…in Deutschland ansässigen Gesellschaftern) stehende inländische GmbH im Jahr 1 aus Gesellschaftsmitteln eine Kapitalerhöhung vorgenommen, dann stellt dies nach der Theorie der "Doppelmaßnahme" einen Zufluss von Gewinnanteilen mit gleichzeitiger Rückeinlage des ausgeschütteten Gewinnes dar. Der Zufluss der Gewinnausschüttung im Jahr 1 wird gemäß § 3 Abs…
…Zufluss von Gewinnanteilen und die Einbehaltung der Kapitalertragsteuer" veröffentlicht in ÖSTZ Nr. 18 vom 15. September 1990 ebenfalls aus: "Dividenden fließen im Sinne des § 19 EStG mit Auszahlung zu". In weiterer Folge führt er in Abwägung der Illiquidität der zahlungspflichtigen Stelle aus, dass "kein Zufluss…
…in Deutschland ansässigen Gesellschaftern) stehende inländische GmbH im Jahr 1 aus Gesellschaftsmitteln eine Kapitalerhöhung vorgenommen, dann stellt dies nach der Theorie der "Doppelmaßnahme" einen Zufluss von Gewinnanteilen mit gleichzeitiger Rückeinlage des ausgeschütteten Gewinnes dar. Der Zufluss der Gewinnausschüttung im Jahr 1 wird gemäß § 3 Abs…
…Dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen - wie oben ausgeführt - nach § 93 Abs. 1 EStG 1988 - jedoch zum einen nicht nur Kapitalerträge in Form von Gewinnanteilen (Dividenden), sondern auch sonstige Bezüge aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Sonstige Kapitalerträge in diesem Sinne sind nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…Zufluss von Gewinnanteilen und die Einbehaltung der Kapitalertragsteuer" veröffentlicht in ÖSTZ Nr. 18 vom 15. September 1990 ebenfalls aus: "Dividenden fließen im Sinne des § 19 EStG mit Auszahlung zu". In weiterer Folge führt er in Abwägung der Illiquidität der zahlungspflichtigen Stelle aus, dass "kein Zufluss…
…Erträge aus den Beteiligungen die richtige Zuordnung treffen müssen. In § 10 Abs 1 KStG heißt es: "Von der Körperschaftsteuer sind Beteiligungserträge befreit." Bereits das erste gesamtdeutsche Steuergesetz für Körperschaften, das KStG 1920, kannte eine sachliche Befreiung von Gewinnanteilen aus Körperschaften (Quantschnigg/Renner/Schellmann/Stöger, KStG, …
…verzögert habe. Ende 2002 bzw Anfang 2003 habe ein Insolvenzverfahren gedroht, welches durch den Abschluss des Großauftrages und den gleichzeitigen Zufluss von liquiden Mitteln abgewendet habe werden können. Dem Finanzamt seien zwei Renditeberechnungen geschickt worden aus denen klar ersichtlich sei, dass das Verlustausgleichsverbot des § 2…
…192, 554, BStBl II 2001, 173). Eine Rückzahlung von Gewinnanteilen durch den Gesellschafter ist nach dem Urteil des BFH VIII R 7/99 vom 29. August 2000 nicht nur aus der Sicht der Gesellschaft, sondern auch aus der Sicht des Kapitalgesellschafters als Einlage zu behandeln…
…Wenn auch, wie von der steuerlichen Vertreterin im Rahmen der mündlichen Verhandlung angeführt, im Tatbestand des § 27 EStG 1988 zum Teil an das Vorliegen formaler Kriterien (zB etwa bei GmbH-Gewinnanteilen) angeknüpft wird, so kann nach Ansicht des erkennenden Senates eine Dominanz der formalen Anknüpfung…
…wie der Zufluss in Österreich zu beurteilen ist und unter welche Einkunftsart dieser hier national zu subsumieren ist. 3.3. Steuerbefreiung für ausländische Beteiligungserträge Nachdem das Besteuerungsrecht Österreich zusteht, stellt sich die Frage, ob die Zahlungen in Österreich innerstaatlich aus anderen Gründen von der Körperschaftsteuer…
