…für eine erwerbswirtschaftliche Betätigung als typisch zu bezeichnen ist. Das tatsächliche Erwirtschaften von Gewinnen ist aber für die Beurteilung der Zuordnung der Tätigkeit als eine im Sinn des § 1 Abs. 1 LVO noch nicht erforderlich (Möglichkeit der Anlaufverluste). Die vorliegende Tätigkeit, der Verkauf von Brillen…
…von der Begründung (Aufnahme) der Betätigung bis hin zu ihrer Beendigung. Dieser umfasst somit neben den aufsummierten jährlichen Betriebsergebnissen auch den Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn (Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 2 Tz 24). Die vom Bw. ventilierte Erweiterung des Betrachtungszeitraumes bis hin zum letzten entgeltlichen Erwerb der…
…bestehenden Dienstverhältnis der Bw. zur Gemeinde Wien unvereinbar gewesen wäre. Zum Beweis werde eine entsprechende Meldung an den Magistrat übermittelt. Gleichzeitig werde auch eine Bestätigung der WGKK und der SVA überreicht, woraus hervorgehe, dass kein Dienstverhältnis vorgelegen habe. Übrigens sei ein Herr K der Bw…
…nicht berücksichtigt worden. Aus diesen Unterlagen hätte sich jedoch zum einen die Organisation der abgabepflichtigen Partei (zum Zwecke der rechtlichen Zuordnung der Honorarnoten des GF) sowie das geführte Fahrtenbuch ergeben. Dies hätte eine andere rechtliche Beurteilung und damit einen anderen Bescheidinhalt ergeben. Die beschwerdeführende Gesellschaft…
…Hinsichtlich der detaillierten Sachlage und angewendeten gesetzlichen Bestimmungen wird auf die umfangreichen Ausführungen in den Beschwerdevorentscheidungen und in den angefochtenen Einkommensteuerbescheiden für die Jahre 2010 bis 2016 verwiesen. Nach § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung (LVO) idF BGBl. II Nr. 358/1997 liegen Einkünfte bei einer Betätigung…
…VwGH 15.12.2009, 2006/13/0136; VwGH 31.7.2013, 2009/13/0194). Die zeitliche Zuordnung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erfolgt nach § 19 EStG 1988. Zugeflossen ist eine Einnahme dann, wenn der Empfänger über sie rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann (vgl. Doralt, EStG10, …
…geladenen Gästen. Diese Tatsache betont den privaten Charakter der Galerie. Die Galerie wurde vom Bf neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit in einem Telekommunikationsunternehmen geführt. Eine Notwendigkeit zur Erzielung eines Gewinnes oder Überschusses bestand nicht. Somit ist jedenfalls im ersten Schritt von einer Zuordnung der Betätigung zu §…
…Mängelbehebungsaufträgen) mit folgender Begründung gegen die Einstufung der Montagetätigkeit als gewerbliche Tätigkeit wandte: Das Finanzamt habe die Verpflichtung, von den tatsächlichen Verhältnissen auszugehen. Im § 23 EStG sei klar geregelt, dass Einkünfte aus Gewerbebetrieb nur anzunehmen seien, wenn diese aus einer selbständigen und nachhaltigen Betätigung resultierten…
…Vermietung und Untervermietung zu verstehen (vgl Liebhabereirichtlinien 1997 Pkt 15a. 1). Es sind somit zunächst die mit der Wohnung in A verbundenen Aufwendungen auf die beiden Betätigungen (einerseits Untervermietung - andererseits Einkünfte aus selbständiger Arbeit) aufzuteilen. Dabei hat entsprechend den Angaben des Bw in seiner Vorhaltsbeantwortung…
…vor. 2.) Gemäß § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung (LVO) idF BGBl.II 358/1997 liegen Einkünfte vor bei einer Betätigung (einer Tätigkeit oder einem Rechtsverhältnis), die - durch die Absicht veranlaßt ist, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuß der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) zu erzielen, und - nicht…
