 3 BAO ist eine Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) als gegenstandslos zu erklären, wenn sie zurückgenommen wird. Gemäß § 264 Abs. 3 dritter Satz BAO gilt bei Zurücknahme eines Vorlageantrages…
…Partei den Vorlageantrag vom 21.01.2022 zurück. Gemäß § 256 Abs. 3 BAO ist eine Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) als gegenstandslos zu erklären, wenn sie zurückgenommen wird. Gemäß § 264 Abs. 3 dritter Satz BAO gilt bei Zurücknahme eines Vorlageantrages die Bescheidbeschwerde…
…Beschwerdeführer den Vorlageantrag vom 30. November 2012 zurück. Gemäß § 256 Abs. 3 BAO ist eine Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) als gegenstandslos zu erklären, wenn sie zurückgenommen wird. Gemäß § 264 Abs. 3 dritter Satz BAO gilt bei Zurücknahme eines Vorlageantrages die Bescheidbeschwerde…
…BAO gilt bei Zurücknahme eines Vorlageantrages die Bescheidbeschwerde wieder als durch die Beschwerdevorentscheidung erledigt. Gemäß § 264 Abs. 4 lit. d BAO ist § 256 BAO (Zurücknahme) für Vorlageanträge sinngemäß anzuwenden. Da die beschwerdeführende Partei mit Anbringen vom 20. und 21. April 2021 die Vorlageanträge betreffend die…
…oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Solche Rechtsfragen liegen nicht vor. Die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Vorlageantrages wegen der Zurücknahme des Vorlageantrages ergibt sich unmittelbar aus den oben angeführten gesetzlichen Bestimmungen. Es liegt keine Rechtsfrage vor…
…der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle der Zurücknahme des Vorlageantrages unmittelbar aus § 256 Abs…
…des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Vorlageantrages wegen Zurücknahme des Vorlageantrages unmittelbar aus den oben angeführten gesetzlichen Bestimmungen ergibt, liegt keine Rechtsfrage…
…Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle der Zurücknahme der Beschwerde bzw. des Vorlageantrages unmittelbar aus dem Gesetz ergibt, liegt im…
…bei Zurücknahme eines Vorlageantrages die Bescheidbeschwerde als durch die Beschwerdevorentscheidung erledigt. Gemäß § 264 Abs. 4 lit. d BAO ist § 256 BAO für Vorlageanträge sinngemäß anzuwenden. Der Bf. hat mit Anbringen vom 14.11.2018 seinen Vorlageantrag betreffend die o.a. Beschwerde zurückgezogen, der Vorlageantrag ist…
…der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle der Zurücknahme des Vorlageantrages unmittelbar aus § 256 Abs…
…gilt bei Zurücknahme eines Vorlageantrages die Bescheidbeschwerde als durch die Beschwerdevorentscheidung erledigt. Der Beschwerdeführer hat mit Schreiben vom 13.3.2017 erklärt, seinen im Zusammenhang mit der Beschwerde vom 10.7.2015 gegen den Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 vom 16.6.2015 gestellten Vorlageantrag vom 16…
…Innsbruck vom 24. April 2012, betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer sowie Festsetzung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zu diesem Beitrag für die Jahre 2008 bis 2010 sowie Säumniszuschlägen für die Jahre 2009 und 2010 beschlossen: I. Der Vorlageantrag wird gemäß § 256…
…Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die beschwerdeführende Partei hat mit Eingabe vom 12. August 2014 erklärt, ihren Vorlageantrag vom 22. März 2013 betreffend die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 27. März 2012…
…Finanzamtes Innsbruck vom 25. April 2012, betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer, Festsetzung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zu diesem Beitrag sowie Säumniszuschlägen für die Jahre 2008 bis 2010 beschlossen: I. Der Vorlageantrag wird gemäß § 256 Abs 3 iVm § 264 Abs 4…
…März 2012, betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer, Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zu diesem Beitrag sowie Säumniszuschlägen für die Jahre 2009 und 2010 beschlossen: I. Der Vorlageantrag vom 22. März 2013 betreffend die Beschwerde der [Bf.], vertreten durch die Marsoner…
…Partei den Vorlageantrag vom 19.9.2022 zurück. Gemäß § 256 Abs. 3 BAO ist eine Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) als gegenstandslos zu erklären, wenn sie zurückgenommen wird. Gemäß § 264 Abs. 3 dritter Satz BAO gilt bei Zurücknahme eines Vorlageantrages die Bescheidbeschwerde…
…Partei den Vorlageantrag vom 26.09.2022 zurück. Gemäß § 256 Abs. 3 BAO ist eine Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) als gegenstandslos zu erklären, wenn sie zurückgenommen wird. Gemäß § 264 Abs. 3 dritter Satz BAO gilt bei Zurücknahme eines Vorlageantrages die Bescheidbeschwerde…