…die Wiederaufnahme des Verfahrens vor und ist auch zu bemängeln, dass die angefochtenen Bescheide keine exakte Begründung enthalten, sodass auch ein Begründungsmangel vorliegt und ich daher mir eine weitere Berufungsbegründung vorbehalte. Überdies liegt Verjährung vor, wobei noch anzumerken ist, dass offenbar das Ungleichgewicht zwischen der…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im Hinblick darauf, dass über die im gegenständlichen Fall zu beurteilenden Rechtsfragen in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens…
…noch in der Jahresfrist gewesen sei, wäre es der Behörde möglich gewesen, diesen Bescheid durch die Oberbehörde aufheben zu lassen und diese hätte so eine rechtsrichtige Korrektur durchführen können. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von…
…4 BAO aufgrund der Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung, die der darüber aufgenommenen Niederschrift bzw. dem Prüfungsbericht zu entnehmen sind. Daraus ist auch die Begründung für die Abweichungen vom bisherigen Bescheid zu ersehen." Im Prüfungsbericht vom 15.6.2004 wird hinsichtlich Wiederaufnahme des Verfahrens im gleichnamigen…
…Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs. 2 BAO Die Bw. bringt weiters in Ihrem Berufungsschriftsatz vom 9.9.2008 vor, dass auf den Fehler, die Erlassung von Nichtbescheiden, bereits im damaligen Berufungsverfahren (gegen den Grundlagenbescheid) aufmerksam gemacht wurde. Dementsprechend ist der Entscheidung des…
…Die Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer 2006 bis 2010 stellt sich sohin gesamthaft gesehen als rechtmäßig dar und war die dagegen erhobene Beschwerde daher als unbegründet abzuweisen. IV. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung…
…den Bescheid betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2002 und gegen den Bescheid betreffend Einkommensteuer 2003 richtet, als unbegründet abgewiesen. 2. Der Berufung wird, soweit sie sich gegen den Bescheid betreffend Einkommensteuer 2002 richtet, teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind…
…neben Einkünften aus Kapitalvermögen auch solche aus der Inbestandgabe einer in 1190 Wien, GGasse, gelegenen Wohnung. Im Zuge eines die Jahre 1999 bis 2001 umfassenden Prüfungsverfahrens wurden nachstehend relevanten Feststellungen getroffen: Tz 13, 20 a Wiederaufnahme des Verfahrens zur Einkommensteuer 2000 sowie Ablösevereinbarungen im Jahr…
…auf Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung zurück. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Zulässigkeit der Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für den Zeitraum 1998 bis 1999 Eine Wiederaufnahme von Amts wegen ist gemäß § 303 Abs. 4 BAO unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit…
…Wert der Mobiltelefone von netto € 54.371,54 zuzüglich € 10.874,31 Umsatzsteuer eine Erhöhung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit um € 65.245,85. Gegen die oben beschriebenen Bescheide vom 21. September 2004 betreffend die Umsatzsteuer 2003, die Wiederaufnahme des Verfahrens für…
…Wiederaufnahme aus den vom Finanzamt herangezogenen Gründen sein, also jene wesentlichen Sachverhaltsmomente, die das Finanzamt als Wiederaufnahmegrund beurteilt hatte. Unter Sache ist in diesem Zusammenhang die Angelegenheit zu verstehen, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Abgabenbehörde erster Instanz gebildet hatte. Bei einem verfahrensrechtlichen…
…Mit einer am 7.12.2006 per Telefax eingelangten Eingabe nahm der Bw. den Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung zurück Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist die Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens in Bezug auf den Bescheid über den MKZ vom 16.02…
…Ergebnissen ergänzender Ermittlungen der Abgabenbehörde zweiter Instanz (Recherchen in der EDV- Datenbank) war verifizierbar, dass die Bw. zumindest im Zeitraum von 1991 bis 1996 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bezogen hat. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens zur Einkommensteuer für…
…Vornahme einer Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO jedenfalls das Hervorkommen einer neuen Tatsache voraus. Vom Hervorkommen einer neuen Tatsache könne jedoch nicht die Rede sein. Die von M. K. an die Bw. gelegte Rechnung sei nämlich im Zeitpunkt der Erlassung des Umsatzsteuererstbescheides…
…die "K.AG " erließ und diesem Bescheid mangels gültigen Bescheidadressaten der Bescheidcharakter fehlte. Um die Zulässigkeit des verfahrensgegenständlichen Antrages auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens 1989 beurteilen zu können, ist zuerst zu prüfen, ob die Verjährung hinsichtlich der Einkommensteuer für das Jahr 1989 bereits eingetreten ist. Gemäß…
…Ermessen begründet hat, erweist sich das diesbezügliche Berufungsbegehren als berechtigt. Aus vorgenannten Gründen war der Berufung betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Umsatzsteuer- und Einkommensteuer für die Jahre 1997 bis 2002 stattzugeben und hatte die ersatzlose Aufhebung der bekämpften Wiederaufnahmebescheide zu erfolgen. 2. Berufung gegen…
…als Geschäftsführer der GmbH herangetreten, den Kredit in sein persönliches Zahlungsversprechen zu nehmen. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Zur Frage der Zulässigkeit der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens: Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen (ua.) in all jenen…
…2007 bis 2010 veranlagt. Ab dem Jahr 2007 sei hinsichtlich der Familienheimfahrten das höchst zulässige Pendlerpauschale berücksichtigt worden. Die außergewöhnlichen Belastungen 2008 und 2009 seien amtswegig berichtigt worden. Die außergewöhnlichen Belastungen 2010 und 2011 seien im Zuge der Wiederaufnahme des Verfahrens berichtigt worden. Der Bf…
…waren. 1. Begründung der Wiederaufnahme der Verfahren 2007 bis 2010 Im Zuge der Erhebung des steuerlich relevanten Sachverhaltes für die Einkommensteuer veranlagung 2011 wurden dem Finanzamt am 14.09.2012 die Einkommensteuerbescheide der Gattin betreffend die Jahre 2007 bis 2009 vorgelegt, aus denen ersichtlich war…
…Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden (vgl. Ritz, BAO5, § 303 Tz 7 und 9). Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offengelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung lassen sich bei unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens…