RIS AI
104 902 Treffer276 msnur geltende Fassungen
UZK-DAArtikel 236 Andere Waren
geltende FassungRichtlinien31.07.2018

Artikel 236 Andere Waren (Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) Für andere als die in den Artikeln 208 bis 216 und 219 bis 235 aufgezählten Waren oder Waren, die die Voraussetzungen dieser Artikel nicht erfüllen, kann die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben in…

UZKKapitel 6 Befreiung von den Ausfuhrabgaben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 6 Befreiung von den Ausfuhrabgaben Artikel 277 Befreiung von den Ausfuhrabgaben für vorübergehend ausgeführte Unionswaren Unbeschadet des Artikels 259 werden Unionswaren, die vorübergehend aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt werden, von den Ausfuhrabgaben befreit, sofern sie wiedereingeführt werden.

ZK-20301.5. Verfahrenshinweise
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

1.5. Verfahrenshinweise 1.5.1. Antrag und Zollanmeldung Die Zollanmeldung kann durch andere Formen der Willensäußerung erfolgen (Art. 141 UZK-DA). Diese Zollanmeldungen werden auch für Waren abgegeben, für die die Begünstigung des Nebenwegverkehrs zulässig ist durch mündliche Zollanmeldung (siehe dazu Art§ 21 Abs…

UZK-DAArtikel 232 Muster
geltende FassungRichtlinien31.07.2018

Artikel 232 Muster (Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für Muster gewährt, die ausschließlich zu Vorführ- und Ausstellungszwecken im Zollgebiet der Union verwendet werden, sofern die Menge der Muster für diesen Verwendungszweck angemessen ist. Der Antragsteller…

UZKTitel VI Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und Befreiung von den Einfuhrabgaben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Titel VI Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und Befreiung von den Einfuhrabgaben Kapitel 1 Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr Artikel 201 Geltungsbereich und Wirkung (1) Nicht-Unionswaren, die auf den Unionsmarkt gebracht oder der privaten Nutzung oder dem privaten Verbrauch innerhalb des Zollgebiets der Union…

UZK-DAUnterabschnitt 3 Andere Waren als Beförderungsmittel, Paletten und Container
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Unterabschnitt 3 Andere Waren als Beförderungsmittel, Paletten und Container Artikel 219 Persönliche Gebrauchsgegenstände und zu Sportzwecken verwendete Waren, die von Reisenden eingeführt werden (Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) Für Waren, die von Reisenden mit Wohnsitz außerhalb des Zollgebiets der Union eingeführt werden…

AH-11201. Befreiungen nach Waren
geltende FassungRichtlinien09.05.2016

…102 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates vom 16. November 2009 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen Befreiung (1) Die Befreiung gilt nur für Textilwaren und Stahlwaren. (2) Die Befreiung gilt für zur Absatzförderung, zu Prüfungs-, Analyse- oder Versuchszwecken bestimmte Waren sowie Sendungen…

ZK-203010.7. Andere völkerrechtliche Befreiungen (399)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

10.7. Andere völkerrechtliche Befreiungen (399) 10.7.1. Waren- und Personenkreis Abgabenbefreiungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr sind in zahlreichen völkerrechtlichen Vereinbarungen im Sinne von Art. 128 Abs. 1 Buchstabe e und f ZBefrVO und gegebenenfalls auch Art. 128 Abs. 2 ZBefrVO enthalten. Diese Befreiungen erstrecken…

UP-40027. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien01.01.2025

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung 7.1. Grundsätzliches (1) Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die in der Präferenzzone bei der Herstellung von Ursprungserzeugnissen der Kapitel 50 bis 63 verwendet worden sind und für die ein Präferenznachweis ausgestellt oder ausgefertigt wird, dürfen in der EU oder…

UP-52017. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien01.05.2024

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Das Verbot der Zollrückvergütung bzw. Zollbefreiung ist im Abkommen nicht vorgesehen.

UP-40017. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung 7.1. Grundsätzliches (1) Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die in der Präferenzzone bei der Herstellung von Ursprungserzeugnissen der Kapitel 50 bis 63 verwendet worden sind und für die ein Präferenznachweis ausgestellt oder ausgefertigt wird, dürfen in der EU oder…

UP-44047. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien01.03.2021

…Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Das Verbot der Zollrückvergütung bzw Zollbefreiung ist im vorliegenden Abkommen derzeit nicht vorgesehen. Frühestens zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses Abkommens überprüft der Fachausschuss für Zusammenarbeit im Zollbereich und Ursprungsregeln auf Antrag einer Vertragspartei die jeweiligen Regelungen der Vertragsparteien für…

UP-58007. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien01.10.2020

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Ein Verbot der Zollrückvergütung ist im gegenständlichen Abkommen nicht vorgesehen.

UP-57007. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien19.02.2021

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Ein Verbot der Zollrückvergütung ist im gegenständlichen Abkommen nicht vorgesehen.

UP-73007. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien29.01.2021

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Ein Verbot der Zollrückvergütung ist im gegenständlichen Abkommen nicht vorgesehen.

UP-56007. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien24.04.2020

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Ein Verbot der Zollrückvergütung ist im gegenständlichen Abkommen nicht vorgesehen.

UP-80007. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien29.06.2020

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Ein Verbot der Zollrückvergütung ist in dieser Verordnung nicht vorgesehen.

UP-72007. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien05.05.2020

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung 7.1. Grundsätzliches (1) Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die in der EU oder in Singapur bei der Herstellung von Ursprungserzeugnissen verwendet worden sind, für die ein Ursprungsnachweis ausgestellt oder ausgefertigt wird, dürfen in der EU oder in Singapur nicht…

UP-71007. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien03.09.2020

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Das Verbot der Zollrückvergütung bzw. Zollbefreiung ist im vorliegenden Abkommen nicht vorgesehen.

UP-64007. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien06.10.2020

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung 7.1. Grundsätzliches (1) Vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 darf eine Vertragspartei einen entrichteten oder zu entrichtenden Zoll auf eine Ware ohne Ursprungseigenschaft nicht erstatten, stunden oder aussetzen, wenn die betreffende Ware unter der ausdrücklichen Bedingung in…