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Findok · Richtlinien

UP-7300

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung

geltende FassungRichtlinie2024-0.198.978gilt ab 29.01.2021

Inhaltsverzeichnis der UP-7300

Wortlaut laut Findok

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Ein Verbot der Zollrückvergütung ist im gegenständlichen Abkommen nicht vorgesehen.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.198.978
GZ der Erstfassung
2020-0.462.649
Stammnummer
78307
Enthalten in Fassung
3, 4 (geltend: 4)
Gültig
29.01.2021 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF