…wenn feststünde, dass eine Zulassung zum Verkehr im Inland aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht oder nicht mehr in Betracht komme, müsse im vorliegenden Fall die Möglichkeit einer Vergütung gegeben sein. Zwar seien im vorliegenden Fall die formalrechtlichen Kriterien (Abmeldung im Inland und Verbringung/Lieferung…
…als Lieferer des Fahrzeuges an die Bw. alle für die Befreiung notwendigen Vorkehrungen betroffen hat und auch von den Parteien des Verfahrens die Verwirklichung dieser Tatbestände nicht behauptet wird, eine kraftfahrrechtliche Zulassung zum Verkehr im Inland aber nachweislich stattgefunden hat, ist die Normverbrauchsabgabenschuld auf nach …
…dem Empfänger der Leistung auf Antrag zu vergüten ist, wenn feststeht, dass eine Zulassung zum Verkehr im Inland aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht oder nicht mehr in Betracht kommt. Da Letzteres der Fall sei (siehe Bestätigung der Fachwerkstätte), bestehe ein Vergütungsanspruch. Über die Berufung…
…hat, Artikel 90 EG entgegen. Der Berufung war daher insoweit stattzugeben. 2) Bemessungsgrundlage Gemäß § 1 Z 3 NoVAG unterliegt der Normverbrauchsabgabe die "erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland, sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach Z 1 oder 2 eingetreten ist." Gemäß § 5 Abs…
…erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland der Normverbrauchsabgabe. Gem § 6 Abs 6 NoVAG erhöht sich die Steuer in jenen Fällen, in denen die Normverbrauchsabgabe nicht Teil der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist, um 20 %. Die NoVA knüpft an die erstmalige Zulassung zum Verkehr…
…erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland der Normverbrauchsabgabe. Gem § 6 Abs 6 NoVAG erhöht sich die Steuer in jenen Fällen, in denen die Normverbrauchsabgabe nicht Teil der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist, um 20 %. Die NoVA knüpft an die erstmalige Zulassung zum Verkehr…
…Abs 6 NoVAG erhöht sich die Steuer in jenen Fällen, in denen die Normverbrauchsabgabe nicht Teil der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist um 20 %. Die NoVA knüpft an die erstmalige Zulassung zum Verkehr in Österreich an. Nach innerstaatlicher Rechtslage wurde die NoVa dem Grunde nach…
…entrichtende Abgabe dem Empfänger der Leistung auf Antrag zu vergüten, wenn feststeht, dass eine Zulassung zum Verkehr im Inland aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht oder nicht mehr in Betracht kommt. Aus den Ausführungen des Bw. ist zu schließen, dass dieser seinen Vergütungsantrag darauf stützt…
…dass der Bw. hierfür weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer entrichten muss. Die NoVA knüpft im gegenständlichen Fall auch nicht an die Einfuhr nach Österreich, sondern an die erstmalige Zulassung zum Verkehr in Österreich an. Wirtschaftlich mag dies für den Bw. wenig Unterschied machen; die derzeitige Rechtslage…
…des Steuersatzes/der NoVA-Schuld, des gemeinen Wertes im Zeitpunkt der Anmeldung zur Normverbrauchsabgabe und im Zeitpunkt der Verbringung ins Ausland bzw. Beendigung der Zulassung zum Verkehr im Inland, des Zulassungsbesitzers im Zeitpunkt der Verbringung ins Ausland bzw. den derzeitigen Zulassungsbesitzer (falls der nicht Ersteren…
…keine Zulassung erfolgt ist oder 3. eine Steuerbefreiung gemäß § 3 Z 3 vorliegt." Fest steht im vorliegenden Fall, dass das streitgegenständliche Fahrzeug der Type Hyundai mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer A und dem behördlichen Kennzeichen B von der Bw. am 3. Jänner 2005 erstmalig zum Verkehr…
…eines Betriebes waren. Altfahrzeuge sind Fahrzeuge, deren erstmalige Zulassung im Inland vor dem 1. Jänner 1996 erfolgt ist, die über eine gültige Begutachtungsplakette gemäß § 57a KFG 1967 (längstens 4 Monate abgelaufen) verfügen und die tatsächlich zum Verkehr zugelassen sind. Neufahrzeuge sind Fahrzeuge, die bisher überhaupt…
…auf dem inländischen Markt zu erschweren. Im gegenständlichen Fall wurde das Kraftfahrzeug erstmalig am 23.6.2004 in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr zugelassen. Auch bei einer Zulassung zum Verkehr zum genannten Tag in Österreich wäre somit (weil vor dem 1. Juli 2008 erfolgt) kein…
…Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG grundsätzliche Bedeutung zukäme. Die Entscheidung beruht bezüglich der Person des Abgabenschuldners im Falle der erstmaligen Zulassung zum Verkehr im Inland (§ 1 Z 3 NoVAG 1991) auf der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH 27.1.2010, 2009/16…
…erworben. Damit habe dieser ein bisher nicht zum Verkehr zugelassenes Fahrzeug iSd § 2 NoVAG an den Bf. geliefert und damit den Tatbestand der Lieferung verwirklicht. NoVA-Schuldner sei bei diesem Tatbestand ausschließlich der Hersteller als liefernder Unternehmer (§ 4 Z 1 NoVAG). Zulassungen zu einem Zeitpunkt…
…NoVAG) unterliegt der Normverbrauchsabgabe die erstmalige Zulassung zum Verkehr im Inland, sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach Z 1 eingetreten ist oder nach Eintreten der Steuerpflicht eine Vergütung nach § 12 oder § 12a erfolgt ist. Als erstmalige Zulassung gilt die Zulassung eines Fahrzeuges, das bereits im…
…Bestimmungen des Normverbrauchsabgabegesetzes – NoVAG 1991 in der für den Beschwerdezeitraum geltenden Fassung lauten: Gemäß § 1 Z 3 unterliegt die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland, sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach Z 1 oder Z 2 eingetreten ist oder nach Eintreten der Steuerpflicht…
…Beleg hierzu diente die Kopie des deutschen Fahrzeugbriefes. Aus dessen Eintragungen ist zu entnehmen, dass das Fahrzeug aus Amerika eingeführt wurde und der Verzollungsnachweis vom 9.12.2003 aus Anlass der Zulassung zum Verkehr an die in PLZ2 Ort2 , BRD, ansässige Fa. X. GmbH am…
…einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeuge, zu denen ausdrücklich auch Anhänger zählen, der Kraftfahrzeugsteuer. Festzuhalten ist an dieser Stelle, dass das Kraftfahrzeugsteuergesetz nicht auf eine ausschließliche oder überwiegende Verwendung der Fahrzeuge abstellt, sondern es vielmehr darauf ankommt, ob eine Zulassung zum Verkehr nach dem…
…übrigen Gemeinschaftsgebiet bei einem befugten Fahrzeughändler erworben, dann gilt der Anschaffungspreis als gemeiner Wert. Bei Einfuhr eines PKW als Übersiedlungsgut ist bei der erstmaligen Zulassung zum Verkehr in Österreich Normverbrauchsabgabe zu entrichten. Im gegenständlichen Berufungsfall steht außer Streit, dass das in Rede stehende Kraftfahrzeug vom…