Findok · Richtlinien
UP-7300
7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinie2024-0.198.978gilt ab 29.01.2021
Inhaltsverzeichnis der UP-7300
Wortlaut laut Findok
7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
Ein Verbot der Zollrückvergütung ist im gegenständlichen Abkommen nicht vorgesehen.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2024-0.198.978
- GZ der Erstfassung
- 2020-0.462.649
- Stammnummer
- 78307
- Enthalten in Fassung
- 3, 4 (geltend: 4)
- Gültig
- 29.01.2021 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF