Findok · Richtlinien
UP-8000
7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinie2023-0.453.132gilt ab 29.06.2020
Inhaltsverzeichnis der UP-8000
Wortlaut laut Findok
7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
Ein Verbot der Zollrückvergütung ist in dieser Verordnung nicht vorgesehen.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2023-0.453.132
- GZ der Erstfassung
- 2020-0.006.204
- Stammnummer
- 77361
- Enthalten in Fassung
- 3, 4, 5 (geltend: 5)
- Gültig
- 29.06.2020 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF