…nichtselbständig tätig. In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 2006 beantragte sie das "große" Pendlerpauschale (von 2.664 €) mit der Begründung, die Benützung eines Massenverkehrsmittels für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sei nicht zumutbar gewesen, weil sie für die 68 km lange einfache…
…zur Festlegung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen.“ 2. § 33 Abs. 5 Z 4 EStG 1988 in der für das Streitjahr 2015 geltenden Fassung BGBl. I Nr. 53/2013 lautet wie folgt: „(5) Bei Einkünften aus einem bestehenden Dienstverhältnis…
…wird ermächtigt, Kriterien zur Festlegung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen.“ 2. Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Kriterien zur Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros, zur Einrichtung eines Pendlerrechners und zum Vorliegen eines Familienwohnsitzes Pendlerverordnung) , lautet…
…wird ermächtigt, Kriterien zur Festlegung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen.“ 2. Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Kriterien zur Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros, zur Einrichtung eines Pendlerrechners und zum Vorliegen eines Familienwohnsitzes (Pendlerverordnung), BGBl…
…2002). In der Beilage zur Einkommensteuererklärung 2002 beantragte er das große Pendlerpauschale (bei Wegstrecken ab 2 bis 20 Km) für die Strecke W. - M. (7,5 km) im Ausmaß von € 210. Er habe unregelmäßige Arbeitszeiten und die Benützung eines Massenverkehrsmittels sei nicht möglich bzw…
…als Werbungskosten zu berücksichtigen. j) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, Kriterien zur Festlegung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen. Gemäß § 33 Abs. 5 Z 4 EStG 1988 idgF steht bei Einkünften aus einem bestehenden Dienstverhältnis ein Pendlereuro (Absetzbetrag)…
…km | 210,-- Euro jährlich | 20 km bis 40 km | 840,-- Euro jährlich | 40 km bis 60 km | 1.470,-- Euro jährlich | über 60 km | 2.100,-- Euro jährlich Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist nach der Verwaltungspraxis (Rz…
…dass - so wie behauptet - eine Unzumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels im zeitlich überwiegenden Ausmaß vorgelegen wäre. Da somit in den jeweiligen Monaten des Zeitraumes Jänner bis September 2022 überwiegend Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels für die Wegstrecke Wohnung - Arbeitsstätte im Ausmaß von 24 km vorliegt…
…2 lit e) maßgeblich. - i) (…) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, Kriterien zur Festlegung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen. § 1 Abs 8 PendlerVO, BGBl II 276/2013 idgF lautet: § 1. (8) 1Ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar…
…Überwiegen auszugehen. Da überwiegend Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels vorliegt, besteht kein Anspruch auf das große Pendlerpauschale. Die in dieser Hinsicht abweisende Beschwerdevorentscheidung ist daher richtig. Es ergibt sich lediglich laut Pendlerrechner ein Pendlereuro in Höhe von 60 €. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis…
…Zumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels, zusätzliche Pauschbeträge (Pendlerpauschale) vor. Das so genannte "große Pendlerpauschale" nach § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 ist zu berücksichtigen, wenn dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der…
…grundsätzlich - soweit nicht die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist - durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 EStG 1988) abgegolten sind. Beträgt die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenverkehrsmittels zumutbar…
…die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht möglich oder nicht zumutbar ist und die Fahrtstrecke zumindest 2 km beträgt. Unzumutbarkeit liegt jedenfalls vor, wenn ein Massenverkehrsmittel zumindest auf dem halben Arbeitsweg überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit (etwa während der Nacht…
…Fall sind folgende Kriterien für die Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels maßgeblich: 1. Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit 2. Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit Zu Punkt 1.: Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln ist gegeben, wenn zumindest auf dem halben Arbeitsweg ein Massenverkehrsmittel überhaupt nicht oder nicht zur…
…wenn die Benützung eines Massenverkehrsmittels zumutbar ist und das große Pendlerpauschale (wegen Unzumutbarkeit), wenn die Benutzung eines Massenbeförderungsmittels nicht zumutbar ist, ab 2 km je nach Entfernung. Übertragen auf den gegenständlichen Fall bedeutet dies Folgendes: Die Erhebungen der Abgabenbehörde zweiter Instanz haben entgegen den Angaben…
…Kriterien zur Festlegung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen." Nach § 5 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Kriterien zur Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros, zur Einrichtung eines Pendlerrechners und zum Vorliegen eines Familienwohnsitzes (Pendlerverordnung…
…ist auf die Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels abzustellen. Die Bw. vermeint, dass ihr die Benützung eines Massenverkehrsmittels unzumutbar wäre, und brachte vor, der Bahnhof in D-Ort sei nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Dem ist entgegenzuhalten, dass eine Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit nur…
…Kriterien zur Festlegung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen. Die auf dieser Grundlage erlassene Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Kriterien zur Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros, zur Einrichtung eines Pendlerrechners und zum Vorliegen eines Familienwohnsitzes (Pendlerverordnung…
…ergebenden Betrages als Werbungskosten zu berücksichtigen. j) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, Kriterien zur Festlegung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen. 7. Ausgaben für Arbeitsmittel (zB Werkzeug und Berufskleidung). Ist die Nutzungsdauer der Arbeitsmittel länger als ein Jahr…
… 20 Abs. 1 Z 2 lit. e) zur Arbeitsstätte zu. … j) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, Kriterien zur Festlegung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen.“ Auf Grund des § 16 Abs 1 Z 6 und des § 33 Abs…