…zum 15. Februar ausbezahlt, gelten diese als im Vorjahr zugeflossen. Ein Zufluss von Einnahmen im Sinne des § 19 Abs. 1 EStG 1988 erfolgt in jenem Jahr, in dem der Steuerpflichtige rechtlich und wirtschaftlich die Verfügungsmacht über die Einnahmen erhält (vgl. VwGH 5.3.1986, 85…
…über sie erhält. Da der tatsächliche Zufluss der Einnahmen nicht nachgewiesen werden konnte, können diese dem Bf. nicht zugerechnet werden. Der Bf. hat nachweislich keine Zahlungen seines ehemaligen Arbeitsgebers auf das von ihm angeführte Konto erhalten. Da von der Abgabenbehörde außer dem eingespielten Lohnzettel kein…
…zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs 3 Z 1 bis 4 gehören. Davon betroffen sind insbesondere auch Einkünfte aus der Veräußerung von GmbH Anteilen. Gemäß § 19 Abs 1 EStG 1988 sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind…
…da der ehemalige Arbeitgeber nicht mehr erreichbar ist (Konkurs). Erwägungen Da der tatsächliche Zufluss der Einnahmen nicht nachgewiesen werden konnte, können diese dem Bf. nicht zugerechnet werden. Der Bf. hat nachweislich keine Zahlungen seines ehemaligen Arbeitgebers auf das von ihm im Dienstvertrag angeführte Konto erhalten…
…Abs. 1 EStG ist eine Einnahme dann zugeflossen, sobald der Empfänger über sie rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann. Die Verfügung kann auch durch ein "Stehenlassen" erfolgen. Die subjektive Kenntnis der Verfügungsmöglichkeit ist nicht erforderlich (Jakom/Baldauf, EStG 2012, § 19 Rz 8). Im Falle von Treuhandbeträgen…
…jeweils im Jahr 2004 unterfertigte Honorarnoten, wonach dem Genannten im Zeitraum vom Dezember 2003 bis einschließlich April 2004 Beträge in der Höhe von insgesamt € 14.075,00 bar ausbezahlt wurden. Vom Finanzamt wurde am 19. Juni 2007 die Geschäftsführerin (in der Folge GF) der…
…dann als Liebhaberei zu qualifizieren, wenn die Vermietung - in der konkret ausgeübten Vermietungsart - objektiv nicht dazu geeignet sei, innerhalb eines Zeitraumes von ca. 20 Jahren einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erbringen. Dieser Zeitraum komme nur zur Anwendung, wenn der Plan des Steuerpflichtigen…
…zuständigen Geschäftsstelle der IAF-Service GmbH vom 12.6.2002 wurde dem Antrag des Bw. vom 1.8.2001 auf Insolvenzausfallgeld stattgegeben und Insolvenzausfallgeld in Höhe von € 10.172,00 zuerkannt. Erst auf Grund dieses Bescheides konnte der Bw. rechtlich über das Insolvenzausfallgeld verfügen…
…Gemäß § 19 Abs. 1 erster Satz EStG 1988 sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Der Zufluss muss sich wirtschaftlich in einer Vermehrung des Vermögens des Steuerpflichtigen auswirken, was auch bei einer Verminderung des Schuldenstandes der Fall ist. Dadurch…
…10.000 von Herrn A.an Herrn C. bar übergeben. Nach Rz 4601 EStRL 2000 fließen Einnahmen dem Steuerpflichtigen zu, sobald er die objektive Verfügungsmacht über sie erhält und die subjektive Kenntnis über die Verfügungsmöglichkeit ist nicht maßgeblich. Der Stpfl muss also vom Zufluss keine…
…Berufung an den Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist nun, ob es sich beim vorliegenden Sachverhalt um den Zufluss von Einnahmen gemäß § 19 EStG 1988 und eine diesen nicht beeinträchtigende Mittelverwendung handelt. Strittig ist im gegenständlichen Verfahren auch…
…Täuschungs- oder Betrugsabsicht handle, würden mangels Zufluss auch keine Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt. In der am 29. November 2006 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung verwies der Bw. auf sein bisheriges Vorbringen. Über die Berufung wurde erwogen: Es wird von folgendem Sachverhalt ausgegangen: Der Bw. übergab einem Bankangestellten…
…diesbezüglichen Einnahmen daher (bei der Berufungswerberin) zu versteuern seien. Darauf beantragte die Berufungswerberin fristgerecht die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und führte dabei ergänzend aus, dass der Zufluss von der K GmbH an die R GmbH nicht mit dem Zufluss…
…im Jahr 1999 daher 474.000,- S (laut Betriebsprüfung bzw Finanzamt habe dieser Umsatz nur 434.500,- S betragen, weil von einem Zufluss von Mietezahlungen für nur elf Monate im Jahr 1999 ausgegangen worden sei). Der Gesamtumsatz des Jahres 1999 betrage daher 544.000,- S…
…Jänner 2004 als unbegründet ab, da ein Zufluss von Einnahmen im Sinne des § 19 Abs. 1 EStG 1988 in jenem Jahr erfolge, in dem der Steuerpflichtige rechtliche und wirtschaftlich die Verfügungsmacht über die Einnahmen erhalte. Die Auszahlung des Insolvenz-Ausfallgeldes aus Mitteln des Insolvenz-Ausfallgeld…
…Anerkennung von Darlehensverträgen an, dass im gegenständlichen Fall an eine Anerkennung durch die Finanzverwaltung nicht zu denken ist. Das Fehlen eines Darlehensverhältnisses hat demzufolge die volle Verfügungsmacht des Bw. über die an ihn überwiesenen Beträge im Jahr 2001 und somit den Zufluss an Einnahmen im…
…Nr 112/2011 lautet (auszugsweise): "(1) Einnahmen sind in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Abweichend davon gilt: 1) … 2) In dem Kalenderjahr, für das der Anspruch besteht bzw. für das sie getätigt werden, gelten als zugeflossen: - Nachzahlungen von Pensionen…
…nicht zulässig, da die entscheidungsrelevante Rechtsfrage, in welchem Zeitpunkt ein Zufluss von Einnahmen gegeben ist, durch den Verwaltungsgerichtshof in den zitierten Entscheidungen bereits einer Antwort zugeführt wurde und wich das Bundesfinanzgericht im vorliegenden Erkenntnis nicht von dieser Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ab. Salzburg, am 2. Oktober…
…mit Saisongeschäften (Christbaumhändler, Betreiber von Weihnachtsmärkten, Maronibrater udgl) müssen Vorauszahlungen zu den genannten Stichtagen und in Höhe der voraussichtlichen Einkommensteuer leisten. Auch in diesen Fällen vermag allein ein nach dem 15.11. erfolgter Einnahmenzufluss die gesetzlichen Vorauszahlungstermine nicht außer Kraft zu setzen. Vielmehr ist es…
…stellt den Zufluss dar, der weitere Geldfluss (Treuhand)konto ***Bf*** - CEE stellt Mittelverwendung dar. Für diese Geldflüsse ***Bf*** - CEE gibt es jeweils Darlehensverträge zwischen ***Bf*** und der CEE. Hier ist eindeutig zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Darlehensgeber ***Bf***. Daran ändert auch der Inhalt des E-Mails von …