…hinzu, sich als zuverlässiges Transportunternehmen um Aufklärung der Angelegenheit zu bemühen. Mit Schreiben vom 21. Oktober 1996 (Postaufgabestempel: 24. Oktober) erklärte die Partei zunächst Berufung gegen den ihr mit Schreiben Nr:100/VD-2/ZR-310/096910/93 vom 14. September.1996 zugestellten Bescheid einzulegen…
…von 98.000,00 € (beide) gegenüber der A Sp. z o.o. zum Bilanzstichtag 28.2.2009 uneinbringlich waren und damit (als objektiv wertlos) mit steuerlicher Wirkung auf "0" abzuschreiben sind. Die steuerliche Vertretung hat den Berufungen in diesen Punkten berichtigte Jahresabschlüsse angeschlossen. Die…
…datierte Berufungsschreiben betreffend Einkommensteuer 2010 persönlich beim Finanzamt abgegeben. Unbestritten ist weiters, dass dieser Schriftsatz bereits am 7. Mai 2011 als PDF-Datei formiert und per E-Mail vom 7. Mai 2011 an das Finanzamt versendet wurde. Zu prüfen ist daher zunächst, ob der mittels…
…Gemäß § 85c Abs. 7 ZollR-DG steht der Berufungsbehörde der ersten Stufe das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Schreiben an das Hauptzollamt Wien vom 29.Dezember 1999 teilte die Bf…
…unbeachtlich ist, wenn die Abgabenbehörde über einen Antrag auf Verlängerung der Mängelbehebungsfrist nicht abspricht, sondern gemäß § 275 BAO vorgeht (vgl. VwGH 20.1.1993, 92/13/0215). Im übrigen wird auf die Ausführungen in der Begründung zur Berufungsvorentscheidung verwiesen, der insoweit Vorhaltswirkung zukommt. Darin wurde…
…einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 85c Abs. 7 ZollR-DG steht der Berufungsbehörde der ersten Stufe das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Hauptzollamtes Wien vom 14. November 1997…
…einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 85c Abs. 7 ZollR-DG steht der Berufungsbehörde der ersten Stufe das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Hauptzollamtes Wien vom 21. Dezember 1999…
…Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 85c Abs. 7 ZollR-DG steht der Berufungsbehörde der ersten Stufe das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des HZA Wien vom 5. September 1997, Zl…
…Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 85c Abs. 7 ZollR-DG steht der Berufungsbehörde der ersten Stufe das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des HZA Wien vom 5. September 1997, Zl…
…im Zollverfahren seitens der Partei die Stellung eines neuerlichen Aussetzungsantrages nicht ausgeschlossen, worüber mit erstinstanzlichen Bescheid abzusprechen wäre. Im gegenständlichen Fall wurde gegen den Bescheid vom 19. März 1997, Zl: 100/82.915/V/Zi, am 16. April 1997, als Rechtsbehelf erster Stufe, Berufung eingebracht…
…dass der Berufungswerber nicht generell einseitig mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden darf. Eine Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ist ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld . Ab dem…
…Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 85c Abs. 7 ZollR-DG steht der Berufungsbehörde der ersten Stufe das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Das Hauptzollamt Wien schrieb dem Bf. mit Abgabenbescheid vom 29…
…Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 85c Abs. 7 ZollR-DG steht der Berufungsbehörde der ersten Stufe das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Das Hauptzollamt Wien schrieb dem Bf. mit Abgabenbescheid vom 29…
…Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 85c Abs. 7 ZollR-DG steht der Berufungsbehörde der ersten Stufe das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Das Hauptzollamt Wien schrieb dem Bf. mit Abgabenbescheid vom 6…
…244 ZK die Aussetzung der Vollziehung vom Vorliegen einer angefochtenen Entscheidung abhängig gemacht. Eine wesentliche Grundvoraussetzung für dieses Verfahren ist somit ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einem noch nicht erledigten Rechtsbehelf. Ein nach Ergehen der Berufungserledigung noch unerledigter Aussetzungsantrag ist jedenfalls als unbegründet abzuweisen…
…Bestimmungen ist, dass der Berufungswerber nicht generell einseitig mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden darf. Eine Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ist ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld…
…Stellungnahme wird eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung dieses Schreibens eingeräumt." Eine Stellungnahme zum Vorhalt vom 6. Mai 2004 ist nicht erfolgt. Über die Berufung wurde erwogen: § 44 der Jurisdiktionsnorm (JN) lautet: "(1) Ist für eine zur nichtstreitigen Gerichtsbarkeit gehörige Rechtssache, ferner im Exekutionsverfahren…
…der Einhebung vom 27. Dezember 2005 noch mit dem Bescheid gemäß § 299 BAO vom 27. Dezember 2005 im Zusammenhang. Eine Auseinandersetzung mit den diesbezüglichen Vorbringen war daher obsolet. Da dem angefochtenen Bescheid gemäß § 299 BAO vom 27. Dezember 2005 keine Rechtswidrigkeit anlastet, war die Berufung…
…Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Gemäß § 212 Abs. 4 BAO sind die für Ansuchen um Zahlungserleichterung geltenden Vorschriften auf Berufungen gegen die Abweisung derartiger Ansuchen und auf…
…der Subsumptionsvorgang) durch die zuständige Behörde oder einen von ihr Beauftragten (Dienstleister) erfolgt. Das Verwaltungsgerichtshofverfahren zu Zl. 2005/14/0016 wurde mit Erkenntnis vom 14. 12. 2006 im gleichen Sinne entschieden. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Zur Zulässigkeit der Berufung und des Vorlageantrages: Der…