…Gem. § 93 EStG 1988 sind inländische Kapitalerträge der Kapitalertragsteuer zu unterziehen. Darunter versteht man u. a. Ausschüttungen von Gewinnanteilen von Kapitalgesellschaften, egal ob es sich um offene oder verdeckte Ausschüttungen handelt. Verdeckte Ausschüttungen liegen bei Vermögensminderungen oder verhinderten Vermögensvermehrungen einer Kapitalgesellschaft vor, die durch das…
…Der steuerliche Durchgriff bei der Privatstiftung, 67). Die Zurechnung einer Dividende (oder von Gewinnanteilen) erfolgt nach hM bei demjenigen, der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Gewinnverteilung wirtschaftlicher Gesellschafter war (zB über das mit der Beteiligung zusammenhängende Stimmrecht verfügt hat) (vgl Marschner/Jakom EStG 2015…
…ausgeführt die Kapitalertragsteuer gemäß § 96 Abs. 1 Z 1 EStG binnen einer Woche nach dem Zufließen der Kapitalerträge abzuführen ist. Wenn daher der Geschäftsführer die Kapitalertragsteuer trotz Ausschüttung von Gewinnanteilen nicht an das Betriebsfinanzamt entrichtet, liegt nach der Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH, 18.10.1995…
…abgegebenen und wird zur Vermeidung von Wiederholungen nicht mehr widergegeben. verdeckte Ausschüttung B. Bau GesmbH Zur Feststellung einer verdeckten Ausschüttung durch die Behörde wurde zunächst generell festgestellt, dass solche alle mittelbaren und unmittelbaren, nicht ohne weiteres als Ausschüttung von Gewinnanteilen erkennbaren Zuwendungen aus dem Vermögen…
…Vorteile, die sich aus der Gesellschafterstellung ergeben; dazu zählen vor allem die verdeckten Ausschüttungen (siehe Abschnitt 20.2.1.5). Rz 6110a: Für die steuerliche Zurechnung von Gewinnanteilen ist grundsätzlich entscheidend, wer zum Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses wirtschaftlicher Eigentümer des Gesellschaftsanteils ist (VwGH 28.6.2022…
…bzw. der Erweiterung einer internationalen Schachtelbeteiligung bei der übernehmenden Körperschaft ist im Hinblick auf die Befreiung von Gewinnanteilen die Jahresfrist des § 10 Abs. 2 KStG 1988 zu beachten. Der Fristenlauf beginnt mit dem dem Einbringungsstichtag folgenden Tag. Dies gilt unabhängig von der Person des Einbringenden…
…gemacht. Auch die Ablieferung der Betriebsergebnisse beim Steuerberater sei durch sie erfolgt. Gewinnanteile wären von Margit H an Margot Sch in bar ausbezahlt, Verlustanteile mit künftigen Gewinnanteilen gegenverrechnet worden. Wer außer ihr ab 1989 noch am I beteiligt gewesen wäre, wisse sie - Margot Sch - nicht…
…es zwischen den Unternehmern, für unternehmerische Leistungen, zu Verrechnungen gekommen ist, dann hat dies lediglich eine Verschiebung von Gewinnanteilen von einer zur anderen Person bedeutet, die auf der einen Seite den Gewinn erhöht, auf der anderen Seite den Gewinn vermindert haben. Ein aus dem ASVG…
…Erträgnisse ausländischer Kapitalgesellschaften, die weder Aktiengesellschaften noch GmbHs vergleichbar seien und daher nicht unter Z. 1 lit. a leg. cit. zu subsumieren seien. Das Vorliegen von Gewinnanteilen aus Aktien im Sinn des § 27 Abs. 1 Z. 1 leg. cit. sei zu verneinen, weil die jährliche…
…Erträgnisse ausländischer Kapitalgesellschaften, die weder Aktiengesellschaften noch GmbHs vergleichbar seien und daher nicht unter Z. 1 lit. a leg. cit. zu subsumieren seien. Das Vorliegen von Gewinnanteilen aus Aktien im Sinn des § 27 Abs. 1 Z. 1 leg. cit. sei zu verneinen, weil die jährliche…