…Zuordnung konkreter Aufträge zur Betriebsstätte in Bratislava ist nicht möglich. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass fallweise Tätigkeiten im Inland zB per Laptop, ausgeübt wurden, zumal die Tätigkeit des Bf auch der Familie Y. in Österreich zu Gute kam. Im Juni 2009 stellte der…
…berücksichtigen. Nach Rechtsauslegung der Behörde wird die 100%ige Zuordnung der Einkünfte aus der Slowakei zu dieser Betriebsstätte angezweifelt. Nach Ansicht der Betriebsprüfung ist eine Aufteilung der Einkünfte aus dieser Betätigung vorzunehmen. Es wird davon ausgegangen, dass nur 10% der Leistung der Betriebstätte in Bratislava…
…Verkauf von Grundstücken (samt Einwerbung von Grundstückserbschaften bestehende wirtschaftliche Betätigung im gegenständlichen Fall nicht als nachhaltig einzustufen sein, würde dadurch kein eigenständiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 31 BAO) gebildet. Auch in diesem Fall ist aber die rechtliche Zuordnung der Grundstücksgeschäfte zu einem bestehenden Zweckverwirklichungsbetrieb im Sinne des …
…der nicht nur weiteren Investitionsbedarf und eine gänzlich andere Bewirtschaftungsart mit sich brachte, sondern für dessen Umsetzung er umso mehr auf eine Änderung der herrschenden raumordnungs- und zivilrechtlichen Verhältnisse angewiesen war. Der Betätigung des Bf betreffend die Bewirtschaftung des Objekts HNr 111 in (Ort-X…
…jeweils an der anderen Personengesellschaft als unbeschränkt haftender Gesellschafter beteiligten würden ([Gf1] KG und [Gf3Gf4] KG), die persönlich erbrachten Leistungen von diesen Personengesellschaften in Rechnung gestellt würden und in Folge dessen der persönlich erwirtschaftete Gewinn mit dem Geschäftspartner geteilt werde. Die entsprechende Zuordnung der jeweils…
…98) verkürzt hat, indem auf seine Veranlassung hin seine eigene gewerbliche Betätigung unter der Firma "e" seiner Schwester als ,,Strohfrau" zugerechnet wurde und solcherart auch die für diese Jahre von ihm erzielten Verluste zu Unrecht in deren steuerlichen Rechenwerk berücksichtigt wurden, wodurch die genannten Abgaben…
…Nr. 1997/358 gilt bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 als absehbarer Zeitraum ein Zeitraum von zwanzig Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens dreiundzwanzig Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen. Die Pflicht zur Behauptung und Darlegung dieses Umstandes an…
…des Top 11 der Liegenschaft ***5*** Wien, B, an die ***Bf1*** ist somit auszuschließen. Erwähnt sei, das selbst bei Zuordnung der Einkünfte an die ***Bf1*** kein Gesamtüberschuss entstehen würde, welche die Feststellung der BP als Liebhaberei beeinflusst. Einkommensteuerrechtliche Liebhaberei ist jede der Lebensführung zuzurechnende Betätigung…
…in einer für die Abgabenbehörde nachprüfbaren Weise. Wenn der Abgabepflichtige Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, die verschiedene Tätigkeiten betreffen, noch dazu solche, die verschiedenen Einkunftsarten zuzuordnen sind, in einem einheitlichen Rechenwerk erfasst, sodass ihre nachträgliche Aufteilung und Zuordnung Schwierigkeiten bereitet, so verstößt er damit nicht nur gegen…
…Februar des laufenden Kalenderjahres ausbezahlt würden, im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen und versteuern seien. Die Zuordnung der Zahlung habe daher im Kalenderjahr 2010 zu erfolgen. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 14. Jänner 2014 wurde die Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2009 wie folgt als unbegründet abgewiesen: Gemäß…